Rotmilan
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Mordfall Nicole Stindt (August 2009)
14.07.2018 um 21:46Whitelight schrieb:Einen gewissen Freibetrag darf man auch als Alg2-Bezieher behalten.Richtig, dieser Betrag richtet sich nach dem Lebensalter. Da man den aber nicht antasten muss und trotz ALG II behalten darf, hortet mit Sicherheit kein vernünftiger ALG II Bezieher dieses Geld in der Wohnung.
Das kann einfach auf einem Konto belassen werden.
Zumal die Arge davon nichts ersetzt, falls dieses Geld bei einem Wohnungseinbruch gestohlen würde. Oder sich andere, arme ALG II Bezieher evtl. daran bedienen, die der ALG II Bezieher evtl. mal auf einen Kaffee in die Wohnung eingeladen hat.
Hausratsversicherungen ersetzen auch oft nur Dinge, für die es auch Nachweise gibt wie Rechnungen oder Juweliergutachten bei Schmuck etc.
Des weiteren müssen Versicherungen bei Fahrlässigkeit und mangelnder Sorgfalt auch bei Einbruch keine gestohlenen Dinge und Bargeld ersetzen.
Wer sehr viel Bargeld in der eigenen Wohnung hortet muss sich den Vorwurf der Fahrlässigkeit gefallen lassen und bekommt das auch nicht ersetzt.
Genauso ergeht es Erdgeschossbewohnern, die Fenster auf Kipp stehen lassen. Wird dann durchs gekippte Fenster eingebrochen, zahlt keine Versicherung für die abhanden gekommenen Gegenstände oder Barvermögen.