Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken
28.01.2016 um 22:45Ich denke es wird zusammen verhandelt auch wenn einer Erwachsener ist:
§ 41
Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
(1) Die Jugendkammer ist als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig in Sachen,
...
3.die nach § 103 gegen Jugendliche und Erwachsene verbunden sind, wenn für die Erwachsenen nach allgemeinen Vorschriften eine große Strafkammer zuständig wäre,
§ 41
Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
(1) Die Jugendkammer ist als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig in Sachen,
...
3.die nach § 103 gegen Jugendliche und Erwachsene verbunden sind, wenn für die Erwachsenen nach allgemeinen Vorschriften eine große Strafkammer zuständig wäre,