Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken
18.01.2015 um 12:53@Waldzauselin
Waldzauselin schrieb:richtig das wissen wir nicht, wer im Grundbuch stehtWer auch immer im Grundbuch steht, dieser ist verpflichtet/verantwortlich. Aber es wird sicher auch eine Erbfolge geben. Ist D.E. die Erbin und kann ihr Erbe ggf nicht antreten, tritt die Erbfolge in Kraft, in diesem Falle das Kind. Letztendlich müsste erst einmal folgendes geschehen:
§ 3
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html