Mord an Annika B. aus Hannover
26.04.2024 um 13:01CaiaLia schrieb:Was hätten die Ermittlungsbehörden dann gemacht oder überhaupt machen können? Zu demjenigen gehen und ihn fragen? „Ach, die Annika? Ja ja, da hab‘ ich mal sowas gesagt. Wollt‘ ihr nur Angst machen, weil sie mich/mir …. getan/gemacht/weggenommen/ hat abblitzen lassen. Hat ja gut geklappt. War doch nicht ernst gemeint. Nie würd‘ ich ihr oder einer anderen was tun.“Genau so etwas hatte sich vielleicht auch Annika überlegt, dass so etwas mit Hilfe der Polizei herauskommen könnte. Erst muss immer etwas passiert sein, dann hat die Polizei Anlass, einen Täter dingfest zu machen. Für „war doch nicht ernst gemeint“, gibt es kein Gefängnis.
Und wenn sie dann psychotherapeutische Hilfe benötigt, weil die Polizei nichts gemacht und sie beim Täter ihr Gesicht verloren hat und er noch frei herumläuft, würde der Psychologe nur einen Verfolgungswahn diagnostizieren, weil ja „nichts“ passiert war.
Aus dieser Zwickmühle kam Annika nicht heraus.
Alle Hilfsmaßnahmen sind nur auf Täter zugeschnitten mit Millionen oder Milliarden von Euro. Für die Opfer bleibt der Weiße Ring.
Heutzutage können Hass-Redner belangt werden.
Wenn aber dieser Täter vorher davon gesprochen hat, dass er Annika „zum Herrn“ bringen will, und nur sie die subtile Botschaft Mord verstand, dann wird es ganz schwierig.