Mord an Annika B. aus Hannover
15.10.2014 um 10:48@stop_crime
Auszug:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81h.html
S_C schrieb:Aber das Profil wird in der Datenbank gespeichert, oder etwa nicht? Solange ein Fall nicht geklärt ist, mit Sicherheit.Die Antwort findest du in der Strafprozessordnung § 81 h
Auszug:
Soweit die Aufzeichnungen über die durch die Maßnahme festgestellten DNA-Identifizierungsmuster zur Aufklärung des Verbrechens nicht mehr erforderlich sind, sind sie unverzüglich zu löschen.
die entnommenen Körperzellen ausschließlich für die Untersuchung nach Absatz 1 verwendet und unverzüglich vernichtet werden, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind, und
die festgestellten DNA-Identifizierungsmuster nicht zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren beim Bundeskriminalamt gespeichert werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81h.html