Vermisstenfall Lars Mittank
12.09.2020 um 11:30Ich finde, dieser Mitreisende beschreibt seinen Eindruck ganz gut u klar.
tenbells schrieb am 04.09.2014:Das hat auch sein anderer Freund 654321 hier geschrieben
Guten Abend zusammen,
1. Es handelte sich nicht um eine wilde Schlägerei, sondern um lediglich ein bis zwei Schläge die Ihn trafen. Es waren keine sichtbaren Verletzungen vorhanden, Lars beklagte sich lediglich darüber, dass er durch dieses Ohr nicht richtig hören kann!
2. Die Sache wurde nicht polizeilich aufgenommen, Lars hat wohl erst am nächsten morgen die Verletzung mitbekommen u. evtl. in diesem Moment nicht die Notwendigkeit verspürt, diejenigen anzuzeigen.
3. Die Verletzung hat sich zwei Tage vor dem Rückflug ereignet, jedoch war Lars die letzten Tage dadurch nicht beeinträchtigt, so dass er weiterhin Feiern ging u. keine Notwendigkeit sah zu diesem Zeitpunkt einen Arzt aufzusuchen.
4. Ca. 3 Stunden vor regul. Abflug kamen Ihm zweifel, ob in der Luft evtl. größere Schäden erfolgen könnten, so dass er einen Arzt am Goldstrand aufsuchte.
5. Dieser Arzt verlangte eine Zahlung in Höhe von ca. 35 €, die aber vorher angekündigt waren u. von der Krankenkasse gegen Quittung zurückgezahlt werden. Der Arzt überwies Lars zum Spezialisten nach Varna, mit einer Erklärung, dass er vorerst nicht fliegen darf, bevor der Spezialist im KH ihn nicht untersucht hat (ich denke, wenn es sich um einen Arzt gehandelt hätte, der Ihn betrügen wollte, hätte er sich nicht extra die Mühe gemacht ihn zu überweisen u. der Betrag wäre deutlich höher ausgefallen)
6. Lars war bei vollem Bewusstsein, er wollte nur, dass die Verletzung behandelt wird, so dass er keine größere Verletzung durch den Flug erleidet.
7. Nachdem Lars aus dem Krankenhaus entlassen wurde (ohne scheinbar richtig behandelt wurden zu sein), hätte er am nächsten Tag neben dem Flug auch die Buslinie nach Deutschland nehmen können (Tickets waren beide bezahlt von der Mutter).
8. Es ist unbegreiflich warum er letztendlich geflohen ist, Geldsorgen waren nicht vorhanden, da er bis zum Zeitpunkt als er geflohen ist, jederzeit Geld abheben konnte.