@Frau.N.Zimmer Frau.N.Zimmer schrieb:Naja, wenn ich die Löschungen wegen Beleidigung sehe, sind das wohl kaum nur Befürworter des Urteils ;)
Bitte meine Beiträge genau lesen und verstehen. Ich zitiere mich noch einmal kurz:
"gab es mehr Beiträge von Urteilsbefürwortern, die Anlass zu Löschaktionen waren als die von Urteilsgegnern." "Mehr" ist der Komparativ von "viel" und hat mit dem Wort "nur" so rein gar nichts zu tun. Du warst diejenige, die das ("nur") auf die Urteilsgegner bezog.
Frau.N.Zimmer schrieb:Was mir persönlich aber egal ist, bisher konnte mich noch keine anonyme Person beleidigen. Man muss sich den Stiefel auch erst anziehen ;) Ich schmunzel drüber und gut is. Auch den Meldebutton habe ich dafür noch nie genutzt.
Das sehe ich für mich persönlich ähnlich, aber das können andere auch anders sehen. Deswegen ist Beleidigung und üble Nachrede auch ein Straftatbestand. Darum können Forenbetreiber auch auf Unterlassung verklagt werden. Das ist auch schon erfolgreich geschehen. Darum verfolgt die Verwaltung hier auch eine entsprechende Löschpolitik. Sehr viel einfacher wäre es doch auch, dass man einfach Beleidigungen und persönliche Angriffe unterlässt. Kann doch nicht schwerer sein, als "sich nicht die Stiefel anzuziehen", oder?
Frau.N.Zimmer schrieb:Wie ist es denn mit einem konkreten Beispiel?
Gestern wurde der Zeuge , der angeblich vor Gericht, etwas völlig anderes ausgesagt haben will, diskutiert.
Wenn dies so wäre, hätten das doch mehr Menschen mitbekommen, zumindest A.D.´s Verteidiger, oder nicht?
Und da gibt es nun keinen Weg, etwas dagegen zu unternehmen?
Ich weiß nicht, über welchen Zeugen gestern diskutiert wurde. Was hatte der Zeuge vor Gericht anders ausgesagt?
1. Hatte er vor Gericht andere Angaben gemacht als im privaten Rahmen und/oder bei der polizeilichen Vernehmung?
2. Oder hatte er was anderes ausgesagt, als das was letztlich im Urteil als seine Aussage dargestellt wurde?
Zu 1: Das kann nur dann zur Wiederaufnahme führen wenn es sich dann vor Gericht um einer vorsätzliche Falschaussage handelte. Schwer nachzuweisen.
Zu 2: Das kann nicht zur Wiederaufnahme führen. Das kann in einer Berufung angeführt werden, die es bei Mord aber nicht gibt. Schon bei der Revision wird es schwierig das anzuführen, da es in Deutschland keine Wortprotokollierung gibt, etwas was auch immer wieder von Juristen kritisiert wird.
Wie ich vorhin und jetzt
@threefish schon schrieb: Was in der ursprünglichen HV schon diskutiert wurde - egal wie falsch dann die Beweise im Urteil gewürdigt wurden -, kann nicht zu einer Wiederaufnahme führen, weil das keine "neuen" Beweise sind.
Das WAV ist keine Kontrollinstanz, die das Urteil auf Fehler überprüft. Da kann das Urteil noch so fehlerhaft sein. Zur Fehlerüberprüfung dienen Berufung (in der auch die einzelnen Beweise/Tatsachen nochmals untersucht werden) und die Revision (die das Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft, die Tatsachengrundlage des Urteils wird aber nicht mehr überprüft).