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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

13.10.2015 um 09:05
im Urteil steht bisschen difus:

"Wie längerfristig geplant jedoch erst kurzfristig aufgrund der Urlaubsgenehmigung der Ehefrau.. entschieden wurde diese gemeinsam mit dem Kindern am 14.4.2009 zu den Großeltern...."

Seite 17


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Doppelmord Babenhausen

13.10.2015 um 10:26
@Frau.N.Zimmer
Oder warum stresst ihr euch da so rein? [...] Ich sehe jedenfalls keinen Grund dafür, warum hier ständigt beleidigt, angegriffen, gemeldet, gesperrt und gelöscht werden muss. Wir Allmy-"Spezialisten", haben doch eh keinen Einfluss auf das Verfahren.
Ich frage mich, warum Du das auf die Urteilsgegner beziehst. Gestern zB gab es mehr Beiträge von Urteilsbefürwortern, die Anlass zu Löschaktionen waren als die von Urteilsgegnern. Man könnte auch umgekehrt fragen: Wenn das Urteil so hieb- und stichfest ist und eh der Täter einsitzt, warum diskutieren dann hier noch Urteilsbefürworter mit? Für die ist der Fall doch gelöst. Da gibt es doch gar nichts mehr aufzuklären. Nachdem die Urteilsbefürworter sicherlich auch ihre Gründe haben, warum sie - einschließlich Beleidigungen und persönlicher Angriffe - hier weiter diskutieren, verstehe ich nicht, wie man da den Urteilsgegnern "reinstressen" unterstellt. Generell sollte man sich - egal welcher Seite man angehört - nie in eine Diskussion "reinstressen" und Persönliches außen vor lassen. Nur so funktionieren sachliche Diskussionen. Das beherrschen leider nur die wenigsten.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn es am Urteil etwas anzugreifen gibt, wie hier immer behauptet wird? Dann ist der Antrag auf ein WAV doch ein Kinderspiel für Herrn Strate, sollte man meinen.
Das ist natürlich schlicht falsch. Ich hatte das schonmal erklärt. Das Urteil könnte voll von in einer normalen HV oder in einer Revision leicht angreifbaren Fehlern sein, das würde Strate aber auch nicht helfen, weil ein WAV eben nicht durchgeführt wird, wenn ein Urteil voller Fehler ist - dafür ist prinzipiell die Berufung und die Revision da (wobei erstere es bei Mord nicht gibt und letztere eben nur noch auf Rechtsfehler überprüft, dh die eigentliche Beweiswürdigung - selbst wenn fehlerhaft nur noch im Rahmen einer Logikprüfung untersucht wird, nicht aber deren Basis). Die Voraussetzungen für ein WAV sind hier ja schon oft genug dargestellt worden, haben aber mit den Fehlern im Urteil nichts zu tun. Strate steht also vor der sehr schwierigen Aufgabe - wie jeder Verteidiger der vor einem rechtskräftigen Urteil steht, egal wie anreifbar dieses wäre - erstmal wieder in eine HV zu kommen, in der er dann diese Fehler auch angreifen kann. Kurzum: Die Schwierigkeit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrags hat nichts zu tun mit der Frage wie hieb- und stichfest ein Urteil ist. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.


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13.10.2015 um 11:10
@Nummer33
Zitat von Nummer33Nummer33 schrieb:Ich glaube- hier ist der einzige Angriffspunkt ...
Aber wer könnte sowas von außen veranlasst haben und zu welchem Zweck? Der Täter?



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13.10.2015 um 11:54
@DerGreif

Naja, wenn ich die Löschungen wegen Beleidigung sehe, sind das wohl kaum nur Befürworter des Urteils ;)

Was mir persönlich aber egal ist, bisher konnte mich noch keine anonyme Person beleidigen. Man muss sich den Stiefel auch erst anziehen ;) Ich schmunzel drüber und gut is. Auch den Meldebutton habe ich dafür noch nie genutzt.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb: Ich hatte das schonmal erklärt.
Das habe ich dann wohl überlesen :)

Wie ist es denn mit einem konkreten Beispiel?

Gestern wurde der Zeuge , der angeblich vor Gericht, etwas völlig anderes ausgesagt haben will, diskutiert.
Wenn dies so wäre, hätten das doch mehr Menschen mitbekommen, zumindest A.D.´s Verteidiger, oder nicht?
Und da gibt es nun keinen Weg, etwas dagegen zu unternehmen?


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Doppelmord Babenhausen

13.10.2015 um 11:59
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Gestern wurde der Zeuge , der angeblich vor Gericht, etwas völlig anderes ausgesagt haben will, diskutiert.
Wenn dies so wäre, hätten das doch mehr Menschen mitbekommen, zumindest A.D.´s Verteidiger, oder nicht?
Und da gibt es nun keinen Weg, etwas dagegen zu unternehmen?
Für einen WAV ist das deutlich zu düftig.
Dieser Zeuge ist bei weiten nicht der einzige Beleg für das Motiv.
Als neue Tatsache die das Urteil erschüttern kann wird das wohl nicht durchgehen.

Ich bin gespannt was der Strate aus dem Hut zaubert.
Alles was schon im ersten Prozess auf dem Tisch lag scheidet prinzipiell aus.


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13.10.2015 um 12:29
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Naja, wenn ich die Löschungen wegen Beleidigung sehe, sind das wohl kaum nur Befürworter des Urteils ;)
Bitte meine Beiträge genau lesen und verstehen. Ich zitiere mich noch einmal kurz:
"gab es mehr Beiträge von Urteilsbefürwortern, die Anlass zu Löschaktionen waren als die von Urteilsgegnern." "Mehr" ist der Komparativ von "viel" und hat mit dem Wort "nur" so rein gar nichts zu tun. Du warst diejenige, die das ("nur") auf die Urteilsgegner bezog.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was mir persönlich aber egal ist, bisher konnte mich noch keine anonyme Person beleidigen. Man muss sich den Stiefel auch erst anziehen ;) Ich schmunzel drüber und gut is. Auch den Meldebutton habe ich dafür noch nie genutzt.
Das sehe ich für mich persönlich ähnlich, aber das können andere auch anders sehen. Deswegen ist Beleidigung und üble Nachrede auch ein Straftatbestand. Darum können Forenbetreiber auch auf Unterlassung verklagt werden. Das ist auch schon erfolgreich geschehen. Darum verfolgt die Verwaltung hier auch eine entsprechende Löschpolitik. Sehr viel einfacher wäre es doch auch, dass man einfach Beleidigungen und persönliche Angriffe unterlässt. Kann doch nicht schwerer sein, als "sich nicht die Stiefel anzuziehen", oder?
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wie ist es denn mit einem konkreten Beispiel?

Gestern wurde der Zeuge , der angeblich vor Gericht, etwas völlig anderes ausgesagt haben will, diskutiert.
Wenn dies so wäre, hätten das doch mehr Menschen mitbekommen, zumindest A.D.´s Verteidiger, oder nicht?
Und da gibt es nun keinen Weg, etwas dagegen zu unternehmen?
Ich weiß nicht, über welchen Zeugen gestern diskutiert wurde. Was hatte der Zeuge vor Gericht anders ausgesagt?

1. Hatte er vor Gericht andere Angaben gemacht als im privaten Rahmen und/oder bei der polizeilichen Vernehmung?
2. Oder hatte er was anderes ausgesagt, als das was letztlich im Urteil als seine Aussage dargestellt wurde?

Zu 1: Das kann nur dann zur Wiederaufnahme führen wenn es sich dann vor Gericht um einer vorsätzliche Falschaussage handelte. Schwer nachzuweisen.

Zu 2: Das kann nicht zur Wiederaufnahme führen. Das kann in einer Berufung angeführt werden, die es bei Mord aber nicht gibt. Schon bei der Revision wird es schwierig das anzuführen, da es in Deutschland keine Wortprotokollierung gibt, etwas was auch immer wieder von Juristen kritisiert wird.

Wie ich vorhin und jetzt @threefish schon schrieb: Was in der ursprünglichen HV schon diskutiert wurde - egal wie falsch dann die Beweise im Urteil gewürdigt wurden -, kann nicht zu einer Wiederaufnahme führen, weil das keine "neuen" Beweise sind.

Das WAV ist keine Kontrollinstanz, die das Urteil auf Fehler überprüft. Da kann das Urteil noch so fehlerhaft sein. Zur Fehlerüberprüfung dienen Berufung (in der auch die einzelnen Beweise/Tatsachen nochmals untersucht werden) und die Revision (die das Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft, die Tatsachengrundlage des Urteils wird aber nicht mehr überprüft).


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Doppelmord Babenhausen

13.10.2015 um 12:49
Zitat von threefishthreefish schrieb:Für einen WAV ist das deutlich zu düftig.
Dieser Zeuge ist bei weiten nicht der einzige Beleg für das Motiv.
Als neue Tatsache die das Urteil erschüttern kann wird das wohl nicht durchgehen.

Ich bin gespannt was der Strate aus dem Hut zaubert.
Alles was schon im ersten Prozess auf dem Tisch lag scheidet prinzipiell aus.
Das ist juristisch leider wohl so - was Anlaß sein sollte, über eine Justizreform nachzudenken. Protokollpflicht und zweite Tatsacheninstanz sollten wir uns wert sein.

Ein fälschlich ausgestelltes Knöllchen ist ärgerlich für den Betroffenen - ein falsches lebenslang aber ist ein Drama.


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13.10.2015 um 12:52
@Nummer33
Zitat von Nummer33Nummer33 schrieb:Ich glaube- hier ist der einzige Angriffspunkt ...
Aber wer könnte sowas von außen veranlasst haben und zu welchem Zweck? Der Täter?
Wer das veranlasst haben könnte ist ist für mich zunächst sekundär anzusehen. War ein Zugriff auf das Firmennetzwerk von außen möglich, ja oder nein? Ich stelle mir nämlich die Frage, weshalb man bei seinem Internet Provider die Zuweisung einer festen IP Adresse teuer bezahlt, wenn man den gravierendsten Vorteil gegenüber einer dynamischen IP Adresse, nämlich den ständigen Zugriff von außen auf seine/n Rechner, gar nicht nutzen will. Der ganze EDV Part macht für mich im Urteil einen sehr "wackligen" Eindruck.


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13.10.2015 um 12:59
Juristisch, wie Du als fachmann bestätigst, langt das nicht. Es sollte aber langen für eine WA - kurzum: Hier benötigen wir eine reform.
Die Kehrseite einer solchen Reform wäre, dass Angehörige und Freunde von Inhaftierten nach einem Urteil entscheidende Zeugen einfach so lange bearbeiten und unter Druck setzen könnten, bis sie ihre Aussagen ändern.

Da fände ich den Vorschlag eines wortwörtlichen Protokolls schon sinnvoller. Aber selbst mit dem was zur Verfügung steht müsste eigentlich nachvollziehbar sein, was der Zeuge vor Gericht gesagt hat. Nur liegt uns das Verhandlungsprotokoll halt nicht vor...


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13.10.2015 um 13:02
@DerGreif
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Sehr viel einfacher wäre es doch auch, dass man einfach Beleidigungen und persönliche Angriffe unterlässt. Kann doch nicht schwerer sein, als "sich nicht die Stiefel anzuziehen", oder?
Ja, genau das war mein Thema. Und ich habe es keineswegs nur auf Urteilsgegner bezogen.
Aber wenn uns langweilig wird, können wir ja mal schauen von wem die nächste Beleidigung kommt. :)

btt:
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Zur Fehlerüberprüfung dienen Berufung (in der auch die einzelnen Beweise/Tatsachen nochmals untersucht werden) und die Revision (die das Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft, die Tatsachengrundlage des Urteils wird aber nicht mehr überprüft).
Wenn, wie hier im Fall dargestellt, eine Zeugenaussage, völlig falsch aufgenommen wird, hätte es, wenn ich Dich richtig verstanden habe, Möglichkeiten gegeben zu intervenieren?


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13.10.2015 um 13:04
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Die Kehrseite einer solchen Reform wäre, dass Angehörige und Freunde von Inhaftierten nach einem Urteil entscheidende Zeugen einfach so lange bearbeiten und unter Druck setzen könnten, bis sie ihre Aussagen ändern.

Da fände ich den Vorschlag eines wortwörtlichen Protokolls schon sinnvoller. Aber selbst mit dem was zur Verfügung steht müsste eigentlich nachvollziehbar sein, was der Zeuge vor Gericht gesagt hat. Nur liegt uns das Verhandlungsprotokoll halt nicht vor...
Zu Punkt 2: Es kann uns keines vorliegen, da ja keines existiert. das ist ja das Problem.

Zu 1: Halte ich für ein Gerücht. Zeugen werden im Bereich OK schon jetzt eingeschüchtert - da würde sich nichts ändern. Und in einem "normalen" Fall? Wie soll das aussehen? Nur sehr selten gibt es überhaupt "Freundeskreise", die sich für einen rechtskräftig Verurteilten engagieren - und auch, wenn das kein Beweis dafür ist, dieser Kreis liege immer richtig...es handelt sich in der Tat eigentlich immer nur um Fälle, die tatsächlich zumindest fragwürdig sind (waren). Wörz, Knox/Sollecito, Toth, Darsow, de Montgazon zum Beispiel.


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13.10.2015 um 13:07
ergänzend: In einer zweiten tatsacheninstanz würde dann aber schon gefragt werden: "Herr Z, warum haben Sie es in der ersten verhandlung anders ausgesagt!" Und dann kommt entweder: "Habe ich nicht, ich verstehe nicht, wie man mich derart missverstehen konnte" oder es kommt ein "Äh...äh...äh" - letzteres wäre dann schonmal ein Faktor


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13.10.2015 um 13:08
@pfiffi
und eine Protokollpflicht zumindest bei solchen Verfahren, bei denen eine Strafe über x droht, sollten wir uns wirklich wert sein.
Möchtest Du damit sagen, dass es kein Verhandlungsprotokoll gibt? Ich habe das gestern schon gefragt und leider keine Antwort bekommen.
Wie läuft das dann über 10-20 Verhandlungstage, merken sich die Prozessbeteiligten jede Aussage? Oder wie soll das gehen?

Ich dachte, es gäbe nur kein Wortprotokoll?


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13.10.2015 um 13:08
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Das ist juristisch leider wohl so - was Anlaß sein sollte, über eine Justizreform nachzudenken. Protokollpflicht und zweite Tatsacheninstanz sollten wir uns wert sein.
Da bin ich ausnahmsweise mal deiner Meinung :-)
Ich kann zwar das Urteil lesen und bewerten , muss aber den Richtern vertrauen das
inhaltlich alles korrekt wiedergegeben wurde.


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13.10.2015 um 13:12
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:ergänzend: In einer zweiten tatsacheninstanz würde dann aber schon gefragt werden: "Herr Z, warum haben Sie es in der ersten verhandlung anders ausgesagt!" Und dann kommt entweder: "Habe ich nicht, ich verstehe nicht, wie man mich derart missverstehen konnte" oder es kommt ein "Äh...äh...äh" - letzteres wäre dann schonmal ein Faktor
Das Problem tritt heute schon auf bezüglich Unstimmigkeiten einer Aussage bei der Polizei
und der Aussage vor Gericht.

Da muss ein Richter gesunden Menschenverstand walten lasse um zu entscheiden welche
Unstimmigkeit durch den zeitlichen Abstand erklärbar ist , und wo eine Beinflussung
vorliegt.

Das ist überigens ein guter Grund warum eine Wiederaufnahme eines Strafferfahrens nach mehreren
Jahren eher nicht gewünscht wird....


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13.10.2015 um 13:12
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Möchtest Du damit sagen, dass es kein Verhandlungsprotokoll gibt? Ich habe das gestern schon gefragt und leider keine Antwort bekommen.
Wie läuft das dann über 10-20 Verhandlungstage, merken sich die Prozessbeteiligten jede Aussage? Oder wie soll das gehen?
Kann @DerGreif viel besser erklären. Es gibt ein verhandlungsprotokoll http://dejure.org/gesetze/StPO/273.html


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13.10.2015 um 13:18
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Es gibt ein verhandlungsprotokoll
Das reicht :) Ich dacht nur, man hätte das abgeschafft ;) Die wörtliche Protokollierung ist der Zukunftswunsch. Spricht ja auch nix dagegen. Das wäre doch sogar für die Richter besser, wenn man belegen könnte, dass der Zeuge das in der Verhandlung eben doch so gesagt hat.


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13.10.2015 um 13:22
Aber selbst mit dem was zur Verfügung steht müsste eigentlich nachvollziehbar sein, was der Zeuge vor Gericht gesagt hat. Nur liegt uns das Verhandlungsprotokoll halt nicht vor...


Zu Punkt 2: Es kann uns keines vorliegen, da ja keines existiert. das ist ja das Problem.
Kleiner Irrtum von mir - nein, ein Wortprotokoll existiert nicht.

Ob das Verhandlungsprotokoll die Aussagen inhaltlich zutreffend widergibt, ist ja gerade fraglich.


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13.10.2015 um 13:25
@Frau.N.Zimmer
Ja, genau das war mein Thema. Und ich habe es keineswegs nur auf Urteilsgegner bezogen.
[...]
Das solltest Du dann klarer formulieren. Dein Beitrag war so nur als auf die Urteilsgegner bezogen zu verstehen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn, wie hier im Fall dargestellt, eine Zeugenaussage, völlig falsch aufgenommen wird, hätte es, wenn ich Dich richtig verstanden habe, Möglichkeiten gegeben zu intervenieren?
Nein, das hast Du falsch verstanden. Da es eine Berufung im Mordprozess immer noch nicht gibt, und die Revision eben keine Tatsacheninstanz ist und ohne Wortprotokoll auch keine Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung nachzuweisen sind.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Möchtest Du damit sagen, dass es kein Verhandlungsprotokoll gibt?
Doch, ein Verhandlungsprotokoll gibt es. Da werden aber idR nur die "wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen" aufgenommen. Das ist da schon Interpretation des Gerichts. Nur in Ausnahnmefällen wird mal auch eine Aussage wörtlich protokolliert. Hier müssen wir eben dazu kommen, dass das Standard wird. In den USA ist das so, und mE - und hier sind sich viele Juristen erstaunlich einig - ist das sinnvoll und notwendig. Genauso wie eine zweite Tatsacheninstanz.

Die Diskussion dazu wird ja auch schon seit über 40 Jahren geführt, in der Öffentlichkeit und in den Rechtswissenschaften.

@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Aber selbst mit dem was zur Verfügung steht müsste eigentlich nachvollziehbar sein, was der Zeuge vor Gericht gesagt hat. Nur liegt uns das Verhandlungsprotokoll halt nicht vor...
Nein. Das Verhandlungsprotokoll ist idR bereits eine Interpretation der Aussage durch den Protokollanten.


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