KonradTönz1 schrieb:WIR wissen es nicht. Aber die Richter wissen es, sowie die Strafverteidiger. Wenn der also nicht gepennt oder bewusst gegen A.D. gearbeitet hat kann man davon ausgehen, dass die Aussage angemessen bewertet wurde
Lieber Konrad, jetzt mach Dich doch nicht dümmer, als Du bist.
ich weiß, dass die Zusammenfassungen von Zeugenaussagen in Urteilen sehr oft, gelinde gesagt, ziemlich subjektiv sind.
Du weißt das.
Und ich weiß, dass Du das weißt und Du weißt, dass ich das weiß.
Ich unterstelle hier keinen rechtsbruch. ich unterstelle hier selektive Wahrnehmung, vulgo Tunnelblick, durch das Gericht. Ein ganz menschlicher Vorgang.
Wenn sich jemand hinstellt und offen erklärt, das Gericht sage in seinem Urteil nicht die Wahrheit, so habe er das vor Gericht nie gesagt, ist das in meinen Augen schonmal ein ziemlich heftiger Vorgang, den man weißtgott nicht häufig hat und den man Ernst nezhmen muss.