Doppelmord Babenhausen
26.11.2014 um 13:44@Kaffeetrinker
Lese Deine nachdenklichen Beiträge mit Interesse. Hierzu möchte ich was anmerken:
Einen Unschuldigen zu verurteilen, ist in jedem Fall aber schlimmer, denn der tatsächliche Täter läuft dann noch immer frei rum.
MfG
Dew
Lese Deine nachdenklichen Beiträge mit Interesse. Hierzu möchte ich was anmerken:
Kaffeetrinker schrieb:.......Täter rumlaufen zu lassen, die man aufgrund unserer sauber angewandten Gesetze nicht verurteilen konnten, ist sicher eine unerfreuliche Begleiterscheinung des Rechtsstaates.
Das Urteil allerdings wirkt auf mich mehr als konstruiert.
Tragisch wenn das WAV glückt, er freigesprochen und das dieses Urteil rechtskräftig wird. Vor einem ähnlichen Umstand müssen wohl auch die Richter des LG gestanden haben, als es zum Schuldspruch kam. Dann läuft ein Mörder frei rum, der nicht mehr belangt werden kann. Auch keine prickelnde Vorstellung.
Gleiches gilt, wenn ein Familienvater eine Haft verbüßt, für eine Tat die er nicht begangen hat.
Einen Unschuldigen zu verurteilen, ist in jedem Fall aber schlimmer, denn der tatsächliche Täter läuft dann noch immer frei rum.
MfG
Dew