Ma_Ve schrieb:Das Abkleben habe ich schon als völligen Unsinn erklärt. Das war garantiert schon immer so.
Ach Du hast das erklärt?
Du hast schon einiges hier als bereits widerlegt erklärt, was einige Seiten vorher eben von anderen logisch erklärt wurde um so die Schwachpunkte Deiner Argumentation nicht wieder aufgezeigt werden.
Also ob der nun den Bewegungsmelder abgeklebt hat,was durchaus eine gewisse Logik hätte. Oder aber der Nachbar selber, und A.W. hat das gewusst spielt ja wohl keine Rolle.
Wenn ich jemanden auflauern wollen würde und mich dazu in den Bereich eines Bewegungsmelder begeben müsste würde ich
a) den Bewegungsmelder ausschalten, wobei ich tunlichst darauf achten würde keine Spuren zu hinterlassen
oder
b) mich ausserhalb dieses Bewegungsmelders bewegen.
Das der Bewegungsmelder abgeklebt war und diese Abklebung nicht sehr alt war steht ja fest.
Aufgrund kriminaltechnischer Untersuchungen.
Im Urteil steht, das es nicht nachgewiesen ist, ob A.W. den Bewegungsmelder abgeklebt hat, oder der Herr Toll selber.
Das wurde ihm ja auch nicht als belastend ausgelegt.
Will jetzt nicht wieder über BWM diskutieren, nur die unlogische Argumentation aufzeigen. Das zieht sich hier schon durch die gesamte Diskussion.