Doppelmord Babenhausen
23.04.2014 um 11:38Nicht ich @KonradTönz1 gehe davon aus, das Planung und Durchführung eines Mordes perfekt sein müssen , sondern das Gericht unterstellt A.D. eine solche Planung und Durchführung. Ich zeige lediglich auf , an welchen Punkten da das Gericht m.E. irrt. .Moment mal - das Gericht bezeichnet A.D. nur als planvoll und zielgerichtet. Das impliziert aber noch lange nicht, dass die Pläne gut sind, oder gut ausgeführt wurden. Und das behauptet das Gericht ja auch nicht.
Der Widerspruch den du festgestellt haben willst ergibt sich nur, wenn man automatisch aus "planvoll" folgert, dass ein Plan gut ist und dass er fehlerfrei durchgeführt worden ist. Davon geht das Gericht aber ganz eindeutig nicht aus und das ist eine komplett zulässige, allgemeingültige Annahme.
Auf Grundlage dieser Überlegungen, würde mich daher nochmal interessieren, was im Urteil denn der Annahme des Gerichtes widerspricht, der Angeklagte sei planvoll und kaltblütig vorgegangen.
Planvoll steht doch absolut fest - nach der Version des Gerichts hätte der Verurteilte ja vorher nach Schalldämpfern recherchiert, dann ein Situation arrangiert in der er alleine Zuhause war, Bewegungsmelder abgeklebt, usw... Und kaltblütig ergibt sich eindeutig aus der Tatausführung.
Ich will jetzt garnicht auf die einzelnen Aspekte eingehen - ich will nur wissen, worin du den inneren Widerspruch des Urteils siehst?