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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

23.04.2014 um 11:38
Nicht ich @KonradTönz1 gehe davon aus, das Planung und Durchführung eines Mordes perfekt sein müssen , sondern das Gericht unterstellt A.D. eine solche Planung und Durchführung. Ich zeige lediglich auf , an welchen Punkten da das Gericht m.E. irrt. .
Moment mal - das Gericht bezeichnet A.D. nur als planvoll und zielgerichtet. Das impliziert aber noch lange nicht, dass die Pläne gut sind, oder gut ausgeführt wurden. Und das behauptet das Gericht ja auch nicht.
Der Widerspruch den du festgestellt haben willst ergibt sich nur, wenn man automatisch aus "planvoll" folgert, dass ein Plan gut ist und dass er fehlerfrei durchgeführt worden ist. Davon geht das Gericht aber ganz eindeutig nicht aus und das ist eine komplett zulässige, allgemeingültige Annahme.

Auf Grundlage dieser Überlegungen, würde mich daher nochmal interessieren, was im Urteil denn der Annahme des Gerichtes widerspricht, der Angeklagte sei planvoll und kaltblütig vorgegangen.
Planvoll steht doch absolut fest - nach der Version des Gerichts hätte der Verurteilte ja vorher nach Schalldämpfern recherchiert, dann ein Situation arrangiert in der er alleine Zuhause war, Bewegungsmelder abgeklebt, usw... Und kaltblütig ergibt sich eindeutig aus der Tatausführung.

Ich will jetzt garnicht auf die einzelnen Aspekte eingehen - ich will nur wissen, worin du den inneren Widerspruch des Urteils siehst?


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23.04.2014 um 11:40
@KonradTönz1

so sehe ich das auch Konrad...


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23.04.2014 um 11:40
@Cassandra71
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:"Gab es auf dem Bandstück vom Bewegungsmelder Fingerabdrücke von A.D. ?"
Als gut vorbereiteter und planvoll vorgehender Täter wäre man auch ganz schön blöd, wenn man darauf Fingerabdrücke hinterlassen würde.

@all
Wo liegt das Schlafzimmer der Fam. D.? Hinten raus? Also zum Garten? Auf derselben Seite wie der "Hauseingang" der Tolls?

Sodass das Bewegungsmelderlicht ins Nachbarschlafzimmer schien?


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23.04.2014 um 11:41
@canales

Die ganze Bewegungsmeldergeschichte ist kaum nachvollziehbar. Möglicherweise war das Ding ja schon länger abgeklebt , vielleicht ist der Zeitungsfrau, die ja immer durch den Lichtkegel auf Herrn T. aufmerksam geworden sein möchte, deshalb Herr toll nicht aufgefallen , weil er noch nicht am Mülleimer war und es dunkel blieb. Es wurde auch nie abgeklärt, ob Fingerabdrücke auf dem Material mit der Zeit verwischen oder gar ganz verschwinden, und falls ja, in welchem Zeitraum das unter den Witterungsbedingungen ab Tattag bis x - rückwirkend geschehen könnte. Meines Erachtens hat es sich das Gericht da mit der Abklebezuordnung zu A.D. viel zu einfach gemacht.


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23.04.2014 um 11:50
@BigMäc,

ob der Bewegungsmelder schon länger abgeklebt war ließe sich ja durchaus feststellen, da diese Plastikstreifen recht schnell verwittern, eigentlich müsste dies geprüft worden sein.
Ein gut planender Täter hätte allerdings den Klebestreifen wieder entfernen können, falls dafür Zeit gewesen wäre.


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23.04.2014 um 11:59
Zitat von canalescanales schrieb:Ein gut planender Täter hätte allerdings den Klebestreifen wieder entfernen können, falls dafür Zeit gewesen wäre.
Das Gericht behauptet jedenfalls nirgends, A.D. sei ein "GUT planender" Täter gewesen. Nur dass er ein "planender" Täter gewesen sei. An der Stelle mit dem Klebeband wäre demnach eben der Plan, oder die Durchführung mangelhaft gewesen. Beides steht aber in keinster Weise im Widerspruch zur Annahme eines planvollen, kaltblütigen Täters.

Im Übrigen ist das auch gar keine vorausgesetzte, aus der Luft gegriffene A Priori Annahme - im Gegenteil: Die Feststellung eines planvollen und kaltblütigen Täters lässt sich aus den Befunden am Tatort ableiten. Und zwar selbst dann, wenn man nicht A.D. als Täter voraussetzt.
Eine Spontantat kann es so oder so nicht gewesen sein, da der Täter ja die Tatwaffe mitgeführt haben muss. Und dass es kaltblütig war eine ganze Familie derartig zu meucheln, wird ja wohl keiner in Frage stellen. Unabhängig von der Person des Täters ist die Annahme eines planvollen und kaltblütigen Vorgehens also ohnehin nicht aus der Luft gegriffen.


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23.04.2014 um 11:59
@Lorea
Zitat von LoreaLorea schrieb: Als gut vorbereiteter und planvoll vorgehender Täter wäre man auch ganz schön blöd, wenn man darauf Fingerabdrücke hinterlassen würde.
Immerhin hielt das Gericht A.D. auch für blöd genug, anstatt aus zB einem I-Cafe , vom Firmencomputer aus auf Schalldämüperersatzsuche zu gehen, obwohl es ihn als planvoll agierend einordnete.

@KonradTönz1

A.D. hat mitnichten eine Situation arrangiert , in der er alleine zuhause war. Er kobnnte nicht mit in Urlaub fahren , weil er nicht freibekam. Anstatt das anzunehmen , wäre es dem Gericht doch ein Leichtes gewesen, das bei Arbeitgeber und Kollegen nachzuprüfen.

"Gut vorbereitet und gut ausgeführt " als Annahme des Gerichts ergibt sich zB aus der Begründung, A.D. hätte ja eine andere Möglichkeit gefunden können den Schalldämpfer zu befestigen, als es den Waffenexperten des BKA möglich war, da denen das nachgebaute Ding nach jedem Schuss um die Ohren flog. Also müsste A.D. als diesbezüglicher Laie , planvoller und besser vorbereitet gearbeitet haben , als es mehreren Spezialisten gleichzeitig möglich war.






@canales

zumindest hat man die "Verwitterungsoptionen" von Fingerabdrücken auf dem Material nicht überprüft ...



So und nun habe ich leider einen Termin und muss mich verabschieden.


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Doppelmord Babenhausen

23.04.2014 um 12:08
Ich füge noch an:

Ein Widerspruch würde sich nur dann ergeben, wenn Herr D. ein absoluter Chaot, Hallodrie und Dummkopf wäre - weil sich das eben nicht mit der planvollen und kaltblütigen Vorgehensweise vereinbaren ließe, von der man aufgrund verschiedener Aspekte der Tat ausgehen kann.

Diese Behauptung hat aber selbst Frau D. noch nicht aufgestellt - obwohl sie aus reinem Opportunismus ihren Mann bereits als absoluten Obertölpel dargestellt hat...


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23.04.2014 um 12:12
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Immerhin hielt das Gericht A.D. auch für blöd genug, anstatt aus zB einem I-Cafe , vom Firmencomputer aus auf Schalldämüperersatzsuche zu gehen, obwohl es ihn als planvoll agierend einordnete.
Planvolles handeln beeinhaltet ja nicht zwangsläufig hohe Intelligenz.

Aber eins muss man dem Täter wohl lassen: Die Spurenvermeidung hatte er drauf.


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23.04.2014 um 12:14
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:"Gut vorbereitet und gut ausgeführt " als Annahme des Gerichts ergibt sich zB aus der Begründung, A.D. hätte ja eine andere Möglichkeit gefunden können den Schalldämpfer zu befestigen, als es den Waffenexperten des BKA möglich war, da denen das nachgebaute Ding nach jedem Schuss um die Ohren flog. Also müsste A.D. als diesbezüglicher Laie , planvoller und besser vorbereitet gearbeitet haben , als es mehreren Spezialisten gleichzeitig möglich war.
Verstehe ich nicht - wer sagt denn dass der Schalldämpfer am Tatort funktioniert haben muss?

Das ist doch jetzt ein gutes Beispiel: Daraus dass Herr D. nach Schalldämpfern recherchiert haben soll, wird automatisch geschlossen dass

1. Die recherchierten Schalldämpfer gut waren
2. Die Bauanleitung richtig umgesetzt wurde
3. Der Schalldämpfer am Tatort auch funktioniert hat

Das sind aber gleich drei völlig unzulässige Folgerungen.

Daher lässt sich umgekehrt aus dem Experiment der Spezialisten auch nicht schließen, dass A.D. die Tat nicht begangen haben kann.

Das wäre nämlich dann wieder ein Schluss nach dem Prinzip "Der Plan war fehlerhaft und wurde schlecht umgesetzt, also kann Herr A.D. das nicht gewesen sein".


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23.04.2014 um 12:18
@KonradTönz1

geschrieben von Frau D.
@Forseti70
Andreas war nicht auf dieser Homepage. Es war jemand unter seinem Login darauf. Außerdem ist Andreas total unbegabt was Handwerken bertifft. Der ruft sich sogar einen Handwerker wenn ein Nagel in die Wand muss.
kann eine Schutzbehauptung sein...also A.D. war nicht fähig ein Schalldämpfer zu bauen.


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23.04.2014 um 12:19
soweit ich das verstanden habe wurde seine Aussage das er nicht nach Schalldämpfer gesucht oder gefunden hat belastend bewertet. Er hat das zu einem Zeitpunkt gemacht wo noch gar keine Verbindung zur Tat bestand (Befragung wegen Hacker-Angriff auf die Firma) und seine Verneinung wurde als Täterwissen interpretiert.
Das nennt man dann "in Widersprüche verwickelt" denn es gilt als erwiesen das er die Seite aufgerufen hat.


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23.04.2014 um 12:19
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Immerhin hielt das Gericht A.D. auch für blöd genug, anstatt aus zB einem I-Cafe , vom Firmencomputer aus auf Schalldämüperersatzsuche zu gehen, obwohl es ihn als planvoll agierend einordnete.
Auch hier wieder: Das ist kein Widerspruch. "blöd" (wie du dich ausdrückst) und geplant widersprechen sich nicht - jemand kann blöd sein und einen Plan machen, dann ist der Plan eben blöd und zum scheitern verurteilt. blöd und klug wäre ein Widerspruch. Aber mal davon abgesehen dass das Urteil nirgends Herrn D. als blöd bezeichnet - wo wird er denn als außerordentlich klug bezeichnet?

Also: Die Widersprüche die du festgestellt haben willst, sind keine.


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23.04.2014 um 12:21
Kater meine Worte, aber unser Mecces will es nicht wahr haben..


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23.04.2014 um 12:25
Anja D. hat ja lt. eigenem Profil Justizangestellte beim Amtsgericht DA gelernt und danach bei Rechtsanwälten und Notare gearbeitet.
Ich gehe davon aus das Sie genaues weiß über Spuren nach denen gesucht wird bzw. die man vermeiden muss. Wenn die Ehe so super ist haben Sie sich sicher auch über ihre Berufe ausgetauscht und was eventuell einem Täter zum Verhängnis wurde oder wir der perfekte Mord aussehen müsste.


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23.04.2014 um 12:31
@KaterPaulchen

eine Frage: darf man aus dem Urteil zitieren und hier rein kopieren, oder nur auf die Seite hinweisen?


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Doppelmord Babenhausen

23.04.2014 um 12:32
@Lorea

Zuerst schriebst Du
Zitat von LoreaLorea schrieb:
Als gut vorbereiteter und planvoll vorgehender Täter wäre man auch ganz schön blöd, wenn man darauf Fingerabdrücke hinterlassen würde.
und als ich Deine Argumentation aufgreifend antwortete
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: Immerhin hielt das Gericht A.D. auch für blöd genug, anstatt aus zB einem I-Cafe , vom Firmencomputer aus auf Schalldämüperersatzsuche zu gehen, obwohl es ihn als planvoll agierend einordnete.
schwenktest Du um in
Zitat von LoreaLorea schrieb: Planvolles handeln beeinhaltet ja nicht zwangsläufig hohe Intelligenz.
Auch für Dich , @KonradTönz1

Ich habe mit meine Antwort lediglich der Argumentationsart von @Lorea angepasst. Danach umzuschwenken ist nur so lange clever, bis man im Zusammenhang liest



@KonradTönz1
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb: Daraus dass Herr D. nach Schalldämpfern recherchiert haben soll, wird automatisch geschlossen dass

1. Die recherchierten Schalldämpfer gut waren
2. Die Bauanleitung richtig umgesetzt wurde
3. Der Schalldämpfer am Tatort auch funktioniert hat

Das sind aber gleich drei völlig unzulässige Folgerungen.
Aber genau das schliesst das Gericht daraus , dass der Schalldämpfer am Tatort funktioniert hat . und es schlieest es , diesmal folgerichtig, daraus , das sich Bauschaumpartikel, wie sie in der Anleitung vorgesehen waren , tatsächlich an , in , auf den Opfern und der Streuungsumgebung befanden

Das Gericht schloss offensichtlich auch daraus , das A.D. fähig war, die Bauanleitung zu optimieren, denn die genauen Nachbauten des BKA erfüllten die "Versprechungen" nicht.

Und jetzt bin ich endgültig weg, ihr braucht mich also nicht direkt anzusprechen , ich werde es heute nicht mehr sehen .


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Doppelmord Babenhausen

23.04.2014 um 12:36
@KonradTönz1

geschrieben von Frau D.


@Forseti70
Andreas war nicht auf dieser Homepage. Es war jemand unter seinem Login darauf. Außerdem ist Andreas total unbegabt was Handwerken bertifft. Der ruft sich sogar einen Handwerker wenn ein Nagel in die Wand muss.


kann eine Schutzbehauptung sein...also A.D. war nicht fähig ein Schalldämpfer zu bauen.
Ja, kann ja sein. Dann hat der Schalldämpfer eben nicht funktioniert und ist ihm bei der Tatbegehung um die Ohren geflogen. Leider konnte er bei der Anfertigung eines Schalldämpfer halt keine Handwerker konsultieren.
Ich verstehe jedenfalls nicht, warum der Nachweis, dass der recherchierte Schalldämpfer nicht funktionieren konnte A.D. entlasten sollte. Das wäre doch nur dann der Fall wenn feststünde, dass bei der Tat ein FUNKTIONIERENDER Schalldämpfer zum Einsatz gekommen wäre. Davon habe ich aber nichts gelesen.


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23.04.2014 um 12:37
@BigMäc
Ich schwenk nicht um. Um diese Unklarheit zu beseitigen, müsste man klären, wo intelligentes planvolles Handeln beginnt und endet.

Und zusätzlich eruieren, was planvolles, intelligentes, zielführendes Handeln ist.


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23.04.2014 um 12:38
@soisser
klar kannst du zitieren oder kopieren. Aber ich bin nicht der Admin hier :)


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