Doppelmord Babenhausen
27.04.2014 um 15:38Schätzelein...du wolltest mich doch ignorieren!?
KaterPaulchen schrieb:kritisierst du eigentlich mehr den Prozessverlauf oder das Urteil? Würde mich wirklich interessierenIch kritisiere das Urteil. Wie ich bereits gesagt habe, ich weiß nicht ob der Verurteilte die Tat begangen hat oder nicht. Aber Aufgrund von diesen Indizien hätte er nicht verurteilt werden dürfen. Aus diesem Grund wünsche ich mir für ihn ein WAV. Dadurch hätte er die Chance die Fehler aus dem ersten Prozess gerade zu bügeln. Wie gesagt: Wenn er diese schreckliche Tat wirklich begangen hat, dann ist das Urteil das einzig richtige. Aber ich bin nicht überzeugt.
KaterPaulchen schrieb:naja der Strate will Öffentlichkeit und die hat er in dem Verfahren. Sicher ist er guter Mann aber zaubern kann er auch nicht und entscheiden tut es dann auch ein Gericht.Hat ein Strate mit seinen 64 Jahren es noch nötig? Meines Erachtens nein! Und wegen Geld macht er es auch nicht! Dieser Mann hat in seiner Karriere als RA alles erreicht und es gibt nur noch einen zweiten RA der einen solchen Ruf genießen durfte. Bossi aus München.
Für einen Zweifel müsste es halt einen 2. Verdächtigen geben....
Alice_im_Wl schrieb:Hat ein Strate mit seinen 64 Jahren es noch nötig?Vielleicht habe ich ein etwas veraltetes Bild eines Juristen, aber für mich gehört ein Rechtsanwalt zu den Berufen, bei denen es einer Berufung(Nicht im juristischen Sinn!) bedarf.
Faszinierend schrieb:Für Strate ist es wahrscheinlich eine Herausforderung, von "nötig haben" sollte in diesem Kontext nicht einmal gesprochen bzw. geschrieben werden.Das unterschreibe ich!
Alice_im_WL schrieb:und natürlich würde er mit einem Freispruch von Andreas D. In die Rechtsgeschichte eingehen.
Hat ein Strate mit seinen 64 Jahren es noch nötig?
KaterPaulchen schrieb:Für einen Zweifel müsste es halt einen 2. Verdächtigen geben....Gerade dieser Zweifel macht diesen Fall so interessant.
Faszinierend schrieb:Es ist diese Schalldämpferrecherche, da wandelt er sich vom Paulus zum Saulus ......Dies wird die Herausforderung von RA Dr Strate sein. Dies zu zerpflücken und zu widerlegen. Wenn er das schafft…
Faszinierend schrieb:Du warst doch beim Prozeß, was ist Darsow für ein Typ, wie kam der im Gerichtssaal rüber?Er wirkte auf mich ruhig und seriös. Nein eine Maske trug er nicht. Er durfte sich lange mit seiner Frau unterhalten und wirkte ihr gegenüber sehr liebevoll. Was mich persönlich störte, ist das er nichts zu seiner Verteidigung gesagt hat. (Aber das war ja wohl der Ratschlag der Anwälte)
Ist das dieser klassische, biedere Familienvater, dem man so was aus vielerlei Gründen nicht zutraut oder trägt der eine Maske, die er nach belieben auf- und absetzen kann?
Alice_im_Wl schrieb:Schnuffel, für Dich werde ich es natürlich raus suchen. (Sobald ich Zuhause bin)du warst nicht gemeint.....
Alice_im_Wl schrieb:(2) Aus der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht sind außerdem die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen in das Protokoll aufzunehmen; dies gilt nicht, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel verzichten oder innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt wird. Der Vorsitzende kann anordnen, dass anstelle der Aufnahme der wesentlichen Vernehmungsergebnisse in das Protokoll einzelne Vernehmungen im Zusammenhang auf Tonträger aufgezeichnet werden. Der Tonträger ist zu den Akten zu nehmen oder bei der Geschäftsstelle mit den Akten aufzubewahren. § 58a Abs. 2 Satz 1 und 3 bis 6 gilt entsprechend.ich habe nicht danach gefragt.... ich weiß wie eine Verhandlung abläuft...
Wörtliche Protokolierung ist nicht vorgesehen. (Leider)