Doppelmord Babenhausen
27.04.2014 um 21:09Unser Leitsatz: "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten)
Der Grundsatz "In dubio pro reo" (lat. "Im Zweifel für den Angeklagten"), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
(Quelle: www.Wikipedia.org)
von der Monte christo vereinigung - jetzt weiss ich auch warum die das hier ewig runterbeten.
Die wollen nur das alle Angeklagten der Welt frei kommen - ganz tolle Ziele