Doppelmord Babenhausen
28.04.2014 um 09:05@KonradTönz1
Dann ist Dir wohl entgangen, dass es in der Aussage von A.T. und der Annahme des Gerichts eine entscheidente Diskrepanz gibt, die A.T. für A.D. keinesfalls zur "Melkkuh" gemacht hätte.
Einerseits sagt A.T. nämlich, sie wäre durch Schüsse aufmerksam geworden und anderseits behauptet das Gericht, es wäre auf die schlafende A.T. geschossen worden. Somit ginge A.D. ein völlig unkalkulierbares Risiko damit ein, wenn es zu einer glaubhaften Aussage A.Ts wie vor käme und er der Täter wäre.
Dann ist Dir wohl entgangen, dass es in der Aussage von A.T. und der Annahme des Gerichts eine entscheidente Diskrepanz gibt, die A.T. für A.D. keinesfalls zur "Melkkuh" gemacht hätte.
Einerseits sagt A.T. nämlich, sie wäre durch Schüsse aufmerksam geworden und anderseits behauptet das Gericht, es wäre auf die schlafende A.T. geschossen worden. Somit ginge A.D. ein völlig unkalkulierbares Risiko damit ein, wenn es zu einer glaubhaften Aussage A.Ts wie vor käme und er der Täter wäre.