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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

07.04.2014 um 18:21
ich mein bei gensmer fand er ja in den akten 2 zeugen die gensmer ein alibi gaben (frisur und arzt), die die polizei später "vergessen" hatte
wir wissen ja nicht, was noch in diversen akten zu finden ist.

klar auf den ersten blick sieht es nicht gut aus für ad
aber wenn der hc strate da seit einem jahr dran ist.. dann wird sicher was kommen.

der hat sich ja nun ein jahr mit dem fall befasst .. und dann offiziell das mandat angenommen. wenn der jetzt nichts in der hand hätte, würde der sicher nicht das mandat annehmen

einfach mal auf gut-glück nen wiederaufnahmeantrag raushauen mit inhalten wie "ja dann waren halt die hells angels, außerdem konnte der andy gar keinen PC bedienen, geschweige denn einen hammer halten" wird da sicher nicht bei rauskommen

als mollath-held muss HC strate jetzt auch abliefern:) alle ewarten dass er seine 50% statistik noch pushen kann

erst holt er mollath raus und dann geht er beim nächsten fall komplett unter? schwer vorstellbar


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Doppelmord Babenhausen

07.04.2014 um 18:36
Strate gilt als Quälgeist der Justiz. Von den acht Wiederaufnahmeverfahren von Schwurgerichten in Deutschland hat Strate drei erreicht.

Ist ja ein guter Schnitt!
Aber trotzdem ist es sehr selten,das es überhaupt dazu kommt!
Man müsste jetzt auch wissen,wie oft so ein WAV beantragt wurde?


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07.04.2014 um 21:38
@hängt ihn höher
>als mollath-held muss HC strate jetzt auch abliefern:) alle ewarten dass er seine 50% statistik >noch pushen kann

Was soll diese Qotenpusherei, diese Prozentzählerei hat Strate sicher nicht nötig.
Der ist ein rationaler Analytiker, ein Mr.spock der Justiz. Ein Mann für den vielleicht sein Beruf auch seine Leidenschaft ist.
Der Mann ist ein guter Anwalt, und Frau Darsow hat in dieser Hinsicht eine sehr gute Wahl getroffen.


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07.04.2014 um 23:48
N'Abend,

vielleicht bin ich ja naiv wenn ich glaube, dass es nicht so schwer sein kann herauszufinden, ob eine Lärmbelästigung objektiv da war oder nicht. Der ganze Fall und die Verurteilung steht und fällt doch mit dem Motiv.
Ohne das Urteil komplett gelesen zu haben kommt es mir so vor (bitte korrigiert mich), dass die Frage, wie hellhörig die Wohnsituation war, ob spitze Schreie etc. in der Wohnung der D.s hörbar waren, nicht eindeutig geklärt wurde. Bzw. nur anhand von Aussagen von Nachbarn, Arbeitskollegen etc. Der Test mit der Stereoanlage ist vielleicht nicht ganz vergleichbar, mich würde interessieren
- ob lautes Brüllen/Schreien etc. in den verschiedenen Räumen des Hauses der Familie D hörbar war
- ob Türenschlagen, Müll rausbringen etc. als Belästigung empfunden werden konnte oder nicht.

Das kann doch wirklich nicht so schwer sein, da ein paar Versuche vor Ort durchzuführen.

Vielleicht will Herr Strate ja in diese Richtung gehen. Die Motivfrage Lärmbelästigung ist ja von zentraler Bedeutung und m.E. nicht hinreichend geklärt.

Viele Grüße!


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08.04.2014 um 03:04
Natürlich kann man ein paar Tests machen, um dies noch konkreter "auf’m Teller" zu haben. Das Szenario ist aber spätestens dann hinfällig, sobald Fenster und Türen geöffnet werden, was in etwa der Hälfte des Jahres bei den meisten der Fall sein dürfte. Spätestens dann, ist fast alles hörbar. Schließlich reden wir hier lediglich von einigen Metern Entfernung.

Mir will in dieser ganzen „Lärmdiskussion“ auch nicht einleuchten, warum AD’s eigene Aussagen in Bezug auf die Lärmbelästigung angezweifelt werden. Oder halt: Warum sollen die ganzen Zeugen lügen, die dies von ihm gehört haben? Oder warum sollten die Nachbarn lügen, die entsprechenden Lärm wahrgenommen haben? Oder warum sollte selbst eine gute Freundin der D’s. heute noch berichten, dass sie Schreie gehört hat?

Und was mir am ehesten hierbei untergeht, ist das „Ignorierverhältnis“ der beiden Familien seit 2001. Das ist doch jedem schon mal passiert; man sieht jemanden, den man nicht sehen möchte. Eine eher unangenehme Situation.
Das war bei D.’s 8 Jahre lang der Fall,…..und das Tür an Tür,…und ohne Aussicht auf Änderung. Abgerundet dadurch, dass das an seinen kids auch nicht spurlos vorbeigeht.

Ich kann mir daher bei besten Willen nicht vorstellen, dass Herr Strate die Motivfrage als Basis für ein WAV wählt. Aus seiner Sicht viel zu wackelig, selbst wenn die Test für ihn erfolgreich sein sollten. Vielmehr läuft er sogar Gefahr, dass an dem Punkt mehr aufgedeckt wird, als nicht eh schon bekannt wurde. Von dem mal ab, dass die Lärmbelästigung ja sogar schwarz auf weiss von AD, u.a. bei der Polizei, gemeldet wurde. Auch, wenn dies dann schon 8 Jahre her ist.

Abschließend mal nen' Blick auf die „andere Seite“: Wer sagt alles, dass es keine Lärmbelästigungen gegeben hat? Mir fällt Frau D. ein. Gibt es sonst jemanden, der dies aus der Reihenhaus-Perspektive der D’s. sonst angibt? Es fällt auf, dass es irgendwie gar keine Leute gibt. Nicht, weil sie ein anderes Lärmempfinden hätten, sondern weil sich da irgendwie niemand aufgehalten hat (ausser die oben zitierte Freundin). Oder gibt es diese Personen doch, nur wollen die halt, als welchen Gründen auch immer, nicht darüber sprechen? Wer war bis zum Tattag überhaupt mal länger in dem Haus der D.’s? Wenn so gut wie nie jemand da war, warum ist dies so gewesen?


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08.04.2014 um 07:39
Zitat von IdeengeberIdeengeber schrieb:vielleicht bin ich ja naiv wenn ich glaube, dass es nicht so schwer sein kann herauszufinden, ob eine Lärmbelästigung objektiv da war oder nicht. Der ganze Fall und die Verurteilung steht und fällt doch mit dem Motiv
Die Naivität besteht dann aber eher darin zu glauben, dass dies nicht schon längst geschehen sei. Das Urteil hätte nie die Revision passiert, wenn die Lärmbelästigung nicht hinreichend belegt gewesen wäre. Dazu war es aber völlig ausreichend, dass die Lärmbelästigung von mehreren unabhängigen Zeugen bezeugt wurde. Es sei denn, man vermutet eine Justizverschwörung ungeheuren Ausmaßes, inklusive Zeugenbestechung, bzw. Zwang zur Falschaussage, etc.

Ansonsten sollte es aber ausreichen, wenn mehrere Zeugen, die allesamt keinen Grund hatten A.D. zusätzlich durch eine Falschaussage zu belasten den Lärm, bzw. das Belästigungsgefühl bezeugen. Ich glaube auch nicht dass der Strate da noch was holen kann, lasse mich aber gerne überraschen.

Ich vermute, Herr Strate setzt eher bei einzelnen Indizien an, wie etwa die Schalldämpfer-Recherche oder die Schmauchspuren. Die wird er mit großem Tamtam angreifen.


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08.04.2014 um 08:23
@KonradTönz1
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Das Urteil hätte nie die Revision passiert
Da gebe ich Dir Recht.
Nur, das ist ja bei den wenigen Urteilen, die ein WAV erreicht haben auch so gewesen und ich bin mir eigentlich sicher, dass HC Strate da den einen oder anderen Ansatzpunkt schon sehen wird, sonst hätte er das Mandat nicht angenommen. Ich glaube nicht, dass er das wegen der Medien macht, was ja hier gerne behauptet wird.


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08.04.2014 um 08:42
Zitat von Lisa_sLisa_s schrieb:Ich glaube nicht, dass er das wegen der Medien macht, was ja hier gerne behauptet wird.
Wegen der Kohle macht er es sicher auch nicht, denn wo sollte die wohl herkommen in diesem Fall?

Ich könnte mir am ehesten eine Mischung aus verschiedenen Motiven vorstellen: Medienpräsenz, Hilfsbereitschaft gegenüber einer Frau in einer verzweifelten Lage, ideologische Motive (Kampf gegen aus seiner Sicht schwache Indizienurteile), berufliche Herausforderung...
Für naiv halte ich es allerdings zu glauben, er mache das weil er von der Unschuld des Verurteilten komplett überzeugt wäre. Ein Rechtsanwalt der nur Unschuldige verteidigt wäre wie ein Arzt, der nur Gesunde behandelt. Bzw. andersherum: Aus der Übernahme des Mandates kann man nicht auf die Unschuld des Verurteilten schließen. nur darauf, dass Herr Strate eine gewisse Chance auf Wiederaufnahme sieht.


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08.04.2014 um 08:53
@KonradTönz1
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:er mache das weil er von der Unschuld des Verurteilten komplett überzeugt wäre.
...da bin ich absolut "bei Dir" ;-)
Warum er es macht, kann uns ja auch eigentlich egal sein oder besser noch, geht uns ja auch nichts an. Fakt ist ja, er hat das Mandat angenommen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man bei dem Urteil diese Lärmbelästigung angreifen kann. Das Ganze ist ja auch nicht messbar, sondern eine rein subjektive Empfindung. Es sei denn, man kann jetzt auf einmal beweisen, dass die Familie T. eine ganz brave und ruhige Lebensweise hatte. ;-)

So weit mir bekannt ist, (und bitte korrigiert mich einer, wenn ich falsch liege) müssen ja komplett neue Tatsachen, Belege und Beweise kommen bei einem WAV. Und da bin ich gespannt.


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08.04.2014 um 09:17
Zitat von Lisa_sLisa_s schrieb:So weit mir bekannt ist, (und bitte korrigiert mich einer, wenn ich falsch liege) müssen ja komplett neue Tatsachen, Belege und Beweise kommen bei einem WAV. Und da bin ich gespannt.
In Bezug auf das Motiv müsste man also nicht nur nachweisen, dass selbst bei geöffneten Fenstern oder aus dem Garten keine Geräusche ins Nachbarhaus dringen konnten - man müsste zugleich auch zeigen, dass alle Zeugen die den Lärm, bzw. das Belästigungsgefühl bezeugt haben gelogen hätten. Das ist daher völlig aussichtslos.


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08.04.2014 um 09:27
Zitat von Lisa_sLisa_s schrieb:So weit mir bekannt ist, (und bitte korrigiert mich einer, wenn ich falsch liege) müssen ja komplett neue Tatsachen, Belege und Beweise kommen bei einem WAV. Und da bin ich gespannt.
Hintergrund: Strenge Anforderungen für die Wiederaufnahme eines Verfahrens

Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens wie im Fall Darsow ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Aus Gründen der „Rechtsklarheit“ kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen. An die Wiederaufnahme werden in den Paragrafen 359 bis 373a der Strafprozessordnung jedoch strenge Anforderungen gestellt.
Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren nur wieder aufgenommen werden, wenn eine unechte oder verfälschte Urkunde als echt bewertet wurde; wenn nachweisbar ein Zeuge eine falsche Aussage gemacht hat; wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe nachweisbar eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war; wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben ist; wenn es neue Tatsachen oder Beweise zur Entlastung gibt oder wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt hat.
Der in der Praxis relevanteste Fall ist die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet sind, ein für den Angeklagten milderes Urteil zu begründen.

Quelle: http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Hintergrund-Strenge-Anforderungen-fuer-die-Wiederaufnahme-eines-Verfahrens;art1281,4765669 (Archiv-Version vom 08.05.2014)


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08.04.2014 um 09:36
@Alice_im_Wl
danke für den Link. :-)

Also bleiben demnach nur die neuen Beweise und/oder Tatsachen.


Mal abgesehen davon, dass mir mein Gefühl sagt, dass A.D. schuldig ist, finde ich folgenden Satz ja schon krass.
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Aus Gründen der „Rechtsklarheit“ kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil nicht mehr aufgehoben werden
Das ist ja sehr "beruhigend" (Ironieaus)


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08.04.2014 um 09:45
@ Lisa_S

Die Instanz die auf Rechtsfehler im Urteil u.a. geprüft hatte war der BGH.
Und der hatte am Urteil des LG Darmstadt nichts zu bemängeln.
Damit ist das erledigt.


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08.04.2014 um 09:59
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Die Instanz die auf Rechtsfehler im Urteil u.a. geprüft hatte war der BGH.
Und der hatte am Urteil des LG Darmstadt nichts zu bemängeln.
Damit ist das erledigt.
Wäre es denn beispielsweise ein Rechtsfehler, wenn sich während des Verfahrens konkrete Spuren in die Rockerszene ergeben hätten, diese aber entwedern nicht ausreichend ermittelt oder aber im Urteil nicht erwähnt worden wären?

Bzw. ist es dann im Umkehrschluss möglich zu behaupten, das Urteil des BGH beweist, dass an den entsprechenden Spuren mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts dran ist?


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08.04.2014 um 10:06
@Tom_Ripley
Danke.

Dann hatte ich dass jetzt missverstanden.


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08.04.2014 um 10:15
Das Motiv ist für eine Wiederaufnahme doch irrelvant oder?

@Faszinierend
Das ist doch mein Reden... lies mal was ich da schreibe. Ich sage doch selbst, dass der Strate ein Top-Mann ist. Bin doch auch sein Fan und habe den Fall Mollath verfolgt.
Nur natürlich steht auch der Strate unter einer Art Erfolgsdruck, da er jetzt auch im Fokus der Medien ist. Und das spricht ja ebenfalls für AD, denn dann muss er ja durchaus Chancen sehen dass Urteil kippen zukönnen nach einem Jahr Recherche, die Strate scheinbar zeitlich schon reingesteckt hat in den Fall


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08.04.2014 um 10:16
@KonradTönz1
Ich glaube nicht, dass während eines Verfahrens noch weiter ermittelt wird. Mit Beginn eines Verfahrens sind in der Regel die Ermittlungen abgeschlossen. Eine Ausnahme ist der Fall "Peggy Knobloch". Während des WAV ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter.
Zu den Rockern:
Die Tat passt m.M.n. nicht zu Rockern. Die kümmern sich in der Regel nicht um Spuren, machen mehr Krach und würden auch nicht die gesamte Familie ermorden.


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08.04.2014 um 10:23
@ Konrad

"Wäre es denn beispielsweise ein Rechtsfehler, wenn sich während des Verfahrens konkrete Spuren in die Rockerszene ergeben hätten, diese aber entwedern nicht ausreichend ermittelt oder aber im Urteil nicht erwähnt worden wären?"
Die Frage ist etwas schwierig zu beantworten. Wer hätte denn Kenntnis von den Spuren?
Wenn diese konkreten Spuren ins Verfahren eingebracht worden wären und andersherum im
Urteil ignoriert worden wären könnte das ein Fehler sein der zur Revision führt.
Aber so akkribisch wie Richter Volker Wagner das Urteil revisionfest schrieb hätte er dies
bestimmt nicht vergessen... .

"Bzw. ist es dann im Umkehrschluss möglich zu behaupten, das Urteil des BGH beweist, dass an den entsprechenden Spuren mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts dran ist?"
Nein nur das das Urteil insgesamt rechtskräftig ist. Herr Darsow hat sein Urteil bekommen.
Das ist alles.
Neue Spuren könnte man in einem neuen Gutachten für eine Wiederaufnahme neu bewerten.


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08.04.2014 um 10:28
ich kann mir nicht vorstellen, dass bloße Verdachtsmomente gegen andere Personen oder "szenen" reichen.

strate schreibt serlbst auf seiner Homepage, als Staranwalt muss man die Indizienkette unterbrechen.

Dafür müsste man dann schon mindestens einen "Schuldigen" präsentieren.... oder aber nachweisen , dass AD zB definitv nicht den schalldämpfer aufgerufen hat

ich denke auch, dass das Schmauchspuren-Indiz ziemlich "schwach" ist.


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08.04.2014 um 10:34
Zitat von hängtihnhöherhängtihnhöher schrieb:ich denke auch, dass das Schmauchspuren-Indiz ziemlich "schwach" ist.
Bin ich mir nicht so sicher - immerhin sind im Urteil die möglichen Einwände dagegen bereits eingeflossen. So wurde zum Beispiel "widerlegt", dass es sich um Kontaminationen durch Kripobeamte handelt. Auch wurde dargelegt, dass von Abstreifspuren ausgegangen wird, die an verschiedenen Gegenständen gefunden wurde.
Ich persönlich würde mir am meisten erwarten von dem Schalldämpferrechercheindiz - weil da immerhin die Möglichkeit besteht, dass der Kollege die Recherche getätigt hat.


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