Doppelmord Babenhausen
26.04.2014 um 15:17Cassandra71 schrieb:Noch mal: Der Anwalt hat dazu geraten.zu was - die aussage zu verweigern oder auszusagen ?
Cassandra71 schrieb:Noch mal: Der Anwalt hat dazu geraten.zu was - die aussage zu verweigern oder auszusagen ?
Siegessicher schrieb:ch würde platzen als Unschuldiger wenn solche Lügen verbreitet werden und ich deshalb zu lebenslänglich verurteilt worden wäreaußerdem kann das urteil ja auch nicht aus heiterem himmel auf die eingeschlagen sein. das muss sich doch während der prozesstage langsam aber sicher abgezeichnet haben ?
Tom_Ripley schrieb: Ich hatte schon während des Prozesses immer das Gefühl das AD nur suboptimal verteidigt wurde.dann muss er bei seinem RA den Mund aufmachen, Zeit dazu hatte er ja.
Lorea schrieb:Soso. Die üblichen weiteren Schritte. "Sobald man es hat". Aha.Es geht eben nicht, denn ich mutmaße nicht, sondern weiß von was ich beim Thema Ermittlungsarbeiten spreche. Ich habe versucht, dir im Ansatz zu erklären, wie man üblicherweise nach Fahrzeugen sucht , über die man sehr wenige Anfangsanhaltepunkte hat. Wenn du es nicht glauben möchtest, nicht verstehen kannst oder gar beides, ist das dein Problem, das dich aber nicht berechtigt, es mit dem Versuch eines Schlusspunktsetzens zum Problem Anderer zu machen.Du kannst es gerne für Dich abhaken und somit einen wichtigen offenen Punkt ausklammern, zielführend es ist jedoch nicht, Aspekte auszublenden,die Glieder einer Indizienkette lockern könnten. Leichtfertig und kurzsichtig ist es in der Folge, eine Indizienkette als geschlossen zu betrachten.
Da liegt Dein Denkfehler: Denn, wie sollte man ein Fahrzeug finden, welches als tatrelevant deklariert werden könnte. Wenn man nichts hat, außer der Farben Silber oder Schwarz?
Sollte man alle silber/schwarzen Fahrzeuge in Deutschland und dem benachbarten Ausland überprüfen Deiner Meinung nach? Und wonach?
Abgesehen von den bereits veräußerten, umlackierten, gestohlenen oder verschrotteten Fahrzeugen ist es ein Unding, da einen Ansatz zu finden.
Im Tathaus wurden keine Spuren gefunden, die man jemandem zuordnen kann. Also ist kein Vergleich möglich. Auch wenn man 365754.000 Autos mit diesen Farbkriterien findet - man kann nichts beweisen, was mit der Tat zusammenhängt.
Kannst Du das jetzt verstehen?
Wahrscheinlichkeitsprinzip? Nach welchen Wahrscheinlichkeiten sollte man sich da richten?
Wenns eben geht, möchte ich jetzt die Autofrage abhaken.
BigMäc schrieb:Es geht eben nicht, denn ich mutmaße nicht, sondern weiß von was ich beim Thema Ermittlungsarbeiten spreche.:D
soisser schrieb:ich denke mal die Verteidigung, ging von der Faktenlage der Ermittlungsergebnisse aus...und dachte sich " die haben nicht viel gegen ihn", da müssen sie ihn freisprechen...Da sind wir uns wieder mal einig.
Alice_im_Wl schrieb:Da sind wir uns wieder mal einig.wir müssen mal Kaffee zusammen trinken, da können wir uns über Richter W. unterhalten.gggg. ich kenne ihn auch aber nicht aus diesem Fall.
forumposter schrieb:außerdem kann das urteil ja auch nicht aus heiterem himmel auf die eingeschlagen sein. das muss sich doch während der prozesstage langsam aber sicher abgezeichnet haben ?Siehe meinen Post von gestern!
Anschließend wurde zuerst das Plädojes der Staatsanwaltschaft verlesen. Alles was die als Täterverhalten beschrieben haben, war für mich normaler Menschenverstand. Auch das Plädojes der Verteidigung war für mich an den Haaren herbei gezogen (Auftragsselbstmord) Aber alles was die Staatsanwaltschaft vorgetragen hat, wurde für mich plausibel wiederlegt.
Nach meinem Rechtsverstand hätte hier nur ein Freispruch Mangels Beweisen rauskommen können. Das Stafmaß war für den "Täter" absolut das richtige. Und wenn AD diese schreckliche Tat begangen hat, dass war dies die richtige Entscheidung. Aber er hätte mit dem was die Staatsanwaltschaft hatte niemals verurteilt werden dürfen.
forumposter schrieb: also eigentlich muss es schon schwerwiegende gründe haben, wenn in einem MORDprozess, in dem man unschuldig sein will, die verteidiger empfehlen, die aussage zu verweigern...Jeder Strafverteidiger wird einem Angeklagten und dessen Angehörigen raten, bei Kapitaldelikten die Aussage zu verweigern. Die Gründe hierfür wurden bereits genannt. Und aus gutem Grund darf eine verweigerte Aussage vom Gericht nicht gegen die Aussageverweigerer verwendet werden.
BigMäc schrieb:Schön, dass dich Dinge amüsieren, die du in keinster Weise bewerten kannst. Das passt dazu, Dinge als unmöglich abzustempeln, die dir umständlich vorkommen.
Es geht eben nicht, denn ich mutmaße nicht, sondern weiß von was ich beim Thema Ermittlungsarbeiten spreche.
:D
BigMäc schrieb:Es geht eben nicht, denn ich mutmaße nicht, sondern weiß von was ich beim Thema Ermittlungsarbeiten spreche.wow....ich beisse mir jetzt auf die Zunge...
KaterPaulchen schrieb: Sie hat ja doch viel über Ihn zu erzählen - wie unfähig er handwerklich ist - auch nicht so richtig der hellste -Frau D. erzählt, ihr Mann wäre nicht der Hellste ?
soisser schrieb:wir müssen mal Kaffee zusammen trinken, da können wir uns über Richter W. unterhalten.gggg. ich kenne ihn auch aber nicht aus diesem Fall.Danke für das Angebot aber ich treffe mich prinzipiell nicht mit fremden Männern, sorry.