hängtihnhöher
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Doppelmord Babenhausen
30.03.2014 um 14:17@pfiffi
du hast ja selbst gesagt:
- Wenn herr D auf die Seite des Schalldämpfers zugegriffen hat, sieht es schlecht aus.
- Den Zugriff kann nur der Admin bewusst getätigt haben, weil er dazu den Rechner des Angeklagten explizit missbräuchlich nutzen müsste
- Der Admin verneinte einen solchen Rechnermissbrauch
- Daraus folgt: Der Admin müsste vorsätzlich lügen bei seiner Zeugenaussage
Warum sollte der Admin lügen und Herrn D so belasten, wenn nachweislich keine Verbindung zu T besteht?
du hast ja selbst gesagt:
- Wenn herr D auf die Seite des Schalldämpfers zugegriffen hat, sieht es schlecht aus.
- Den Zugriff kann nur der Admin bewusst getätigt haben, weil er dazu den Rechner des Angeklagten explizit missbräuchlich nutzen müsste
- Der Admin verneinte einen solchen Rechnermissbrauch
- Daraus folgt: Der Admin müsste vorsätzlich lügen bei seiner Zeugenaussage
Warum sollte der Admin lügen und Herrn D so belasten, wenn nachweislich keine Verbindung zu T besteht?