Cassandra71 schrieb:Wer soll das beantworten können, außer AD selber? Die Lärmbelästigungen lassen sich damit aber auch nicht wegdiskutieren...
Ob es die überhaupt gab, ist fraglich. Man muss Beneke nicht kritiklos lieben - aber Stereoanlage auf Vollwumme, und man hört nix im nächsten Haus? Das ist zumindest mal ne Ansage. Das Urteil spricht einfach mal so von hellhörigen Häusern. Hier brauchen wir ein Lärmgutachten.
Cassandra71 schrieb:AD hat ja (zuletzt am 30.03.2009) nachweislich nach Gerichtsurteilen recherchiert, die allgemein die Kündigung wegen Ruhestörung, aber insbesondere auch die Kündigungsmöglichkeiten gegenüber einem psychisch kranken bzw. behinderten Mieter betrafen (siehe Urteil S. 236).
Siehe die "Gegendarstellung" der Ehefrau. ist sie wiederlegt?