pfiffi schrieb:Das Urteil spricht einfach mal so von hellhörigen Häusern. Hier brauchen wir ein Lärmgutachten.
Nein, das haben Zeugen ausgesagt. Und AD hat -nicht nur einmal- mit Dritten über die Ruhestörungen gesprochen. Warum ignorierst du das so hartnäckig?
pfiffi schrieb:Siehe die "Gegendarstellung" der Ehefrau. ist sie wiederlegt?
Auf Seite 236 des Urteils gibt es keinen Kommentar der Ehefrau...ich weiß also nicht, was du meinst.
Dass nach entsprechenden Gerichtsurteilen gesucht wurde, steht im Übrigen zweifelsfrei fest, da die Recherchen nachweislich über das Internet vom Benutzerkonto ADarsow stattfanden. Welche Erklärung hast du denn dafür?
Auch wurde im Zeitraum dieser Recherche nach Mietwohnungen gesucht...warum sollte man das tun, wenn man sich doch gar nicht in seiner Ruhe gestört fühlte?