Doppelmord Babenhausen
23.04.2014 um 10:26sorry fehlt eine null
Text@soisser
Doppelmord BabenhausenKriminalfälle / von soisser um 01:29Das hattest Du geschrieben und nicht "nur"
A.D. sagte zu seiner Frau, ich SCHWÖRE ich war nicht auf der SEITE.
Bei der Vernehmung gab A.D. zu, daß er auf der Seite war, aber nur zufällig, was ihm aber widerlegt wurde, weil er mit bestimmten Schlagwörtern gesucht hatte.
.....also hat sich das mit dem Admin erledigt..
soisser schrieb: und nur das habe ich geschrieben, das er geschwört hat, die Seite nicht zu kennen und er dort war..Auch in Deinen links steht kein Wort davon , das A.D. einen Besuch auf dieser Seite zugegeben habe, aber es als Zufall einschränkte
soisser schrieb: .....also hat sich das mit dem Admin erledigt..
Ein weiteres Ass aus dem Ärmel zog Verteidiger Veikko Bartel: „Auf Ihrem Laptop fanden wir 41.024 Treffer beim Suchbegriff ‚Waffe’, rund 13.000 Internetzugriffe beim Wort ‚Waffenhändler’ und beim Begriff ‚Walther’ – wie erklären Sie sich das?“ Der Zeuge hatte dafür keine Erklärung, außer dass er Bogenschießen als Hobby betreibe und sich womöglich deshalb auf Waffenseiten im Internet bewegt habe.http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/klobuerste-beweismittel-1173357.html
BigMäc schrieb:"aus formalen Gründen" ist in besagtem Fall vom Sinn her als Begründung ähnlich gelagert, wie die Formulierung " Formaljuristisch gesehen " in anderen Fällen ...Ich arbeite zum Glück in einem Bereich, in dem es selbst für Unsicherheit ein präzises Maß gibt und das ist die Statistik. In der Justiz sieht das halt anders aus, da kann man nicht schreiben "mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.8 war ers". Wenn das Gericht zur Überzeugung kommt, dass ein Verdächtiger schuldig ist, muss das im Urteil auch formal so zum Ausdruck gebracht werden. Ein Konjunktiv hat daher in einer Urteilsbegründung nichts zu suchen. Und daher glaube ich auch nicht, dass die romanhafte Ausschmückung des rekonstruierten Tathergangs der Hauptangriffspunkt von Herrn Strate sein wird. Aus juristischer Sicht dürfte das vollkommen in Ordnung gehen.
BigMäc schrieb:Solange Herr Strate seine Formulierung bezüglich seiner Überzeugung von Schuld oder Unschuld Herrn D.s nicht klar abändert, lässt sich aus seiner Fallübernahme auf keine Unschuld schliessen.Verstehe das nicht ganz - warum sollte es relevant sein, ob Herr Strate Andreas D. für schuldig hält oder nicht? Das ist doch völlig uninteressant. Bzw. interessant ist es nur für die, die aus der Übernahme eines Mandates unzulässigerweise auf die Unschuld eines Mandanten schließen wollen.
Wer so denkt, hört nicht richtig hin.
Verstehe das nicht ganz - warum sollte es relevant sein, ob Herr Strate Andreas D. für schuldig hält oder nicht? Das ist doch völlig uninteressant. Bzw. interessant ist es nur für die, aus der Übernahme eines Mandates unzulässigerweise auf die Unschuld eines Mandanten schließen wollen.Korrekt , genau das hatte ich gerade vorhin @forumposter geschrieben .
Solange Herr Strate seine Formulierung bezüglich seiner Überzeugung von Schuld oder Unschuld Herrn D.s nicht klar abändert, lässt sich aus seiner Fallübernahme auf keine Unschuld schliessen.Das war meine Antwort auf Deine Feststellung, du hättest den Eindruck, allein durch die Übernahme durch Strate würden manche denken , A.D. wäre unschuldig .
Wer so denkt, hört nicht richtig hin.
Verstehe das nicht ganz
Auch in Deinen links steht kein wort davon , das A.D. einen Besuch auf dieser Sweite zugegeben habe, aber es als Zufall einschrenkteman man das ist mir zu doof....steht das da, den Auszug den ich zitiert habe oder nicht?
BigMäc schrieb:M.E. hat Herr Toll den Bewegungsmelder an diesem Tag ( dem frühen Morgen oder in der Nacht) selbst abgeklebtKlar. Nur komisch, dass das verwendete Klebeband im Hause Toll nicht gefunden wurde und die Klebestreifen keine Fingerabdrücke von Herrn Toll aufwiesen. Weiters stellt sich die Frage, aus welchem Grund Herr T. seinen Bewegungsmelder abkleben sollte...aber dafür hast du ja sicher auch ne plausible Erklärung.
soisser schrieb:Zunächst hatte der Beschuldigte behauptet, zufällig auf der Schalldämpfer-Seite gelandet zu sein. Inzwischen belegt ein Gutachten, dass dies nicht stimmen kann. Er suchte nach einem Bauplan. Eindeutige Wortkombinationen in einer Suchmaschine wiegen schwer.Stimmt dies denn nun oder nicht?
Zunächst hatte der Beschuldigte behauptet, zufällig auf der Schalldämpfer-Seite gelandet zu sein. Inzwischen belegt ein Gutachten, dass dies nicht stimmen kann. Er suchte nach einem Bauplan. Eindeutige Wortkombinationen in einer Suchmaschine wiegen schwer.Es stimmt nicht. es handelt sich hier um eine Falschmeldung einer Zeitung ( die übrigens von Anfang an alles andere als neutral, sondern sehr bestimmt gegen A.D. schrieb )
Stimmt dies denn nun oder nicht?
@alldas ist für die die sich nichts merken können.....
Guten Abend,
der Bewegungsmelder soll passgenau eingeklebt worden sein. Es konnte nicht geklärt werden wie alt das Klebeband war, es gab keine Fingerabdrücke von meinem Mann darauf. Auch in unserem Haus wurde nach so einem Klebeband gesucht, aber nichts gefunden. Ich glaube der Bewegungsmelder wurde von Familie T. selbst abgeklebt, die Lampe ging länger Zeit nicht.