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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

22.04.2014 um 23:40
@KaterPaulchen

Siehst Du , Du hast keine Ahnung - und bewertest dennoch Dinge und Menschen, von denen nur Bruchteile weist oder zu wissen glaubst . Doch, hat sie und zwar ganz deutlich und mehrfach !


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Doppelmord Babenhausen

22.04.2014 um 23:42
Hier nochmal was zum WAV...ich sehe das nur fruchten, wenn neue Beweise auftauchen ;)
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten[Bearbeiten]

Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren nur wiederaufgenommen werden, wenn einer der in § 359 Nr. 1–6 StPO genannten Gründe vorliegt.

Diese sind:
1.wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zu ungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO)
2.wenn (nachweisbar) ein Zeuge zu ungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat. Bei uneidlichen Falschaussagen muss zudem Vorsatz vorliegen, bei Vereidigung genügt hingegen Fahrlässigkeit. (§ 359 Nr. 2 StPO)
3.wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war und im Bezug zum Verfahren stand (§ 359 Nr. 3 StPO)
4.wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)
5.wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)
6.wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO)

Der in der Praxis relevanteste Fall ist der des § 359 Nr. 5 StPO, also die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet sind, ein für den Angeklagten milderes Urteil zu begründen. Unter Tatsachen im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO versteht man konkrete Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Nicht darunter fällt aber die Änderung von Rechtsnormen oder der Rechtsprechung. Auch sachlich-rechtliche Fehler können den Antrag nicht begründen, selbst wenn sie offensichtlich sind (so der Bundesgerichtshof im Wiederaufnahmeverfahren des Weltbühne-Prozesses).[1] Neue Tatsachen sind solche, die das Gericht in der Hauptverhandlung nicht berücksichtigt hat, wobei es keine Rolle spielt, ob die Möglichkeit dazu bestanden hat.
1.2.3.4.6. fallen da wohl klar raus...bin wirklich gespannt!


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22.04.2014 um 23:46
@Interested
Richtig, es bleibt eigentlich nur Punkt 5.

@BigMäc
Wenn man aber Dinge anspricht, die schwarz auf weiss im Urteil stehen, dann wird von Dir gesagt, es ist falsch interpretiert.


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22.04.2014 um 23:49
@Interested
Punkt2:
Was ist, wenn der Admin der Firma in der D. beschäftigt war, zugibt auf dieser Seite(Silencer.ch.) gewesen zu sein........?
Er auch zugibt es vorher geleugnet zu haben, weil er nicht verdächtigt werden wollte?


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22.04.2014 um 23:50
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Doch, hat sie und zwar ganz deutlich und mehrfach !
Dann wäre es aber ein Widerspruch, zu behaupten: "Mein Mann IST unschuldig."

Besser und weniger manipulativ wäre: "Er ist wahrscheinlich, hoffentlich, vermutlich, meiner Meinung nach, wie ich ihn kenne - unschuldig."


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22.04.2014 um 23:54
@Faszinierend

Dann hätte er immer noch kein Motiv gehabt oder?


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22.04.2014 um 23:56
@Faszinierend
....vielleicht hat der Admin aber auch ganz einfach die Wahrheit gesagt.


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23.04.2014 um 01:29
A.D. sagte zu seiner Frau, ich SCHWÖRE ich war nicht auf der SEITE.

Bei der Vernehmung gab A.D. zu, daß er auf der Seite war, aber nur zufällig, was ihm aber widerlegt wurde, weil er mit bestimmten Schlagwörtern gesucht hatte.

.....also hat sich das mit dem Admin erledigt..

.


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Doppelmord Babenhausen

23.04.2014 um 05:30
"planvoll, eiskalt" vorgegangen... ich denke mal, das gericht bedient sich solcher begriffe um
a) mord
b) besondere schwere der schuld
zu umschreiben.

das trifft für den mord schon zu. nicht nur, dass alle hausbewohner umgebracht wurden, sondern auch die umstände der tat.

herr t ist NICHT jeden morgen früh raus. ich glaube, die zeitungszustellerin (o.ä.) hat gesagt, dass sie während der zwei vorhergehenden tage den herrn t NICHT draußen angetroffen hat. damit kann es durchaus sein, dass der täter an zwei morgen vergeblich gewartet hatte. er wartet vielleicht eine stunde oder länger, dass der nachbar endlich mit seiner mülltüte rauskommt und er ihn (und die familie) sofort ermordet. jede sekunde rechnet er damit, jemanden zu ermorden. passiert aber nicht, also geht er halt wieder heim, frühstückt und fährt auf die arbeit

der mord an herrn t war ein ziemliches gemetzel. herr t hat wohl schon beim erblicken der person den arm hochgerissen, noch vor dem ersten schuss. während mehrerer schüsse hat er weiterhin versucht, sich mit hand/arm zu schützen. er ist nicht gleich zusammengebrochen. der täter schoss 6 mal auf den sterbenden mann.
danach hat der täter nachgeladen.

mit den hunden... die liegen leider sehr oft daneben.
der hundeführer würde für die resultate seines hundes garantiert nicht die hand ins feuer legen.


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23.04.2014 um 06:13
@forumposter
Zitat von forumposterforumposter schrieb:herr t ist NICHT jeden morgen früh raus. ich glaube, die zeitungszustellerin (o.ä.) hat gesagt, dass sie während der zwei vorhergehenden tage den herrn t NICHT draußen angetroffen hat. damit kann es durchaus sein, dass der täter an zwei morgen vergeblich gewartet hatte.
Das beisst sich für mich mit der Annahme des Gerichts, der Bewegungsmelder wäre von A.D. abgeklebt worden. Also hätte der Täter ja entweder an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die Bewegungsmelder jedesmal erneut und davon an 2 aufeinanderfolgenden Tagen nach erfolglosem Warten die Aufkleber wieder entfernen müssen ( wobei sich dann zusätzlich fragt, weshalb er das nicht am dritten Tag auch gemacht hätte ) , oder niemand aus der Familie Toll hätte zumindest die 2 Tage zuvor etwas von der Abklebung gemerkt.
Ersteres halte ich für unwahrscheinlich, weil man dann wohl festgestellt hätte, das es ältere und neuere Klebespuren gab und Letzeres halte ich für unwahrscheinlich, weil A. Toll Autistin ist und , wie im Haus feststellbar , wohl eine bestimmte Gleichmässigkeit brauchte, auf die seitens der Familie auch geachtet wurde.
M.E. hat Herr Toll den Bewegungsmelder an diesem Tag ( dem frühen Morgen oder in der Nacht) selbst abgeklebt und ihn, seiner Tochter wegen wahrscheinlich wieder in den Ursprungszustand versetzt, bevor A.Toll das Haus verlassen hätte, oder aber, der Täter wartete nicht schon 2 aufeinander folgende Tage vorher vergebens auf Herrn Toll.
Die dritte Möglichkeit wäre, die Zeitungszustellerin hat Herrn Toll deshalb an den 2 vorherigen Tagen deshalb nicht draussen gesehen , weil sie oder Herr Toll (und sei es nur minimal ) vom üblichen Zeitplan abgewichen waren.
Aber , das Gericht lässt keine dieser Möglichkeiten zu , sondern kann sich nur A.D. als Abkleber des Bewegungsmelders vorstellen und begründet auch hiermit die angebliche Planung .


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23.04.2014 um 06:25
@Lorea
Zitat von LoreaLorea schrieb:ann wäre es aber ein Widerspruch, zu behaupten: "Mein Mann IST unschuldig."

Besser und weniger manipulativ wäre: "Er ist wahrscheinlich, hoffentlich, vermutlich, meiner Meinung nach, wie ich ihn kenne - unschuldig."
Wo besteht hier ein Widerspruch und was ist daran manipulativ ? Es ist doch ganz klar, das sie nur von ihrer Meinung, die sich aus ihren Erfahrungen zum Wesen ihres Mannes und ihren Kenntnissen zum Fall, die sie während der Ermittlungsphase bis zur Urteilsbegründung gewinnen musste, ausgehen kann , da sie ja nicht anwesend war, als die Tat geschah.


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23.04.2014 um 06:30
@soisser
Zitat von soissersoisser schrieb:A.D. sagte zu seiner Frau, ich SCHWÖRE ich war nicht auf der SEITE.

Bei der Vernehmung gab A.D. zu, daß er auf der Seite war, aber nur zufällig, was ihm aber widerlegt wurde, weil er mit bestimmten Schlagwörtern gesucht hatte.
Bitte belege diese Behauptung von Dir mal mit Quellenangabe und dem sich dort befindlichen Wortlaut !


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23.04.2014 um 07:11
Was für unkalkulierbare Risiken hätte es denn geben können, wenn man sich überzeugt hätte, dass Frau A.Toll ( die übrigens wie hier mal von jemand behauptet, KEIN Kind war ) definitiv schläft ?

Erhöhe ich mit einem weiteren, im Fall der Schlafüberprüfung unnötigen, Mord , nicht sogar die Gefahr überführt zu werden ?
Na da hätte er sich im Vorfeld der Tat mal besser von dir beraten lassen sollen, anstatt im Internet zu recherchieren. Du hast ja eine Menge Ideen in Richtung "perfekter Mord". Evtl. würde er dann jetzt nicht sitzen?

Aber Spaß beiseite: Deine Strategie ist allzu durchsichtig. Du nimmst dir jeden Aspekt gesondert heraus, und zeredest ihn. Das funktioniert gut, wie man sieht. Nur ist der Ansatz an sich schon falsch, weil es bei einem derartigen Fall immer um die Gesamtschau geht. Um das Gesamtbild, das sich aus mehreren Mosaiksteinchen (nein, keine Puzzleteilchen) ergibt, wobei da auch durchaus ein, zwei Steinchen dazwischen fehlen können.


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23.04.2014 um 07:18
@KonradTönz1

bisher schätzte ich die Beiträge, die ich von Dir quer durch die Fälle lesen konnte, sehr , weil sie Substanz hatten.


Und wer weiss, vielleicht hätte er sich tatsächlich im Vorfeld der Tat von jemand beraten lassen , wenn er mit einer Tat in der Nachbarschaft hätte rechnen können .


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23.04.2014 um 07:21
Noch was, @BigMäc :

Du beschwerst dich doch immer darüber, dass das Gericht von bestimmten Annahmen ausgeht (was meiner Ansicht nach komplett in Ordnung geht, sofern die Annahmen nachvollziehbar sind).

Selbst scheinst du aber von Prämisse auszugehen, dass Planung und Durchführung eines Mordes immer perfekt sein müssen - daraus ziehst du dann den Schluss, Andreas D. könne die Tat überhaupt nicht unter den gegebenen Umständen begangen haben, weil er dann ja nicht perfekt gewesen wäre (zu viele erschossen, falsche erschossen, dumm recherchiert etc. ).

Wenn aber in einem Schluss bereits die Prämisse falsch ist, braucht man über die Folgerung überhaupt nicht zu diskutieren.


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23.04.2014 um 07:25
Wenn jeder der geräuschempfindlich ist, jemals mit seinem Nachbarn Stress hatte oder auf anstößigen Seiten im Web war, präventiv weggesperrt würde, dann wäre unser doch so schönes Land viel sicherer!

Provokation aus!
Das ist keine Provokation, sondern absoluter Unsinn:

Andreas D. ist ja nicht weggesperrt worden weil er Stress mit den Nachbarn hatte oder lärmempfindlich war. Sondern weil er, laut Ermittlungen und Gerichtsverhandlung 3 Leute erschossen hat.


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23.04.2014 um 07:33
@KonradTönz1

Als erstes möchte ich und sicher doch auch Du, für Leute die nicht zeitgleich mit unseren derzeitigen posts lesen, klarstellen , dass Du den Absatz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb: Aber Spaß beiseite: Deine Strategie ist allzu durchsichtig. Du nimmst dir jeden Aspekt gesondert heraus, und zeredest ihn. Das funktioniert gut, wie man sieht. Nur ist der Ansatz an sich schon falsch, weil es bei einem derartigen Fall immer um die Gesamtschau geht. Um das Gesamtbild, das sich aus mehreren Mosaiksteinchen (nein, keine Puzzleteilchen) ergibt, wobei da auch durchaus ein, zwei Steinchen dazwischen fehlen können.
erst nachträglich ergänzt hat , was zu meiner Antwort auf den erst alleine stehenden Absatz führen konnte.


Und keine Frage , natürlich muss man die Gesamtheit sehen, aber die ergibt sich nun mal , auch, aus den einzelnen Aspekten.
Dahinter steckt keine Strategie, somit kann also auch nichts durchschaubar sein. Ich nehme die Aspekte auch nicht gesondert heraus, sondern reagiere auf das, was im einzelnen hier als Argumente vorgebracht wird.
Und im Übrigen gilt auch für diese einzeln vorgebrachten Aspekte, das sie wohl ( zumindest von den Wenigsten , die sie vorbringen ) nicht in der Gesamtheit bewertet werden.


Nicht ich @KonradTönz1 gehe davon aus, das Planung und Durchführung eines Mordes perfekt sein müssen , sondern das Gericht unterstellt A.D. eine solche Planung und Durchführung. Ich zeige lediglich auf , an welchen Punkten da das Gericht m.E. irrt.
Reines Stilmittel , aber ich erlaube mir das , weil es sich das Gericht auch erlaubte, das Urteil ausgiebigst mit dem Stilmittel romanartiger Ergänzungen auszuschmücken . Beides nicht "nett" , aber legal.


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23.04.2014 um 07:34
@KonradTönz1
Wenn jeder der geräuschempfindlich ist, jemals mit seinem Nachbarn Stress hatte oder auf anstößigen Seiten im Web war, präventiv weggesperrt würde, dann wäre unser doch so schönes Land viel sicherer!

Provokation aus!

Das ist keine Provokation, sondern absoluter Unsinn:

Andreas D. ist ja nicht weggesperrt worden weil er Stress mit den Nachbarn hatte oder lärmempfindlich war. Sondern weil er, laut Ermittlungen und Gerichtsverhandlung 3 Leute erschossen hat.
Wen sprichst du mit diesem post an ?


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Doppelmord Babenhausen

23.04.2014 um 07:48
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Wen sprichst du mit diesem post an ?
@Alice_im_Wl , von der diese Aussage stammt. Leider wird das im Zitat oben nicht angezeigt...
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Nicht ich @KonradTönz1 gehe davon aus, das Planung und Durchführung eines Mordes perfekt sein müssen , sondern das Gericht unterstellt A.D. eine solche Planung und Durchführung. Ich zeige lediglich auf , an welchen Punkten da das Gericht m.E. irrt.
Reines Stilmittel , aber ich erlaube mir das , weil es sich das Gericht auch erlaubte, das Urteil ausgiebigst mit dem Stilmittel romanartiger Ergänzungen auszuschmücken . Beides nicht "nett" , aber legal.
Ja, das kann man natürlich machen - da gebe ich dir Recht.

Es gibt ja Leute, die aus dem Engagement von Herrn Strate auf die Unschuld Andreas D.s schließen. Für mich deutet das eher darauf hin, dass das Urteil Schwächen hat, die es im juristischen Sinne angreifbar machen. Evtl. ist die romanartige Ausschmückung die du angesprochen hast ja eine dieser Schwächen.
Mir ist dieser Stil aber auch bereits in dem Urteil von Bence Toth aufgefallen. Auch dort wurde ein Tathergang auktorial beschrieben, den niemand außer dem Täter kennen konnte. Mir wurde damals gesagt, das müsse aus formalen Gründen so sein.


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23.04.2014 um 08:10
@KonradTönz1

"aus formalen Gründen" ist in besagtem Fall vom Sinn her als Begründung ähnlich gelagert, wie die Formulierung " Formaljuristisch gesehen " in anderen Fällen ...


Solange Herr Strate seine Formulierung bezüglich seiner Überzeugung von Schuld oder Unschuld Herrn D.s nicht klar abändert, lässt sich aus seiner Fallübernahme auf keine Unschuld schliessen.
Wer so denkt, hört nicht richtig hin.

Für mich erhöht sich durch Strates Übernahme und seine Bereitschaft den WAVantrag vorzubereiten , die Chance auf einen , zumindest in dubio pro reo Freispruch , im Fall der Annahme des Antrages, deutlich.
Ob A.D. schuldig ist oder nicht kann ich naturgemäss nicht mit Gewissheit beurteilen , mein Bauch sagt, in Verbindung mit den Indizien und den dazugehörigen "Begründungen" , nein , aber Gefühle wären selbst in Verbindung mit wenigen Beweisen nicht ausschlagggebend.
Was ich jedoch ganz klar bewerte ist, das das Gericht die Indizien zu einseitig sah und so , m.E., A.D. nicht hätte verurteien dürfen . Hier wäre m.E. ein in dubio pro reo ganz klar angebracht gewesen.


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