Doppelmord Babenhausen
22.04.2014 um 22:29wieso sind alle "Free Andreas" Leute eigentlich versteckt?
KaterPaulchen schrieb:Du hast eine Frage gestellt - die hab ich beantwortet - fertig@KaterPaulchen
BigMäc schrieb:Nun mache es Dir doch nicht so einfach, wie es das Gericht tatIch mache es mir nicht einfach, ich versuche nur theoretisch die Tat aus Sicht desAD nachzuvollziehen, was bei Doppelmord und versuchtem Mord an sich schon schwierig genug ist.
KaterPaulchen schrieb:gut ich befinde mich gerade im Kleinkrieg mich dem Wunderland :)Ach Katerchen, brauchst Du ein paar Streicheleinheiten? Komm lass uns wieder lieb sein <3
Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Der Satz sagt dem Richter nicht, wann er Zweifel haben muss, sondern nur, wie er zu entscheiden hat, wenn er Zweifel hat. Der Richter muss von mehreren möglichen Schlussfolgerungen aus der Beweisaufnahme nicht die dem Angeklagten günstigste wählen, da der sogenannte Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt, das heißt, dass das Gericht jedem einzelnen Beweis frei eine Bedeutung zumessen darf. Wenn das Gericht von einer dem Angeklagten ungünstigeren Schlussfolgerung überzeugt ist, darf und muss es vielmehr diese der Urteilsfindung zu Grunde legen. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird nicht bei der Beweiswürdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben.Wikipedia: In dubio pro reo
Faszinierend schrieb:Wenn ich diese Lösung in die Tat umsetze, dann lasse ich niemanden am Leben, dann setze ich sämtliche Lärmquellen außer Kraft!Du machst mir Angst
das macht mein Schatz - entspann dich :)/ZITAT]
Na ich hoffen nur für Dich, dass Dein Schatz auch zu Dir steht wenn Du mal in die Mühlen der Justiz gerätst.
Gute Nacht zusammen