Doppelmord Babenhausen
27.12.2023 um 19:02Obwohl sie laut Urteil nachtaktiv waren?Nightrider64 schrieb:Nein.
Die beiden Frauen schliefen und sind auch nicht durch die Schüsse auf den Mann wach geworden
Obwohl sie laut Urteil nachtaktiv waren?Nightrider64 schrieb:Nein.
Die beiden Frauen schliefen und sind auch nicht durch die Schüsse auf den Mann wach geworden
Als auf sie geschossen wurde lagen sie jedenfalls schlafend im Bett.Alice_im_Wl schrieb:Obwohl sie laut Urteil nachtaktiv waren?
Dass sie schlafen, das hat er aber doch erst wissen können, wenn er vor ihrem Bett stand.Nightrider64 schrieb:Nein.
Die beiden Frauen schliefen und sind auch nicht durch die Schüsse auf den Mann wach geworden.
Sie wurden im Schlaf beschossen
Ja. Das war seinerzeit die Hypothese von Richter Wagner. Absolut korrekt @Nightrider64Nightrider64 schrieb:Als auf sie geschossen wurde lagen sie jedenfdalls schlafend im Bett.
Der Täter wusste, wo sie zu finden waren und vollzog den Mord, bzw Mordversuch an den schlafenden Frauen.
Wenn die Fenster dunkel sind, wird wohl keiner wach sein. Oder wer starrt im Dunkel ins nichts? Da kannste gleich ins Bett gehen.emz schrieb:Dass sie schlafen, das hat er aber doch erst wissen können, wenn er vor ihrem Bett stand.
Richtig. Das konnte er erst wissen als er vor ihnen stand. War aber soemz schrieb:Dass sie schlafen, das hat er aber doch erst wissen können, wenn er vor ihrem Bett stand.
Das ist keine Hypothese von irgend jemanden, sondern ergibt sich zwingend aus der Spurenlage an den TatortenAlice_im_Wl schrieb:Ja. Das war seinerzeit die Hypothese von Richter Wagner. Absolut korrekt @Nightrider64
Kann jedoch von niemandem sterblichen auf dieser Erde belegt werden, oder?Nightrider64 schrieb:Das ist keine Hypothese von irgend jemanden, sondern ergibt sich zwingend aus der Spurenlage an den Tatorten
Da wird auch seitenlang im Urteil darauf eingegangen
Welche Rolle spielt das?Alice_im_Wl schrieb:Kann jedoch von niemandem sterblichen auf dieser Erde belegt werden, oder?
Es soll ja Leute geben, die wälzen sich im Bett erst noch ewig von einer Seite auf die andere, bis sie endlich einschlafen können.SomertonMan schrieb:Wenn die Fenster dunkel sind, wird wohl keiner wach sein. Oder wer starrt im Dunkel ins nichts? Da kannste gleich ins Bett gehen.
Da bin ich bei Dir. Wollte nur klarstellen, dass das keine Tatsache, sondern eine Annahme ist.dots schrieb:Welche Rolle spielt das?
Sie wurden wehrlos im Bett an- bzw erschossen.
Ob sie wach waren oder nicht ist völlig egal für die Täterfrage.
Natürlich kann das belegt werden.Alice_im_Wl schrieb:Kann jedoch von niemandem sterblichen auf dieser Erde belegt werden, oder?
Das hat nichts mit Nachtaktiv zu tun, sondern sind eher Schlafstörungen. Ist ja nicht so, dass die noch vorm Fernseher gesessen haben.Alice_im_Wl schrieb:Da bin ich bei Dir. Wollte nur klarstellen, dass das keine Tatsache, sondern eine Annahme ist.
Das wurde bedacht m.M. Genau aus diesem Grund sollte auch die Tochter sterben, denn von den finanziellen Problemen wusste er nichts. Herr T hat stets kommuniziert, dass die Tochter gut "versorgt" ist, sollte den Eltern etwas passieren - davon ging der Täter aus. Sprich, der Täter dachte, die Tochter bleibt nach dem Ableben der Eltern im Haus wohnen. Sie war in einer Tagesbetreuung und es gab keinen Hinweis, dass sie so nicht auch alleine weiter in dem Haus leben könnte. Schließlich managte sie den Haushalt und ein Ortswechsel hätte für sie und ihre Erkrankung negative Folgen gehabt.christian01 schrieb:jaja das stimmt schon aber wenn man mal beim Motiv bleibt bzw. was AD potentiell dazu angetrieben hat / hätte antreiben sollen. Also die Ruhestörung kam ja wohl zu einem nicht unerheblichen Teil durch die lautenden Streitereien und Geschrei unter den Eheleuten zustande. Wenn AD "nur" den Vater, Hr. Toll getötet hätte wäre da aus seiner Sicht nicht bereits die Grundlage für die meisten Ruhestörungen "entfallen", weiterhin wäre es höchstwahrscheinlich gewesen das Mutter und Tochter die Miete/ Unterhaltskosten für das Haus hätten nicht mehr finanzieren können und hätten umziehen müssen , zumindest aber bei der Tochter alleine die sie aufgrund ihrer Behinderung hätte nicht eigenverantwortlichen wohnen können. Wenn ein derartiger Grad an Planung stattfand, wäre das nicht auch bedacht worden ?
Es gibt ja diesen Mordfall wo die schwerst behinderte Tochter überlebt hat und die bis heute nicht vernommen wurde. Und da ist der Kollege Strate aus Hamburg auch die ganze Zeit im Wiederaufnahmeverfahren dran, warum die nicht vernommen wird.
Mir war bzw. ist es präsent.emz schrieb:Dass es Strate im erneut angestrebten Wiederaufnahmeverfahren auch darum geht, dass die überlebende Tochter vernommen wird, war mir bislang nicht präsent.
Ich frage mich ehrlich gesagt auch, warum Strate das machen will, obwohl er als Strafrechtler wissen sollte, dass die Vernehmung der Tochter keine Wiederaufnahme des Verfahrens begründen kann. Das Gericht hat sich im Urteil auf mehreren Seiten mit den Aussagen der Tochter auseinandergesetzt und begründet, warum man daraus keinen Erkenntnisgewinn erzielen kann. Dieses Thema ist also durch, es ist nicht neu. Nach 14 Jahren wird es nicht besser.dots schrieb:Was erhofft man sich von so einer Aktion eigentlich?
Gar nichts. Das konnte sie noch nie, wie im Prozeß dargelegt wurdedots schrieb:Die Frau war bereits vor der Tat gehandicapt.
Durch die Tat hat sie traumatisches erlebt, dass ihren Zustand, wenn überhaupt, nur verschlechtert haben dürfte.
Die Tat ist 14 Jahre her.
Da kann nichts Verwertbares mehr ausgesagt werden.
Natürlich ist es kein Beleg für Unschuld von A.D. wenn die angeschossene Frau den Täter nicht erkannt hat.dots schrieb:Erkennt sie AD nicht als den Täter, ist das kein Beleg für seine Unschuld.
Es war höchstwahrscheinlich dunkel, er war vielleicht maskiert usw.