zauberfrosch schrieb:Für mich sieht es so aus , als hätten die Verteidiger sich die portugiesischen Akten beschafft. Vielleicht deswegen das Treffen mit Amaral? Dann hätten Sie natürlich auch mehr als öffentlich ist.
Es stellt sich hierbei die Frage, wie weit das rechtens ist. Wenn ich die letzten 13 Jahre mal zurückschaue, so habe ich ständig in Erinnerung, dass die portugiesischen Behörden extrem pingelig waren was die Herausgabe von Informationen und erst recht irgendwelche Akteneinsichten betraf.
Die Ermittlungen gegen den TV C.B. laufen hier in Deutschland, wie weit wäre es daher zulässig, wenn ausländische Ermittlungsbehörden Einsicht in ihre Akten gestatten wohingegen es in Deutschland dies nicht möglich ist, da der TV noch nicht einmal offiziell angeklagt ist. Das wäre erst mal grundsätzlich zu klären, ob hier nicht bereits eine Grenze auch seitens der Anwälte von C.B. überschritten wurde.
In Bezug auf die eigentlichen Handydaten habe ich mir auch jetzt so meine Gedanken gemacht. Von dem TV C.B. können diese sicherlich nicht persönlich überreicht worden sein. Wäre Quatsch, denn wer hebt seine Verbindungsnachweise der Handydaten über 13 Jahre auf. Und wenn es um Sendemastdaten geht, die stehen einem normalerweise erst recht als einzelne Privatperson nicht zur Verfügung. Bedeutet, es kann max. um die Verbindungsdaten gehen, welche damals im Jahre 2007 generell im Ermittlungsverfahren gesammelt wurden. Laut den PJ-Files handelt es sich da um etwa 74.000 Verbindungsnachweise, diese sind aber eben schon seit Jahren bekannt, also eben auch allen Ermittlern die im Fall Madeleine McCann bisher involviert waren und auch noch involviert sind. Bedeutet auch, dass die deutschen Ermittlungsbehörden sicherlich über die Verbindungen schon längst Bescheid wissen, welche Herr Fülscher höchstwahrscheinlich erst jetzt herauskramen konnte. Neue Erkenntnisse dürften hier für die Ermittler als solches also erst mal nicht zu Tage treten. Aber auch hier die Frage, wie kommt Herr Fülscher überhaupt an die Verbindungsdaten heran, ist es zulässig, dass ein Anwalt in diesem Fall die Einsicht in ausländische Ermittlungsakten beantragen bzw. einfordern darf?
Darüber hinaus finde ich es aber dennoch interessant, dass wohl nicht nur der eine Verbindungshinweis des Handys von dem TV C.B. in den Verbindungsdaten wohl enthalten ist, denn ansonsten könnte Herr Fülscher nicht "belegen" bzw. behaupten, dass C.B. gewisse Distanzen zurücklegen muss um ein max. Zeitfenster von 1 1/2 Minuten zur Verfügung zu haben um eben die Entführung von Madeleine bewerkstelligen zu können. Was aber hier auch wieder für Herrn Fülscher nach hinten losgehen kann, denn nach meiner Erkenntnis wurden nur die Verbindungsdaten der Funkmasten um Praia da Luz am 02.05.2007 / 03.05.2007 und 04.05.2007 gespeichert. Bedeutet, C.B. wäre also zumindest schon einmal in Praia da Luz anwesend gewesen, wenn man wirklich noch weitere Verbindungen an diesen Tagen in den Verbindungsdaten erkennen konnte. All das aber mal wieder nur Spekulation, weil wir hier überhaupt keine Einsicht in eben diese Daten haben. Genauso spekulativ aber dann auch seitens Herrn Fülscher wenn er von seiner Seite her solche Behauptungen in den Raum wirft. er wäre also von seiner Seite her genauso aufgefordert diese Behauptungen die er da in den Raum geworfen hat nun auch eindeutig zu belegen.