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Vermisstenfall Madeleine McCann

17.258 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Portugal, 2007 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisstenfall Madeleine McCann

01.09.2020 um 16:22
Die Diskussion hatten wir doch bereits mehrfach. Es liegt doch auf der Hand. Wenn die StA inzwischen irgendetwas belastendes in der Hand "hätte", was beweist, dass B. für das Verschwinden und die Ermordung von Maddie verantwortlich wäre, dann wäre der Beschuldigte längst befragt worden oder man hätte inzwischen eine Anklage in Erwägung gezogen. Die "diversen" Suchaktionen in Portugal und Hannover dürften ebenfalls für die Katz gewesen sein, sowie es ausschaut. Wenn da irgendetwas Belastendes gefunden worden wäre, hätte die Presse als erstes davon Wind bekommen. Dementsprechend wird da nichts gefunden worden sein. Das sehe ich genauso. Ich schrieb vor Wochen schon einmal, wenn man beispielsweise Knochen oder irgendetwas dergleichen gefunden hätte, braucht man keine Wochen oder Monate, um zu unterscheiden, ob es sich um menschliche oder tierische Knochen handelt. Die EB werden nach wie vor, ausser bekannte oder auch weniger bekannte Indizien vorliegen haben. Es war auch abzusehen, um eine solche Tat nach 13 Jahren noch nachweisen zu können, dass das Ganze zur Sisyphosarbeit ausarten wird, um B. die Tat überhaupt nachweisen zu können, wer er es denn überhaupt gewesen ist...


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01.09.2020 um 16:24
@Coldcases:
Doch, die Bestimmung von DNA generell nur aus Knochen Material oder Zähnen geht aber nicht von heute auf morgen.


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01.09.2020 um 16:27
Zitat von Fluke13Fluke13 schrieb:Doch, die Bestimmung von DNA generell nur aus Knochen Material oder Zähnen geht aber nicht von heute auf morgen.
Man kann bei einem Fund sehr schnell unterscheiden, ob es sich um menschliche oder tierische Knochen handelt. Wenn Knochen gefunden worden "wären", würde man das inzwischen längst wissen. Da gehe ich stark von aus. So etwas sickert durch.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

01.09.2020 um 16:30
scheint hier ähnlich zu laufen, wie im Fall Rebecca Reusch...


manche user vermuten, dass da noch etwas ist, etwas gewichtiges, was C.B.s Schuld beweist...ich glaube nicht daran, auch nicht im Fall Reusch.


da sind 2 Staatsanwaltschaften mutig vorangaloppiert (warum eigentlich?), aber der Gaul ist stehengeblieben...

ob da noch was kommt?


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01.09.2020 um 16:41
Zitat von VentilVentil schrieb:scheint hier ähnlich zu laufen, wie im Fall Rebecca Reusch...


manche user vermuten, dass da noch etwas ist, etwas gewichtiges, was C.B.s Schuld beweist...ich glaube nicht daran, auch nicht im Fall Reusch.
Ich fürchte, dass der ganze Hype, der vor drei Monaten von der StA und dem BKA losgetreten worden ist, so langsam aber sicher im Sande verlaufen wird, was ja bereits schon seit Wochen angefangen hat...

Ein Vorteil besteht jedenfalls, dass B. so schnell nicht frei kommen wird und noch kein Zeitdruck besteht, um eine mögliche Tat nachweisen zu können, woran ich allerdings aus unterschiedlichen Gründen längst nicht mehr dran glaube.


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01.09.2020 um 21:23
Zitat von Fluke13Fluke13 schrieb:Zum Thema „Rest.“ Du glaubst ja nicht ernsthaft das wir alles wissen was die Staatsanwaltschaft bzw. das BKA weiß!?
Sicher wissen wir nicht alles. Die Frage ist halt wie juristisch relevant dieser Teil, den wir nicht kennen, ist. Die StA ermittelt halt schon seit zwei Jahren und sie haben bis jetzt keinen forensischen Beweis für Maddies Tod gefunden und auch keinen Beweis für CBs Anwesenheit am Tatort erbringen können. Vielleicht liegen noch ein paar Aussagen vor oder zeitlich/örtlich nicht eingrenzbare Fotos oder ähnliches. Aber starke Beweise können es nicht sein, sonst wäre längst Anklage erhoben worden.


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01.09.2020 um 21:54
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Aber starke Beweise können es nicht sein, sonst wäre längst Anklage erhoben worden.
Ich sehe das zumindest in Teilen anders. Ob Beweise, welcher Intensität auch immer, der StA vorliegen oder nicht, wissen wir einfach nicht.
Fakt ist: es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts gegen C.B.. Nicht aufgrund von Kindesentziehung o.ä., sondern wegen Mordverdachts.

Dazu zitiere ich auch noch einmal die Formulierung aus dem Fahndungsaufruf des BKA:
BKA und Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln gegen einen deutschen Beschuldigten wegen des Verdachts des Mordes
Quelle: https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/BekanntePersonen/43_Jaehriger_Deutscher_TV/Sachverhalt.html

Um ein Ermittlungsverfahren überhaupt eröffnen zu können, muss den EB bzw. der StA Kenntnis über eine mögliche Straftat vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei leitet nach § 160 StPO bzw. § 163 StPO ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dafür muss die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/ermittlungsverfahren-ablauf/
Hervorhebung von mir eingefügt. Worauf ich hier hinaus möchte: gäbe es nicht Kenntnisse über Tatsachen (sic!), die einen Mordverdacht begründen, gäbe es das Ermittlungsverfahren in dieser Form nicht, sondern "das Kind" aka Ermittlungsverfahren hätte potenziell einen anderen Namen, oder würde nicht offiziell stattfinden. Das, und ich betone das gerne, heißt nicht, dass C.B. der Täter ist, sondern es besteht ein Anfangsverdacht, und das Ermittlungsverfahren ist dafür da, alle be- und entlastenden Beweise zu sammeln, um dann über eine mögliche Anklageerhebung bestmöglich entscheiden zu können.

Hinzu kommt: es gibt keinen gesetzlich geregelten Zeitrahmen für die Dauer eines Ermittlungsverfahrens. Da C.B. nicht in U-Haft sitzt, gibt es nicht mal hier einen zeitlichen Druck, bis zum Tag X Ergebnisse aufweisen zu müssen. Die Ermittlungen dauern so lange, bis ein hinreichender Tatverdacht ausgesprochen werden kann, der eine Klageerhebung rechtfertigt, oder dieser Tatverdacht eben nicht erhärtet werden kann.

Die einzige Verpflichtung gegenüber C.B. besteht darin, dass er vor Ende der Ermittlungen vernommen werden muss - und auch nur dann, wenn man die Anklageerhebung anstrebt. Dies ist in der Strafprozessordnung, §163a, Absatz 1 geregelt:
(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. (...)
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163a.html

Kurz und knapp: die StA & EB können so lange ermitteln, bis sie sich sicher sind. Vorher muss er nicht vernommen werden, vorher wird schon gar keine Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt. Das kann jetzt noch 5 Jahre dauern, oder nur noch bis übermorgen.
Aus diesem Grund finde ich die Formulierung, dass es keine starken Beweise geben könne, sonst wäre schon längst Anklage erhoben worden, nicht korrekt. Es kann ganz starke Beweise geben, die den TV be- oder entlasten, und die StA möchte das Ding gerne so wasserdicht wie möglich machen - also nimmt man sich die Zeit und prüft weitere Beweise, hört Zeugen, sichtet Material.


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01.09.2020 um 22:43
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Kurz und knapp: die StA & EB können so lange ermitteln, bis sie sich sicher sind. Vorher muss er nicht vernommen werden, vorher wird schon gar keine Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt. Das kann jetzt noch 5 Jahre dauern, oder nur noch bis übermorgen.
Aus diesem Grund finde ich die Formulierung, dass es keine starken Beweise geben könne, sonst wäre schon längst Anklage erhoben worden, nicht korrekt. Es kann ganz starke Beweise geben, die den TV be- oder entlasten, und die StA möchte das Ding gerne so wasserdicht wie möglich machen - also nimmt man sich die Zeit und prüft weitere Beweise, hört Zeugen, sichtet Material.
Das ist so nicht ganz korrekt. " Bis in alle Ewigkeit" wird da sicherlich nicht ermittelt werden. Es gilt bei einem Strafverfahren immer noch der Beschleunigungsgrundsatz hinsichtlich Gerichtsverfahren, dieses zügig auch durchzuführen. Und soweit ist es ja noch lange nicht und äußerst fraglich, ob das überhaupt irgendwann der Fall sein wird.

Weiter ist der Beschuldigte auch anwaltlich vertreten. Und da bislang immer noch kein hinreichender Tatverdacht besteht, werden Brückners Anwälte so länger das Ermittlungsverfahren dauert und bei unzureichenden Tatverdacht auch dazu drängen, dass das Verfahren dann eingestellt wird. Noch gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Wäre auch ein Unding wenn eine StA bis zum Sankt Niemleinstag ermitteln kann. Irgendwann werden auch Ergebnisse erwartet. Und Brückners Anwälte werden da schon Druck auf die EB machen. Davon kann man stark ausgehen. Man darf da die andere Seite nicht ganz bei vergessen.


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01.09.2020 um 22:53
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Das ist so nicht ganz korrekt. " Bis in alle Ewigkeit" wird da sicherlich nicht ermittelt werden. Es gilt bei einem Strafverfahren immer noch der Beschleunigungsgrundsatz hinsichtlich Gerichtsverfahren, dieses zügig auch durchzuführen. Und soweit ist es ja noch lange nicht und äußerst fraglich, ob das überhaupt irgendwann der Fall sein wird.
Dann ist es ja ganz korrekt, was ich schrieb: ich sprach von dem Ermittlungsverfahren. Und nicht vom Gerichtsverfahren :)
Aber du hast es ja selbst argumentiert: Soweit ist es ja noch nicht.
Solltest du doch noch über eine Gesetzespassage stolpern, die meine Aussage widerlegt, lasse ich mich gerne verbessern.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Weiter ist der Beschuldigte auch anwaltlich vertreten. Und da bislang immer noch kein hinreichender Tatverdacht besteht, werden Brückners Anwälte so länger das Ermittlungsverfahren dauert und bei unzureichenden Tatverdacht auch dazu drängen, dass das Verfahren dann eingestellt wird. Noch gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Wäre auch ein Unding wenn eine StA bis zum Sankt Niemleinstag ermitteln kann. Irgendwann werden auch Ergebnisse erwartet. Und Brückners Anwälte werden da schon Druck auf die EB machen. Davon kann man stark ausgehen. Man darf da die andere Seite nicht ganz bei vergessen.
Brückners Anwälte können sich theoretisch auf den Kopf stellen. Solange die Ermittlungsbehörden Anlass zu Ermittlungen haben (wie schon gesagt: (neue) Zeugen, Bild-/Videomaterial, Gärten, Wohnungen, Grundstücke und und und), werden sie ermitteln.
Ich weiß nicht, wie genau du dir Druck von einem Strafverteidiger auf die Ermittlungsbehörden vorstellst, aber in der Realität ist der, solange alles rechtskonform abläuft, auszuhalten. Und davon werden sich gute EB auch hoffentlich nicht irritieren lassen.
Nochmal: solange es Dinge zu ermitteln gibt, kann ermittelt werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Und zur Unschuldsvermutung: ich hoffe doch sehr, dir ist in meinem Beitrag aufgefallen, dass ich durchgehend versucht habe, von be- UND entlastenden Beweisen zu sprechen. :)


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01.09.2020 um 22:59
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Brückners Anwälte können sich theoretisch auf den Kopf stellen. Solange die Ermittlungsbehörden Anlass zu Ermittlungen haben (wie schon gesagt: (neue) Zeugen, Bild-/Videomaterial, Gärten, Wohnungen, Grundstücke und und und), werden sie ermitteln.
Ich weiß nicht, wie genau du dir Druck von einem Strafverteidiger auf die Ermittlungsbehörden vorstellst, aber in der Realität ist der, solange alles rechtskonform abläuft, auszuhalten. Und davon werden sich gute EB auch hoffentlich nicht irritieren lassen.
Nochmal: solange es Dinge zu ermitteln gibt, kann ermittelt werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Und zur Unschuldsvermutung: ich hoffe doch sehr, dir ist in meinem Beitrag aufgefallen, dass ich durchgehend versucht habe, von be- UND entlastenden Beweisen zu spreche
Ja, unter der Voraussetzung, dass sich neue Beweise, Zeugen usw. finden lassen die einen Verdacht erhärten lassen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden sie es irgendwann einstellen müssen und dafür werden Brückners Anwälte schon sorgen. Auf welche Grundlage, wenn dies nicht gegeben ist, sollte man da auch berechtigter Weise weiter ermitteln? Ergebe ja auch keinen Sinn. Natürlich kann dies jederzeit dann wieder aufgenommen werden, falls sich etwas findet lässt. Das ist klar. Ich bin davon ausgegangen, dass man ihm die Tat nicht nachweisen kann und dafür werden Anwälte ja auch bezahlt, ihren Job zu machen und zur Zielsetzung haben das dann das Verfahren schnellstmöglich "vorerst" eingestellt wird. Ansonsten brauche ich auch keinen Anwalt und kann mich selbst verteidigen... Das ist ja auch gängige Praxis.


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01.09.2020 um 23:09
Nochmal: solange es Dinge zu ermitteln gibt, kann ermittelt werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung.[/quote]

aber eventuell eine finanzielle...


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01.09.2020 um 23:12
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ja, unter der Voraussetzung, dass sich neue Beweise, Zeugen usw. finden lassen die einen Verdacht erhärten lassen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden sie es irgendwann einstellen müssen und dafür werden Brückners Anwälte schon sorgen. Auf welche Grundlage, wenn dies nicht gegeben ist, sollte man da auch berechtigter Weise weiter ermitteln? Ergebe ja auch keinen Sinn. Natürlich kann dies jederzeit dann wieder aufgenommen werden, falls sich etwas findet lässt. Das ist klar. Ich bin davon ausgegangen, dass man ihm die Tat nicht nachweisen kann und dafür werden Anwälte ja auch bezahlt, ihren Job zu machen und zur Zielsetzung haben das dann das Verfahren schnellstmöglich "vorerst" eingestellt wird. Ansonsten brauche ich auch keinen Anwalt und kann mich selbst verteidigen... Das ist ja auch gängige Praxis.
Ich glaube, wir sind noch lange nicht an dem Punkt, dass die EB neue Beweise bzw. Spuren brauchen. Kürzlich erzählte mir ein befreundeter Kripo-Beamter, der zur Zeit in einer MoKo im nördlichen Niedersachsen tätig ist, dass zwei Beamte in besagter MoKo über 180!!! Stunden nur mit der Auswertung der Spuren bzw. Unterspuren verbracht haben, die sich durch ein einziges, ausschließlich privat und von einer Person genutztes Mobiltelefon ergeben haben.

Jetzt bedenken wir, dass jeder einzelne Schritt des C.B. seit 2007 theoretisch eine Spur ist, der nachgegangen werden muss -> denn das ist die Pflicht der EB! Das sind also 13 Jahre, bei dem uns bekannten Lebensstil des C.B. wahrscheinlich unendlich viele Kontaktpersonen, unzählige Aufenthaltsorte, Fahrzeuge, Mobiltelefone, Kameras, Speichermedien, Zeugenaussagen, Spuren aus anderen Ermittlungen gegen ihn, 3 verschiedene Länder mit ihren jeweiligen Beamten und Staatsanwaltschaften, alte Dokumente und Spuren, die aus 2 verschiedenen Sprachen übersetzt werden müssen.
Ehrlich? Holy Shit: Ich bin der Meinung, dass wir uns noch auf eine ganze Weile des Wartens einstellen müssen, damit diese Ermittlungen sauber und rechtens zu Ende gebracht werden können (egal, wie es ausgeht).


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01.09.2020 um 23:18
Die ermitteln doch nicht erst jetzt die 13 Jahre auf. Viele Dinge wurden doch vorher schon ermittelt. Sie haben C.B. doch nicht erst seit diesem Jahr auf dem Schirm.


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01.09.2020 um 23:19
Zitat von m.1806m.1806 schrieb:Nochmal: solange es Dinge zu ermitteln gibt, kann ermittelt werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung.
Das mag richtig sein. Bei Mord gibt es schließlich keine Verjährung. Der Regelfall bei anderen Delikten ist da aber anders gelagert. Und bei unzureichenden Tatverdacht wird das Verfahren irgendwann eingestellt. Nur stellt sich hier die Frage, ob es überhaupt einen Mord gab? Selbst das ist nicht einmal erwiesen, noch gibt es dafür überhaupt Beweise. Es ist lediglich die Meinung der Behörden, die bislang allerdings nicht belegt werden konnten. Und da stellt sich die Frage der Verfahrenseinstellung. Stichpunkt Verjährung. Wenn es keinerlei Beweise für ein Kapitalverbrechen gibt, indem der Beschuldigte involviert gewesen sein sollte haben wir es auch nicht mit einem Mord zu tun.


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01.09.2020 um 23:23
@Coldcases
war nicht mein Beitrag. Ist wohl beim Zitieren etwas schief gegangen


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01.09.2020 um 23:24
Zitat von m.1806m.1806 schrieb:Die ermitteln doch nicht erst jetzt die 13 Jahre auf. Viele Dinge wurden doch vorher schon ermittelt. Sie haben C.B. doch nicht erst seit diesem Jahr auf dem Schirm.
Aber auch nicht seit 2007.
Meiner Meinung nach wird hier von einigen der ungeheure Aufwand einer solchen internationalen Ermittlung unterschätzt.

Und zudem wird hier auch oft nur der Nutzen für eine potenzielle Anklage in den Fokus gerückt. Es gibt, wie oben schon zitiert, Tatsachen, die für die Ermittlungs des Mordverdachts reichen. Aufgrund dessen muss es auch C.B. das größte Anliegen sein, dass ihm eine Unschuld nachgewiesen werden kann -> die besagten Tatsachen hat sich ja niemand ausgedacht. Eine potenzielle Unschuld kann ihm aber auch nur durch diese Ermittlungen nachgewiesen werden. Das sollte man ebenfalls immer bedenken.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Nur stellt sich hier die Frage, ob es überhaupt einen Mord gab? Selbst das ist nicht einmal erwiesen, noch gibt es dafür überhaupt Beweise. Es ist lediglich die Meinung der Behörden, die bislang allerdings nicht belegt werden konnten. Und da stellt sich die Frage der Verfahrenseinstellung. Stichpunkt Verjährung. Wenn es keinerlei Beweise für ein Kapitalverbrechen gibt, indem der Beschuldigte involviert gewesen sein sollte.
Ich verweise sehr gerne auf einen meinen Beitrag hier: Beitrag von MarliPub (Seite 594)
Die Behörden haben Kenntnis von Tatsachen. Ich weiß, es erscheint dem ein oder anderen hier sehr frustrierend, dass ausgerechnet uns Hobbyermittlern, oder der Presse nicht jedes Detail offen gelegt wird. Ein Ermittlungsverfahren wird nicht eröffnet, wenn es die Kenntnis über besagte Tatsachen nicht gibt.
"Lediglich die Meinung der Behörden" - sorry, aber das grenzt fast an Behördenbashing.
Einem KFZ-Mechaniker werfe ich auch nicht vor, dass er lediglich der Meinung ist, dass der Motor kaputt ist, wenn ich selbst keine Ahnung davon habe.


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01.09.2020 um 23:28
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Lediglich die Meinung der Behörden" - sorry, aber das grenzt fast an Behördenbashing.
Einem KFZ-Mechaniker werfe ich auch nicht vor, dass er lediglich der Meinung ist, dass der Motor kaputt ist, wenn ich selbst keine Ahnung davon habe.
Ja aufgrund einer Arbeitshyphothese und Indizienkette geht man womöglich davon aus. Im Fall Reusch geht man davon aus, dass es der Schwager war, usw. Ich bin der Auffassung, dass man solche Dinge behaupten kann, wenn die Beweise dafür auch vorliegen. Ansonsten Fresse halten, sich nicht soweit aus dem Fenster lehnen, ermitteln und im Ergebnis Fakten liefern. Ganz unabhängig von den beiden Fällen. Da wünsche ich mir manchmal schon etwas mehr Demut. Ansonsten wird man ganz schnell unglaubwürdig. Ist ja nicht das erste Mal das sich eine StA zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und wo am Ende nix bei herauskam...


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01.09.2020 um 23:32
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ja aufgrund einer Arbeitshyphothese und Indizienkette geht man womöglich davon aus. Im Fall Reusch geht man davon aus, dass es der Schwager war, usw. Ich bin der Auffassung, dass man solche Dinge behaupten kann, wenn die Beweise dafür auch vorliegen. Ansonsten Fresse halten, sich nicht soweit aus dem Fenster lehnen, ermitteln und im Ergebnis Fakten liefern. Ganz unabhängig von den beiden Fällen. Ansonsten wird man ganz schnell unglaubwürdig.
Was hast du denn für eine Erwartungshaltung? Dass die EB dich anrufen, sobald es Ermittlungserfolge gibt?
Du unterstellst hier schlichtweg, dass die EB "nix handfestes" haben, weil sie es dir nicht mitteilen.
Bei allem Frust, dass es hier gerade wenig bis nichts neues zum Diskutieren gibt, habe ich dafür kein Verständnis. Das ist eine haltlose Unterstellung, die m.E. hier nichts zu suchen hat.


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01.09.2020 um 23:35
Es sind hunderte von Hinweisen nach der Ausstrahlung der Aktenzeichen XY Sendungen eingegangen. Die können und müssen in aller Ruhe abgearbeitet werden.
Das wissen auch die Anwälte.
Wie lange das dauert, hängt unter anderem auch davon ab, wieviel Personal dafür zur Verfügung steht.
Gut Ding will Weile haben. Es gibt keinen Grund, davon auszugehen, dass das Ermittlungsverfahren kurz vor der Einstellung steht.


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01.09.2020 um 23:41
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Was hast du denn für eine Erwartungshaltung? Dass die EB dich anrufen, sobald es Ermittlungserfolge gibt?
Du unterstellst hier schlichtweg, dass die EB "nix handfestes" haben, weil sie es dir nicht mitteilen.
Bei allem Frust, dass es hier gerade wenig bis nichts neues zum Diskutieren gibt, habe ich dafür kein Verständnis. Das ist eine haltlose Unterstellung, die m.E. hier nichts zu suchen hat.
Ich habe keinerlei Erwartungshaltung, ich kritisiere lediglich die Art und Weise wie von Anfang an die Öffentlichkeitsarbeit praktiziert worden ist und das man es bewusst in Kauf genommen hat, wie dann das Medienecho erfolgte. Man später relativierte, zurückgerudert ist, usw. Das wirkt für einen Außenstehenden, wie wir hier ja auch schon öfters diskutiert und festgestellt haben, in keinster Weise proffessionell, noch mittlerweile glaubwürdig. Das kann man und darf man kritisieren. Und zwar völllig zurecht. Ich erwarte nicht, dass jeder kleinste Schritt in einer Zeitung nachzulesen ist und die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt wird. Aber es sieht schon stark danach aus, dass man sich da gewaltig vergaloppiert haben dürfte was die Anschuldigungen anbetrifft...


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