Vermisstenfall Madeleine McCann
04.08.2020 um 01:05simie schrieb:AalDieter schrieb:
man Ihn jedoch absichtlich nur als Zeuge vorgeladen hat, um Ihn in Sicherheit zu wiegen und dann auf einen Fehler von Ihm zu warten.
Das wäre jedoch unzulässig und würde im Extremfall dazu führen, dass man jegliche Angaben aus dem Verhör nicht verwenden dürfte.
Es ist auch vom zeitlichen Ablauf des Falles mehr als unwahrscheinlich, dass er 2013 schon als Verdächtiger in dem Fall galt.
Erste Hinweise auf Verdächtigen Christian B. gab es bereits 2013Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/43-jahre-alter-deutscher-unter-mordverdacht-erster-hinweis-im-fall-maddie-schon-2013-wie-ermittler-dem-verdaechtigen-auf-die-spur-kamen_id_12064896.html
Zumindest hatten sie Ihn 2013 durch einen Hinweis auf dem Schirm. Ob er nun den Titel Tatverdächtiger bekommt ist da doch vollkommen egal. Wir sind nicht in Portugal wo der offizielle Titel "Tatverdächtiger" vergeben wird. Den gibts hier als Bonus bei der Verhaftung. In BRD wird immer noch ohne diesen Titel ermittelt, und ich sehe auch nichts was dafür spricht, das eine Vorladung als Zeuge unzulässig würde, falls später ein klarer Tatverdacht entsteht. Ob dann die Zeugenaussage nicht mehr verwendungsfähig wäre, würde ich mal anzweifeln, aber wenn dem so wäre, würde dieses die Ermittler sicher nicht besonders stören.
Da nun also 2013 ein Hinweis auf CB. vorlag, dieser jedoch nicht zu einer Anklage gereicht hätte, konnten sie Ihn ja nicht als Beschuldigten vorführen. Ändert nun wieder nichts an meiner These, das sie Ihn dann als Zeugen geladen haben, um Ihn evtl. nervoes zu machen und dann zu überwachen, und Ihn evtl. beim Vernichten oder Verstecken von Beweisen zu erwischen.
Welchen zeitlichen Ablauf des Falles Du meinst, der zum Ausschluss CB.s als Verdächtiger 2013 führt, ist mir nicht bekannt. Wäre nett das mal genauer zu beschreiben.