Hier wurde gerade viel diskutiert,
seit wann die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland CB auf dem Schirm haben.Um seine (etwas komplizierte) Revision am kommenden Donnerstag beim EuGH zu erklären, hatte ich heute für ein englisches Forum mal die Zeiten und Gründe seiner Inhaftierungen der letzten Jahre zusammengetragen.
Dabei fiel mir ein Urteil auf, dessen Hintergründe ich nicht kenne. Vielleicht weiß jemand hier mehr darüber?Hier mal die Chrononogie der letzten Jahre, weil die für die EuGH-Entscheidung wichtig sind. Ich übersetze und übernehme das auszugsweise aus meinem englischen Kommentar:
- 1) Christian B. sitzt zurzeit im Gefängnis eine Strafe (1 Jahr 9 Monate) wegen Drogenhandels (verurteilt im Jahr 2011) ab. Davon waren im Juni 2020 zwei Drittel verbüßt, sodass er nach deutschem Recht einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann. (Das hatte er getan, dann wieder zurückgezogen und unmittelbar anschließend in der vergangenen Woche wieder neu eingereicht.)
2) Im Dezember 2019 wurde er wegen Vergewaltigung der damals 72-jährigen US-Amerikanerin in Praia da Luz im Jahr 2005 zu einer Strafe von sieben Jahren verurteilt – aufgrund seines Wohnortes und seiner Meldeadresse war das Gericht in Braunschweig zuständig.
Gegen dieses Urteil gingen seine Strafverteidiger in Revision – und zwar aus einem etwas komplizierten Grund. Um das zu erklären, muss ich zurückgreifen:
a) Das Urteil wegen Drogenhandels aus dem Jahr 2011 wurde damals zur Bewährung ausgesetzt.
b) Im Juni 2017 wurde B. mit Europäischem Haftbefehl in Portugal festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Grund dafür war die Vollstreckung einer Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Braunschweig. Er saß die Strafe ab.
c) Durch diese Strafe wurde die Bewährung – also die Strafaussetzung – aus dem „Drogenurteil“ von 2011 aufgehoben – er sollte die 21 Monate dementsprechend absitzen.
d) Dieser neuerlichen Inhaftierung entzog er sich durch Flucht nach Italien – wo er im September 2018 erneut festgenommen und nach Deutschland überführt wurde. Daraufhin erfolgte seine neuerliche Inhaftierung, wegen der er seitdem einsitzt (1).
Während dieser Haft fand der Vergewaltigungsprozess samt Verurteilung im vergangenen Dezember statt (2).
Weiß einer von Euch, für welche Straftat und welches Urteil er mit Europäischem Haftbefehl gesucht und 2017 in Portugal festgenommen wurde?
Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Festnahme und Überstellung erfolgt war, müsste die Tat ja just in der Zeit liegen, als sie ihn wegen MM bereits unter Beobachtung hatten - irgendwann zwischen 2014 und 2016.