Vermisstenfall Madeleine McCann
12.06.2020 um 14:45Trine schrieb:Als Wahlverteidiger legt man entweder nieder, wenn das vereinbarte Honorar nicht geflossen ist oder man nicht zum Pflichtverteidiger bestellt wird. In beiden Varianten hängt es also von dem Geldfluss ab.Das sind nicht die einzigen möglichen Gründe, hier z. B. beispielhaft weitere:
Folgende Beispiele sind häufig Grund für eine Mandatsniederlegung:https://www.juraforum.de/lexikon/mandatsniederlegung
• Persönliche Anfeindungen;
• nicht gezahlter Vorschuss;
• Leugnen einer geschlossenen Honorarvereinbarung;
• vorsätzliche Falschinformation des Anwalts;
• schwerwiegende Pflichtverletzungen.
Da die beiden ersten Anwälte und auch die neuen das nicht kommentiert haben, kann man da nur raten. Auch aus dem Juraforum-Link:
Die häufigste Ursache für das zerstörte Verhältnis sind offene Rechnungen und damit Zahlungsverzug des Mandanten. Ein weiterer häufiger Fall sind Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Führung des Mandates. Es gibt Mandanten, die dem Rechtsanwalt ernsthaft vorschreiben wollen, wie dieser das Mandat zu führen hat und wie er vorgesehen soll. Wenn der Rechtsanwalt dem Mandanten deutlich macht, dass diese Vorgehensweise nicht hinnehmbar ist und der Mandant dennoch sein Verhalten nicht ändert, ist der Rechtsanwalt berechtigt, das Mandat fristlos zu kündigen.