Der Fall Sandra D.
13.04.2014 um 23:50Man sollte den Angeklagten nicht vorverurteilten.
Sein merwürdiges, empathiefreies Verhalten könnte auch umgekehrt dazu geführt haben, dass er in Verdacht geriet und sich selber nach der Tat so merkwürdig verhielt und noch verhält. Es wäre auch denkbar, dass er die Vermisste nicht getötet hat, sich aber auf Grund seiner sozialen Probleme, ohne dass er es selber hätte merken können, verdächtig gemacht hat und noch macht.
Ich sage es mal so, sollte der Anklagte alleine auf Grund seiner Weltfremdheit und seiner sozialen Schwäche sowie durch ein nicht eindeutiges "Geständnis" verurteilt werden, dann würde ich sehr an unserem Rechtsstaat zweifeln. Das wäre weder Recht noch gerecht.
Aus meiner Sicht, entsprechend dem bisherigen Prozessverlauf und als juristisch Interessierter, ist der Angeklagte, sollte sich nicht noch etwas gravierendes neues ergeben, freizusprechen.
Sein merwürdiges, empathiefreies Verhalten könnte auch umgekehrt dazu geführt haben, dass er in Verdacht geriet und sich selber nach der Tat so merkwürdig verhielt und noch verhält. Es wäre auch denkbar, dass er die Vermisste nicht getötet hat, sich aber auf Grund seiner sozialen Probleme, ohne dass er es selber hätte merken können, verdächtig gemacht hat und noch macht.
Ich sage es mal so, sollte der Anklagte alleine auf Grund seiner Weltfremdheit und seiner sozialen Schwäche sowie durch ein nicht eindeutiges "Geständnis" verurteilt werden, dann würde ich sehr an unserem Rechtsstaat zweifeln. Das wäre weder Recht noch gerecht.
Aus meiner Sicht, entsprechend dem bisherigen Prozessverlauf und als juristisch Interessierter, ist der Angeklagte, sollte sich nicht noch etwas gravierendes neues ergeben, freizusprechen.