Coldcases schrieb:Das scheinen/ schienen zwei renommierte und unabhängig voneinander erfahrene Chefermittler völlig anders zu sehen.
Nein, sie waren nicht unabhängig voneineander. Das steht schon in der AZ drin, dort steht:
Richard Thiess, erst Wilflings Stellvertreter, dann sein Nachfolger und bis 2014 Chef der Münchner Mordkommission, hat dieser Fall besonders beschäftigt.
Er gehörte offenbar zum gleichen Team, eine Unabhängigkeit ist dort nicht vorhanden, ganz im Gegenteil.
Coldcases schrieb:Das scheinen/ schienen zwei renommierte und unabhängig voneinander erfahrene Chefermittler völlig anders zu sehen. Sie kennen diesen Mann. Wissen was und vor allem wie er sich bei den Vernehmungen gegeben hat. Wir hier wissen das nicht.😉
Ich sehe das etwas anders.
Ich kann diese Ermittler nicht verstehen.
Sie sagen inhaltlich folgendes, sie seien überzeugt davon, dass der letzte bekannte Begleiter der Täter sei, aber die Beweise fehlen bzw. es gäbe nicht genug Beweise. Wir haben natürlich die Schwierigkeit, dass der Reporter das weitergibt, was er dem Gespräch entnommen hat. Ob das so der Ermittler wörtlich gesagt haben, ist zweifelhaft, aber gehen wir mal davon aus, dass es so war. Wir müssen aber schon noch eins machen, „Beweise“ muss man natürlich durch Beweismittel oder Indizien ersetzen
Eine Überzeugung ist genau das, was das Gericht bekommen soll, wenn es die Indizien und Beweismittel bewertet hat und ein umfassendes Bild sich machen konnte. Wenn man jetzt im gleichen Atemzug jedoch sagt, dass die Beweismittel nicht ausreichen, dann passt da schon etwas nicht. Wenn die vorhandenen Beweismittel ihn zur Überzeugung bringen, dass der letzte bekannte Begleiter der Täter ist, dann sollte er diese Überzeugung auch an das STA und das Gericht weitergeben können. Wenn er in Wirklichkeit meint, es reiche nicht aus, dann kann er im Sinne der Überzeugung, die für ein Gericht gilt, gar nicht überzeugt sein. Es gibt keine Regel, wieviel Beweismittel vorliegen müssen, dass ein Gericht die Überzeugung gewinnt, es reichen in manchen Fällen auch sehr wenige.
Diese Überzeugung, von der der Artikel spricht, konnte er an die StA jedenfalls nicht weitergeben. obgleich genau das ein Teil seiner Aufgabe ist.
Dann führt er in dem Interview noch ein paar Indizien auf. In einem Interview nennt man dann natürlich ein Teil der Indizien, die einem wichtig erscheinen, mit denen man den Leser überzeugen will. Sicher wird das nicht alles sein, aber man darf nicht vergessen, seine Sichtweise seiner Überzeugung hat den StA nicht überzeugen können.
Wie Du aber hier im Forum siehst, gibt es sehr unterschiedliche Ansichten über die Indizien, die hier Der Ermittler vorbringt. Und wenn er es nicht schafft, alle Laien zu überzeugen, wie soll er da einen StA überzeugen, der einen kritischen Blick einfach haben muss, der sich auch ein Bild machen muss, der nur untersuchen muss, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Das bedeutet doch nichts anderes. Wie gesagt, hier unter den Schreibern gibt es schon Differenzen bzgl. der Wertung des Telefonanrufs, für mich ist das einfach eine alltägliche Sache und ich verstehe erst gar nicht, warum man das als belastend ansieht. Und auch die Sache mit Neubiberg, da muss man erstmal hinterfragen, was der Befragte unter „Kennen“ verstanden hat, da kann man doch nicht einfach öffentlich behaupten, dass es eine Lüge ist. Eine Lüge wäre es erst dann, wenn er z.B. eine Aussage hätte, dass er z.B. mit der Freundin immer umfangreiche Spaziergänge in Neubiberg gemacht hätte, dann könnte man erst von einem „Kennen“ sprechen. Schon das überzeugt nicht, aber es steht vielleicht nur nicht alles ausreichend im Artikel drin. Selbst wenn er wirklich einer Lüge überführt worden wäre, dann bedeutet das doch auch nicht automatisch, dass er der Täter ist. Menschen Lügen aus verschiedenen Gründen, in Wirklichkeit gehört es zum Alltag.
Nein, dieser Artikel überzeugt mich nicht und die Ermittler konnten genauso wenig mit den gesamten Indizien die Sta überzeugen.
Wenn sie wirklich etwas Wissen, dann haben sie einfach die Aufgabe, das an die StA weiterzugeben. Und es gibt ja auch nicht nur einen Staatsanwalt. Und mit der Zeit wechseln diese auch. Statt mit so etwas an die Öffentlichkeit zu gehen, sollten sie eben einfach weiter intern versuchen ihre angeblich "Überzeugung" an die StA weiterzugeben, meist halten StAs auch recht viel von den Ansichten der Ermittler und widersprechen selten.
Und mit der Aussage "sie kennen diesen Mann" sollte man sehr vorsichtig sein. Was kennen sie von ihm? Sie kennen ihn nur aus einer recht lebensfremden Situation der des Verhörs/Zeugenbefragung.