Coldcases schrieb:So funktioniert Polizeiarbeit nun mal nicht. Weder Heute noch damals. Schon überhaupt nicht, wenn es um eine Mordermittlung geht, wenn man sich einfach nur eine "andere Meinung bildet". Das ist lächerlich und absurd einfach zu behaupten, er war es, wenn keine trifftigen Gründe und Ergebnisse dafür vorliegen, dass man jemanden verdächtigt und dies auch so kommuniziert.
Ich habe das auf den vorliegenden Fall bezogen, das ging eindeutig aus meinem Beitrag hervor und ich hatte sogar auch geschrieben, wann es möglich ist, dass eine spätere Untersuchung doch einen Meinung zu Folge haben kann, die der Wahrheit näher ist. Dazu gehören z.B. neue DNA-Untersuchungen o.ä. Im vorliegenden Fall gab es so etwas sogar, nur gehörte die gefundene DNA nicht zum letzten bekannten Begleiter. Also wo solll es wirklich etwas geben, wo Du glaubst, dass das neue Team eine bessere Meinung sich bilden konnte (Urtiel sind auch nur Meinungen, wenn auch meist fundiert)?
Man erkennt übrigens recht gut, wie das Team vorgegangen ist. Ähnlich wie beim Schlossgartenfall haben sie das Indiz weggelassen, dass zum Ausschlus des letzen Begleiters führte. Es ist wie ich schon schrieb ein sehr gewichtiges Indiz, die fehlende Möglichkeit die Leiche einzufrieren. Man kann natürlich mal das Gedankenexperiment machen und sagen, naja, was wäre wenn .... Im Aschaffenburger Fall hatte dann dieses "Was wäre wenn ... " Prinzip zu einem Gutachten geführt, wonach der damals Angeklagte angeblich die Bissspur mit die höchstmöglcihen Wahrscheinlichkeit verursacht hat.
Erst in dem Gerichtsverfahren erkannte man, dass dieses Gutachterin sich nicht die Mühe gemacht hatte, ihre Hypotesen durch frühere Untersuchungsergebnisse zu verifizieren. Sie hatte die Nicht-Anlage, also ein nie vorhanden sein von Zähnen behauptet. Frühere zahnärztliche Untesuchungsergebnisse, die sich dann das Gericht vorgenommen hatte, widerlegten jedoch die Annahmen der Sachverständigen, es wurde ein neuer Gutachter beauftragt, der dann zum Ergebnis kam, dass die Bissspur keine Besonderheiten zeige und rein theoretisch auch der Angeklagte der Verursacher sein kann aber auch ganz viele andere Menschen. Interessanterweise hat das Gericht selber in die Sache in Hand genommen, als es den damaligen Alibigeber befragt hatte. Also an den Alibigeber gezielte Fragen stellen konnte. Möglicherweise hatte durch diese gezielte Befragung das Gericht dann doch Zweifel bekommen und hat gemeint, das Alibi ist aber schon recht sicher, man weiß es nicht. Jedenfals unternahm das Gericht da - wie es selber sagte _ Gutachtertätigkeiten und deckte die schwere Problematik des Gutachtens auf, obgleich es eigentlcih in der Verhandlung schon abgehakt war. Soviel zu einem anderen ColdCase-Fall, wo es durchaus auch sinnvoll sein kann, etwas anders zu denken. Aber man muss sich dabei bewusst sein, dieses entlastende Indiz darf man nicht vergessen.
Dieser Fall ist diesem Aschaffenburger Fall doch recht ähnlich, man hat mal als Gedankenspiel das stark entlastende Indiz ignoriert und dann mal auch in deise Richtung ermittelt, daran ist erstmal nichts auszusetzen. Im Gegensatz zum Aschaffenburger Fall ist jedoch nichts wirklich nennenswertes dabei heraus gekommen. Das gibst doch das selber zu, Du glaubst hier nur, dass nur die Spitze des Eisberges in den Artikeln zu finden ist. Fakt ist jedoch, dieser Gedankengang hat nicht zur Erhebung einer Anklage geführt, ein paaar an den Haaren herangezogenen Dinge, wo Du mir auch keine Antwort geben konntest, warum die belastend sein sollen. Einfach nichts handfestes nur Dinge, die man bei jedem nach langen Untersuchungen finden wird. Man hätte dann eigentlcih wieder den Schritt rückwärts machen müssen und sagen, ja die erste Truppe war sicher näher an der Wahrheit dran, denn wir haben auch keine Antwort, wo der letze Begleiter die Leiche eingefroren hat und haben bei der fiktiven Annahme, er ist der Täter, nichts nenneswertes gefunden. . Diesen Schritt ist jedenfalls das Aschaffenburger Gericht gegangen und hat dann im Urteil gesagt, dass der Angeklagte als Täter eher auszuschließen sei. Das gleiche gilt hier, wenn man es nicht schafft zu zeigen, wo er die Leiche eingroren haben soll. Ein "er wird es schon irgendwie geschafft haben", funktioniert glücklicherweise in einem Rechtsstaat nicht, da müsste man erst schwere Indizien haben, mit der man diese Annahme als berechtigt ansehen muss. Aber das wurde schon (unseres Wissens) nicht im Ansatz gefunden, was auch durch die Nichterhebung der Anklage belegt ist.
Ich denke wir können hier noch endlos weiter diskutieren, unsere Ansicht wird nie die Gleiche werden, aber das macht nichts. Für mich ist es jedenfalls recjhtsstaatlich sehr fragwürdig, wenn sich die ColdCase-Ermittler so aus dem Fenster lehnen, obglich sie nichts handefestes haben und bei Interviews erst gar nicht erwähnen, warum die Ermittler, die am nächsten am Fall dran waren, den bekannten letzten Begleiter ausgeschlossen hatten.