Mord an Kristin Harder - 1991, bis heute ungeklärt!
29.11.2022 um 20:56Lento schrieb:Eigentlich stellst Du mit solchen Spekulationen die damalige Münchner Bevölkerung damit unter Generalverdacht. Sorry Spekulation über Spekualtion. Ich arbeite übrigens an einem anderen Stadtteil auch in einem solchen Gewerbegebiet.Der Täter wird hochwahrscheinlich ein Mann aus MC gewesen sein und da es beim Beschuldigten nicht zur Anklage gereicht hat, ist die Annahme wohl durchaus berechtigt, dass der Täter, sofern es nicht der BS war, unter der männlichen Bevölkerung in MC zu finden sein wird ( sofern er noch lebt, was auch nicht 100% sicher ist).
Dass Du in einem der Gewerbegebiete arbeitest, spricht doch nicht dagegen. Keine Ahnung, was Du mir damit sagen willst. Um meine Großstadt herum, gibst auch etliche Gewerbegebiete.
Lento schrieb:Der Unterarm wurde ganz woander gefunden und kann nicht in Neubiberg in die Isar gekommen sein, die fließt dort nicht durchIch kenne den Fall Kristin schon etwas länger, daher ist mir bekannt dass der Unterarm im Isarrechen, bei Landshut gefunden wurde.
Lento schrieb:Die Ansicht des ersten Teams ist in Wirklichkeit sehr gut begründet, warum man annehmen muss, dass der Täter fast schon eine entsprechende Truhe zu Hause oder in seinem Betrieb stehen hatte, auf den niemand anderer einen Zugriff hatte. Und das über einen Zeitraum von mehreren Monaten.Eben, was spricht dann dagegen, dass der Täter die Leichenteile nach und nach in MC und Umgebung "verteilt" hat? Nur weil der Unteram nicht in Neubiberg in die Isar gelangt ist, heißt das doch nichts für die restlichen, noch fehlenden Leichenteile?
Man weiß doch gar nicht, in welcher zeitlichen Reihenfolge, mit welchen Abständen der Täter, die Leichenteile abgelegt hat. Ob das Bein in Neubiberg seine erste Ablage war, oder in welchem zeitlichen Abstand ihr Mörder, die Teile abgelegt hat. Und auch nicht, ob er alle Leichenteile auf "öffentlichem Grund und Boden" entsorgt hat.
Der Erhaltungszustand vom Bein, muss nicht zwingend derjenige, der anderen Überreste sein.
Auch könnte der Täter, wenn er entsprechend veranlagt ist, sogar noch Leichenteile für sich behalten haben, als Trophäe evtl. wenn es ein sehr gut situierter Psychpath bzw. Narzisst war, auf seinem eigenen Grundstück begraben haben, evtl. noch mit hübscher Bepflanzung darüber, ansprechend in seinem Garten dekoriert, oder Ähnliches.
Es dürfte nicht unmöglich sein, auf den größeren Eigentumsgrundstücken mit hohen Hecken drumherum , selbst ein Leichenteil als Andenken an ein hübsches Opfer, ungesehen einzubuddeln. Natürlich beauftragt man nicht seinen Gärtner damit.
Auch eine Ehefrau ist kein Hinderungsgrund.
Man denke an Kurt Werner Wichmann, der die komplette Leiche eines seiner Opfer trotz Ehefrau auf seinem Grundstück vergraben hatte und hätte nicht der Bruder der Ermordeten, ein hoher Hamburger Ex Kripobemater selber nachgeforscht, würde das Opfer dort heute noch unter der Garage liegen.
Bei einem kleineren Leichenteil ginge das Verbuddeln auch schneller.
Ich weiß, dass die Kripo der Ansicht ist, dass die Leiche nur aus Gründen der Praktikabilität zerteilt wurde. Das mag auch für den von Wilfling und Thiess Beschuldigten so gelten.
Aber es gibt in diesem Punkt keine 100%ige Sicherheit, bevor der Täter nicht gefasst und die restlichen Teile verschwunden bleiben.