https://www.sueddeutsche.de/muenchen/morde-in-muenchen-drei-frauenleichen-zwei-morde-und-ein-suizid-1.736315HeinrichB schrieb:Was Thiess oder Wilfing es sehen, ist vollkommen belanglos. Fakt ist, dass hier die Beweislage nicht ausreichend war. Dass solche Leute wie Thiess oder Wilfing damit an die Öffentlichkeit gehen, wirft eher ein schlechtes Licht auf solche Ermittler. Solchen Leuten ist dann nicht zu trauen.
Du betreibst hier Ermittlerbashing, das sagt mehr über Dich aus, als über die Beamten. Dass es nicht immer zur Verhaftung kommt, wenn ein TV einen Beschuldigtenstatus hat, ist Normalität. Da gibt es noch mehr derartige Fälle auf Allmy.
Und "diese Leute", wie Du Thiess und Wilfling herabwürdigend nennst, sind sehr erfahrene Kriminalbeamte. Unter Thiess hatte die Münchner Mordkommission eine Aufklärungsrate von 99,5 Prozent.
HeinrichB schrieb:Wie gesagt, in Wirklichkeit ging es um den Verhör eines Verdächtigen, wurde aber als Zeuge geladen. Das sind "linke" Methoden, das was von dieser Seite behauptet wird, kann man daher nicht ernst nehmen. Kein Wunder, dass es die StA dann die U-Haft abgelehnt hat, vernünftig.
Das ist kriminalistische Normalität, dass man vom Zeugen zum Beschuldigten werden kann, im Laufe eines Ermittlungsverfahrens. Das passiert jeden Tag in D, nur sind die meisten Fälle nicht so Aufsehen erregend, wie ein Stückelmord an einer jungen Frau. Mit linker Methodik hat das gar nichts zu tun. Oder was denkst Du, wozu die Ermittlungen geführt werden?
HeinrichB schrieb:Man sollte gerade auch an den aktuellen neuen Erkenntnisssen im Fall McCann denken. da hatte sich ein Ermittler sogar ein Buch geschrieben. Unmöglich!
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Der Fall Madeleine Mc Cann hat mal gar nichts, mit dem Mord an Kristin Harder gemeinsam, ich bitte Dich, etwas mehr Differenzierungsfähigkeit wäre schon erforderlich.
HeinrichB schrieb:Nein, es gibt das Grundgesetz und daran haben sich Ermittler zu halten, was nicht erfolgte
Das wird ja immer besser. Wie erklärst Du Dir dann, dass es nicht mal ein Disziplinarverfahren gegen diese beiden Beamten gegeben hat? Weil sie korrekte und gute Arbeit geleistet haben und zwar bis zu ihrer wohlverdienten Pensionierung.
Die Ermittler Thiess und Wilfling sind nicht wegen Verstoß gegen das Grundgesetz verurteilt, also lass diese falschen Behauptungen.
HeinrichB schrieb:Außerdem sehe ich das nicht, dass er sich verdächtig verhalten hat. Im nachhinein interpretiert man immer etwas rein, dass ist betrachterabhängig
Deine Meinung, andere hier sehen das anders. Klar, man kann sich immer etwas zurecht interpretieren, so dass man seine eigene Meinung auch bestätigt sieht.