Mord an Kristin Harder - 1991, bis heute ungeklärt!
17.06.2020 um 17:10@Rotmilan
Ein Vergleich zum McCain-Fall ist schon durchaus zu führen. Da waren die Ermittler wahrscheinlich auf der falschen Spur und der Ermittler hat sich nicht mal gescheut, darüber ein Buch zu schreiben. Öffentliche Äußerungen sind in der Form sind auch komplett überflüssig und stellen Rufmord dar.
Die Zufälle, bzgl. der Vernehmung sind einzeln betrachtet nicht vollkommen außergewöhnlich. Aber in Summe gibt das doch ein deutliches Bild.
Und man darf nicht vergessen, wenn die Ermittler glauben, dass U-Haft gegeben ist, dann bedeutet das normalerweise, dass hier eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit (dringend tatverdächtig) für die Tatbegehung vorliegen muss. Die StA sah das anders. Für ein Verfahren gegen einen Beschuldigten reicht ein hinreichender Tatverdacht aus (etwas mehr als 50% Verurteilungswahrscheinlichkeit). Selbst das wurde nicht erreicht.
Es ist auch nicht so, dass die Ermittler einfach ein Paket der StA übergeben und das beurteilt dann die StA. Die StA greift auch in den Ermittlungsvorgang und verlangt in bestimmten Bereichen Nachbesserungen. In Summe konnten das die Ermittler nicht liefern, es reichte nicht mal für einen hinreichenden.
Ich sehe es eben so, wie die StA. Das mag im ersten Moment nur wie nur eine andere "Meinung" wirken. Trotzdem ergeben sich in deisem speziellen Fall schon andere Fragen, wie Thiess einen DRINGENDEN Tatverdacht sah, aber es nicht mal für einen hinreichenden ausreichte.
Die Besonderheiten der Vernehmung kommen da nur noch hinzu.
Die StA ist die erste Kontrollinstanz und die hat das schon nicht durchgewunken.
@BullevonTölz
Niemand vergisst hier, dass jemand getötet wurde. Aber gibt das Ermittler das recht öffentlich herumzutönen, dass er überzeugt sei, dass irgend jemand der Täter ist? Nein, denn wir sind hier in D und da gilt:
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/allgemeine-persoenlichkeitsrechts-medienrecht/
Ein Vergleich zum McCain-Fall ist schon durchaus zu führen. Da waren die Ermittler wahrscheinlich auf der falschen Spur und der Ermittler hat sich nicht mal gescheut, darüber ein Buch zu schreiben. Öffentliche Äußerungen sind in der Form sind auch komplett überflüssig und stellen Rufmord dar.
Die Zufälle, bzgl. der Vernehmung sind einzeln betrachtet nicht vollkommen außergewöhnlich. Aber in Summe gibt das doch ein deutliches Bild.
Und man darf nicht vergessen, wenn die Ermittler glauben, dass U-Haft gegeben ist, dann bedeutet das normalerweise, dass hier eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit (dringend tatverdächtig) für die Tatbegehung vorliegen muss. Die StA sah das anders. Für ein Verfahren gegen einen Beschuldigten reicht ein hinreichender Tatverdacht aus (etwas mehr als 50% Verurteilungswahrscheinlichkeit). Selbst das wurde nicht erreicht.
Es ist auch nicht so, dass die Ermittler einfach ein Paket der StA übergeben und das beurteilt dann die StA. Die StA greift auch in den Ermittlungsvorgang und verlangt in bestimmten Bereichen Nachbesserungen. In Summe konnten das die Ermittler nicht liefern, es reichte nicht mal für einen hinreichenden.
Ich sehe es eben so, wie die StA. Das mag im ersten Moment nur wie nur eine andere "Meinung" wirken. Trotzdem ergeben sich in deisem speziellen Fall schon andere Fragen, wie Thiess einen DRINGENDEN Tatverdacht sah, aber es nicht mal für einen hinreichenden ausreichte.
Die Besonderheiten der Vernehmung kommen da nur noch hinzu.
Die StA ist die erste Kontrollinstanz und die hat das schon nicht durchgewunken.
@BullevonTölz
Niemand vergisst hier, dass jemand getötet wurde. Aber gibt das Ermittler das recht öffentlich herumzutönen, dass er überzeugt sei, dass irgend jemand der Täter ist? Nein, denn wir sind hier in D und da gilt:
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/allgemeine-persoenlichkeitsrechts-medienrecht/
BullevonTölz schrieb:Wenn die Beschuldigung von Thiess schon so daneben sind, dann frage ich mich, weshalb der LBB ihn nicht verklagt hat, Fragst du dich das nie?Die alte Leier, sicher hat der Anwalt ihn davon abgeraten, weil es normalerweise nichts bringt. Da macht die Äußerung nicht rückgängig . Ich habe schon einen möglichen Grund genannt: Die Anonymität. Wenn ich einen Prozess führen muss, dann steht der Name an den Gerichtssälen. Und besonders interssant für die Presse werden solche Verfahren schon sein.