https://www.tag24.de/nachrichten/leipzig-bgh-heike-wunderlich-mord-sex-ddr-vogtland-gera-moerder-helmut-s-urteil-rechtskraeftig-672030KimByongsu schrieb:Und warum nicht? Ist Mord noch nachweisbar? Totschlag ist verjährt. Was bringt es, den Täter zu ermitteln und ihn dann nicht vor Gericht stellen zu können?
Weil es schlicht Blödsinn ist, was Du schreibst. Hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, weshalb es sog. Cold- Case Units in inzwischen fast allen Bundesländern gibt, die sich speziell mit Altfällen, bzw. alten, ungeklärten Morden beschäftigen und warum diese Altfälle wieder aufgerollt werden? Weil die Ermittlungsbehörden es für sinnvoll erachten und die Angehörigen ein Recht auf Aufklärung haben.
Und auch Mord kann durchaus noch nach Jahrzehnten nachweisbar sein, wie Du an diesem von mir oben verlinkten Beispielfall eines Frauenmordes aus 1987 sehen kannst. Auch Frauenmörder Hans- Jürgen Schröder aus Norderstedt wurde noch in Kiel vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Morde beging er von 1968- 1984.
Und dass der Täter im Fall Kristin nicht mehr vor Gericht gestellt werden kann, das weißt Du woher so ganz genau? Selbst wenn er verstorben sein sollte, wie etwa Göhrde Mörder Kurt Werner Wichmann, haben die Angehörigen von Kristin das Recht auf Aufklärung.
KimByongsu schrieb:Vielleicht sollte man langsam zur Einsicht kommen, daß auch dem ermittelnden Staat Grenzen gesetzt sind und nicht jeder Fall aufgeklärt werden kann.
Zu dieser Einsicht ist man zum Glück nicht gekommen, sondern rollt die alten Fälle wieder auf. Zum Glück hat jemand wie Du, darüber nicht zu entscheiden.