@switchy Uploadfilter sind aus der EU-Richtlinie draußen, es besteht jedoch eine Pflicht für Hoster/Plattformeigner, den Zugang zu nicht genehmigten Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden, wobei der Einsatz von Uploadfiltern erlaubt ist (Europäischer Gerichtshof).
Richtlinie auf EUR-LEX (Archiv-Version vom 30.07.2023)Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz setzt in Deutschland Bagatellgrenzen in § 10:
1. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes,
2. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur,
3. Nutzungen bis zu 160 Zeichen je eines Textes und
4. Nutzungen bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.
Text auf
Gesetze im InternetDamit ist die Diskussion aktuell wohl beendet.
switchy schrieb:Gibt es irgendwo eine aktuelle Zusammenfassung?
Ja. Auf
urheberrecht.de