Kino.to wieder online
17.07.2011 um 14:49Bislang hat aber noch kein Richter den Besucher eines solchen Portals verurteilt. Und auch Staatsanwaltschaft und GVU gaben unlängst bekannt, keinen der Besucher der gebusteten Seite Kino.to juristisch verfolgen zu wollen. Das wäre auch müßig, weil beim reinen Bezug der urheberrechtlich geschützten Werke straf- wie zivilrechtlich mit keinen erheblichen Konsequenzen zu rechnen wäre. Aufwand und "Ertrag" einer möglichen Abmahnung oder eines strafrechtlichen Verfahrens stehen in keinem Verhältnis. Dazu kommt: Dafür müsste man die Nutzer erstmal identifizieren. Und die Betreiber von KinoX.to haben auf ihrer Webseite unlängst bekannt gegeben, dass sie keinerlei IPs speichern würden. Wenn das stimmt, fällt eine Verfolgung sowieso komplett flach.Kann man sich dem denn je sicher sein?!