Kino.to wurde nun gelöscht
08.06.2011 um 15:39Da frag ich mich, wie lange die die Logs aufgewahren..
tranlatre schrieb:was fürne strafe werden die betreiber kriegen?10 Jahre Einzelhaft mit Dauerberieselung durch Hollywoodfilme.
Nach eigenen Angaben seitens Kino.to wurden keine Log-Daten gespeichert, da der Service nicht in Europa stehe und somit nicht unter das Datenspeichergesetz falle.[6]
Für Besucher von Kino.to ist die Rechtslage in Deutschland umstritten, bisher hat es noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben.[10][11] Die Lobbyorganisation Respect Copyrights vertritt die Auffassung, dass Anschauen von Videostreams von Internetplattformen wie Kino.to sei verboten,[12] da es sich um illegale Vorlagen handele. Beim Streamen solcher Dateien werde auf dem Rechner eine Zwischenspeicherung durchgeführt und rechtlich gesehen somit eine Kopie von einer illegalen Vorlage erzeugt, die selbst auch immer illegal sei.[13][14] Dem wird entgegengehalten, dass eine flüchtige Kopie im temporären Arbeitsspeicher gemäß § 44a UrhG keine illegale Kopie sei.[11][15][16] Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“[7][17], so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.“[10] In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyrights 2009, dass man versuchen wolle, „eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen“, um den Zugang für solche Dienste zu erschweren und zu sperren.[10][18] „Das Problem ist nur, dass dem die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.“[10] (Fernmeldegeheimnis und § 7 Telemediengesetz)@rutz Wiki -> Hat unten die Quellenangaben