Elektroautos und Elektromobilität
01.02.2016 um 10:12mayday schrieb:sondern wollte nur die (rechtlichen) Probleme veranschaulichennun, die 2 beispiele, welche du aufgeführt hast, veranschaulichen das problem der rechtsprechung nicht wirklich. denn es gibt darin vorerst keines. in beiden fällen ist ein regelverstoss eines o. von meheren verkehrsteilnehmers eindeutig ersichtlich.
das av versucht/wird versuchen, eine minimierung der konsequenzen zu erzielen, welche daraus resultieren /werden.
beim ersten habe ich eine mögliche variante dargelegt, beim 2. habe ich gegengefragt, wie denn eine logische entscheidung lauten könnte (bist aber nicht darauf eingegangen!?). nun, eine option für das av ist, bei welchen der drei "weichziele" die kollisionsgeschwindigkeit am niedrigsten wäre. das ergibt sich dann aus der distanz zu jenem, ergo dem bremsweg.
nun ja, man kann das trolley-, das tunnelproblem etc. bis zum abwinken ausphilosphieren, es wird nie eine für alle parteien nachvollziehbare und ethisch/moralisch korrekte handlungsweise geben.
mayday schrieb:Das Bsp. mit drei Weichzielen da kann man sich darüber lustig machen, aber spezielle Situationen können und werden auftreten, Materialfehler, geplatzete Reifen, Lastwagen die ihre Ladung verlieren, Naturereignisse usw. eine ganze Reihe unkalkulierbarere Faktoren.lustig darin ist einzig deine 4. variante des klippensprunges gewesen! und diese speziellen umstände können natürlich eintreten. und wie ein mensch wird das av versuchen, jene zu vermeiden. die art & weise wird unterschiedlich sein, aber das ziel ist die vermeidung dessen, resp. die daraus entstehenden situationen bestmöglich zu umgehen/überwinden!
(wie bereits erwähnt, die "ai" eines av´s wird auch nicht in die zukunft sehen können.)
bei materialfehlern oder design-/konstruktionsfehlern (sw / hw) ist die sachlage eh glasklar.
mayday schrieb:und sich die Frage wer nun verantwortlich ist, wer zahlt, wird sich stellen.das resultiert aus dem regelverstoss aka dem begeher des verstosses.
haftbarkeit, im falle des av, ist in drei ebenen einzuordnen: "führer"/passagier des av´s, besitzer des av´s und hersteller des av´s.
die heutige rechtssprechung dsbzgl. sieht den führer des fahrzeugs als verantwortlichen. bei einem level 4/5 av hat der insasse keine kontrolle über das av. ergo, die haftbarkeit verschiebt sich gen oem.
ein bsp.: selbst mit der aktuellen us resp. californischen rechtssprechung sahen die richter bei den unfällen, in welchen die googlekisten involviert waren (bis dato 17 and der zahl), jedesmal den gegenpart als schuldigen an, obwohl die umstände dafür bei den niedrigen fahrgeschw. und abrupten handlungen der av´s lagen (aber eben immer noch im bereich der legelität).
wie dem auch sei.
nach dem grad der automation zu beurteilen, wird es einen shift der haftung im falle eines crashes vom führer/besitzer immer mehr in richtung hersteller geben.
mayday schrieb:nur ist es illusion zu glauben, wir stünden dann nie vor der Situation wo Unfälle dennoch passierenes bedarf schon einer gewissen portion an naivität, dieser illusion glauben zu schenken. aber auszuschliessen ist sie nicht, diese blauäugigkeit bei dem ein o. anderen ...