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Elektroautos und Elektromobilität

10.323 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Akku, Elektroauto, Musk ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Elektroautos und Elektromobilität

25.04.2022 um 08:18
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:In Holland kauft man sich einfach ein kleines Balkonkraftwerk, macht es fest und steckt den Stecker in die Steckdose.
Das geht hier auch, solange du die 600 Watt nicht überschreitest: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

Wobei auch die Niederlande bestimmte Grenzen haben:
Andere Länder, wie beispielsweise die Niederlande, sind hier wesentlich kulanter und erlauben für diese kleinen Balkonkraftwerke auch ein Rückwärtslaufen des Zählers. Ist also noch ein alter, analoger Ferraris-Zähler vorhanden, muss dieser ausgetauscht werden. Für den Zähleraustausch ist der Messstellenbetreiber zuständig, der in der Theorie frei wählbar ist, jedoch in der Praxis bei vielen Kund*innen der Verteilnetzbetreiber ist. Das Balkonkraftwerk ist außerdem formlos beim zuständigen Netzbetreiber anzuzeigen.

Wird eine Fachkraft für Elektrotechnik mit der Überprüfung der Installation beauftragt oder zusätzlich zu der Überprüfung durch eine Fachkraft für Elektrotechnik ein Zweiwegezähler installiert, sind auch Balkonkraftwerke mit einer höheren installierten Leistung als 600 Watt zulässig. Der Vorteil eines Zweiwegezählers ist die Möglichkeit einer EEG-Vergütung der eingespeisten Mengen. Allerdings kostet ein Zweiwegezähler im Einbau und in der monatlichen Gebühr mehr als ein Zähler mit Rücklaufsperre, sodass bei ein bis zwei Modulen und der entsprechend geringen Einspeisung auf reine Eigenverbrauchskonzepte gesetzt werden sollte.
Quelle: https://blog.vdi.de/mit-dem-eigenen-balkonkraftwerk-strom-produzieren


Denk bitte daran, dass auch die Hausinstallation ein Knackpunkt ist, denn du hebelst die Sicherungsautomaten teilweise aus.
Wenn du 2,35 A einspeist und im selben Kreis grad einen Verbraucher hast, der zeitgleich 18 A zieht, dann kommt in diesem Moment noch nicht deine 16 A Sicherung, denn über die Sicherung werden ja dann theoretisch nur 15,65 A gezogen, die übrigen 2,35 A werden ja hinter der Sicherung kreisintern eingespeist, so dass es zu einer kreisinternen Überbeanspruchung kommen kann.
Quelle: https://www.bauexpertenforum.de/threads/leitungsquerschnitt-absicherung-balkonkraftwerk.117218/

Es gibt da schon sehr phantasievolle Gestalten in Bezug auf E-Technik.


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Elektroautos und Elektromobilität

25.04.2022 um 08:39
Zitat von Total_RecallTotal_Recall schrieb:Wenn du 2,35 A einspeist und im selben Kreis grad einen Verbraucher hast, der zeitgleich 18 A zieht, dann kommt in diesem Moment noch nicht deine 16 A Sicherung, denn über die Sicherung werden ja dann theoretisch nur 15,65 A gezogen, die übrigen 2,35 A werden ja hinter der Sicherung kreisintern eingespeist, so dass es zu einer kreisinternen Überbeanspruchung kommen kann.
Dieses Problem zumindest ließe sich recht einfach mit dem Austausch des vorhandenen 16A LSS durch eine 13A Variante lösen, erfordert dann aber auch wieder eine Fachkraft.

mfg
kuno


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Elektroautos und Elektromobilität

25.04.2022 um 09:30
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:erfordert dann aber auch wieder eine Fachkraft.
Exakt. Es gibt dann noch besondere "Spezialisten", siehe reddit: https://www.reddit.com/r/DINgore/comments/u5e38d/schukozuleitung_f%C3%BCr_backofenam_altger%C3%A4t_wurde_die/

fns3yk4ya0u81Original anzeigen (0,7 MB)

(Bildquelle: https://i.redd.it/fns3yk4ya0u81.jpg)

(Okay, ist sicherlich ein eher seltener Fall)

Auch das will bei den Balkonanlagen berücksichtigt werden.


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25.04.2022 um 09:56
@Total_Recall
227V ist doch ok - 50Hz sauberes Netz :Y:


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25.04.2022 um 10:29
@Total_Recall
Im Prinzip bestätigt dein Link meine Angaben...

Direkter Einsatz eines Balkonkraftwerks ist nicht möglich.

Anmeldung und Garantie der Nulleinspeisung, bzw. alternativ Einbau eines Zwei=Richtungs=Zählers. Eintragungs ins Marktstammregister,u.s.w.

D.h. Umstände und die Einschränkung, dass Einspeisung ins Netz zwar nicht unbedingt verboten ist, aber dir nicht gegengerechnet wird. Du erhöhst damit also sogar deinen effektiven Strompreis.

By the way: Ein B16 Leitungsschutzschalter schaltet nicht bei 16A oder 17A direkt ab. Der bei maximal 600W mögliche Einspeisestrom erhöht die Summe der Leitungsströme in einem herkömmlichen für 16A ausgelegten Stromkreis nicht über die Grenze einer möglichen Gefährdung. Immer natürlich eine ordentliche Installation vorausgesetzt.

Die gängigen Balkonkraftwerke haben auch einen Schukostecker zur Einspeisung, sind allerdings elektronisch dagegen gesichert, eine Gefährdung durch Berührungsspannungen zu erzeugen.


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Elektroautos und Elektromobilität

25.04.2022 um 19:07
Zitat von Total_RecallTotal_Recall schrieb:Es gibt dann noch besondere "Spezialisten"
Erstaunlich, dass der Wechselrichter ohne Netzspannung überhaupt was raus gibt, meiner macht ohne Netz schlich garnix. Vielleicht is das son Modul mit integriertem Speicher? Wäre dann aber sogar recht praktisch (mal von der Stecker-Lösung abgesehen), weil man das Modul dann auch als Notstrom-Lösung benutzen könnte.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:By the way: Ein B16 Leitungsschutzschalter schaltet nicht bei 16A oder 17A direkt ab.
Nich sofort, aber nach einiger Zeit in der Regel schon.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Der bei maximal 600W mögliche Einspeisestrom erhöht die Summe der Leitungsströme in einem herkömmlichen für 16A ausgelegten Stromkreis nicht über die Grenze einer möglichen Gefährdung.
Es kann aber durchaus über die Grenze des in Deutschland zulässigen gehen, aber eine akute Gefährdung gäbe es auch bei 20A noch nich. Ich hab schon mal nen 18kW Durchlauferhitzer gesehen, der über Jahre an der 4*1,5mm² Zuleitung hing, ohne sichtbare Schäden an der Leitung. Da is schon etwas Reserve drin.

mfg
kuno


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26.04.2022 um 04:23
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Erstaunlich, dass der Wechselrichter ohne Netzspannung überhaupt was raus gibt
Das Beispielbild zeigt eine andere Situation. Du hast Recht, das passt nicht. Sorry, mein Gedankenfehler und danke für die Korrektur. Ein WR benötigt zwingend ein Netz für seine Synchronisation.


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26.04.2022 um 05:50
Zitat von Total_RecallTotal_Recall schrieb:Das geht hier auch, solange du die 600 Watt nicht überschreitest:
So ist es. Und deshalb wollte ich auch solch eine Anlage kaufen. Mußte dann aber feststellen dass sie zur Zeit nicht lieferbar ist. Alle Händler total ausverkauft. Ich werde in einen halben Jahr noch mal nachfragen.
Für ein Auto bringen die 600 Watt eh nichts. Da braucht es schon ein Dach voll mit Solarzellen.


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Elektroautos und Elektromobilität

26.04.2022 um 06:35
Gerade wenn ich in einer Wohnung leben wuerde, wo Balkonkraftewerke ja am ehesten Sinn machen, wuerde mich die mit der Anmeldung verbundene Ruecklaufsperre des geforderten Zaehlers stoeren.

Aehnlich ergeht es ja den Besitzern groesserer Anlagen mit dem Einspeiseentgelt. Die haben noch dazu den buerokratischen Aufwand.

Wenn man Technologien pushen will, muss man solche Hemmnisse beseitigen.

Bis dahin wird der Trend fuer manche zur Nulleinspeisungsloesung gehen. Das werde ich auch anstreben. Mal schauen, wann die Speicher guenstiger werden oder die ersten Ruecklaeufer an Auto-Akkus auf den Markt kommen.

Es wird der Lobbyismus der Energieversorger sein, der diese Huerden fordert und in den Gremien einbringt.


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Elektroautos und Elektromobilität

26.04.2022 um 07:36
...und solche Kapriolen des Amtsschimmels sollten, wenn wir es ernst meinen mit der Energiewende, auch nicht mehr vorkommen:

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Private-Solaranlage-im-Garten-soll-abgerissen-werden,photovoltaik154.html


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Elektroautos und Elektromobilität

26.04.2022 um 08:09
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Aehnlich ergeht es ja den Besitzern groesserer Anlagen mit dem Einspeiseentgelt. Die haben noch dazu den buerokratischen Aufwand.
Wenn es nur der Aufwand wäre, das Problem dabei ist, das Prozedere aus Sicht des Finanzamtes zu begreifen. Der Verkauf von Strom ist eine Tätigkeit, die eigentlich dem Gewerbe zuzuordnen ist. Kleiner Hinweis: Es fällt somit Gewerbesteuer an. Wobei es einen Freibetrag auf den Gewinn von 24000 Euro pro Jahr gibt, wenn man Einzelunternehmer ist. Wer so viel Strom verkauft, hat eine wirklich große Anlage.

Da wir mit den geplanten 15,6 kWp in den Bereich vorstoßen und uns mit dem FA arrangieren müssen, sind wir von den Steuerthemen direkt betroffen. Bei Gelegenheit werde ich das mal ausarbeiten. Da wir schon lange ein Gewerbe betreiben, ist uns das nicht so fremd.
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Mußte dann aber feststellen dass sie zur Zeit nicht lieferbar ist.
Echt blöde. Wir hatten schon im November Kontakt zu unserem Solateur und auch ein Angebot, nur sollte unsere Anlage größer werden. Der ist regelrecht abgesoffen in Anfragen. Mal sehen, ob es jetzt bei uns im Sommer was wird.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Kapriolen des Amtsschimmels
In der Tat, das sind so die Auswüchse. Aus meiner Sicht ist das mit auch eine Folge unseres gesellschaftlichen Verhaltens. Aber das ist eine andere Baustelle.

Der Denkmalschutz kann auch arge Kopfschmerzen und evtl. Rückbau bedeuten:
Eigentümern von denkmalgeschützten Häusern wird häufig die Genehmigung zum Bau einer Solaranlage auf ihren Häusern verweigert. Auch in Dörfern mit historisch gewachsenen Strukturen wird oft der gesamte Ortskern als Denkmalbereich ausgewiesen (Ensembleschutz), so dass all diese Flächen aus Gründen des Denkmalschutzes für den Bau von Solaranlagen nicht zur Verfügung stehen. So mussten leider schon mehrfach Solaranlagen (nach Gerichtsbeschluss) abgebaut werden (s.a. Urteil vom 3.5.06, Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 1 LB 16/05, siehe http://www.dbovg.niedersachsen.de ).
Quelle: https://www.sfv.de/artikel/solaranlagen_auf_denkmalgeschuetzten_haeuser2

Das Thema Amtsschimmel fängt schon dort an, wo du in einen Grundriss eines Hauses "Kinderzimmer" schreibst und du daraus ein Lesezimmer machst.


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Elektroautos und Elektromobilität

26.04.2022 um 08:42
Zitat von Total_RecallTotal_Recall schrieb:Der Denkmalschutz kann auch arge Kopfschmerzen und evtl. Rückbau bedeuten:
Der gehört so oder so überarbeitet.
Ich weiß nicht wie das in anderen Ländern ist, aber hier wird gefühlt jede Bruchbude in Hintertupfingen zum Denkmalgeschützten Gebäude.


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26.04.2022 um 08:45
Zitat von Total_RecallTotal_Recall schrieb:Da wir mit den geplanten 15,6 kWp in den Bereich vorstoßen und uns mit dem FA arrangieren müssen, sind wir von den Steuerthemen direkt betroffen. Bei Gelegenheit werde ich das mal ausarbeiten. Da wir schon lange ein Gewerbe betreiben, ist uns das nicht so fremd.
Da ihr Unternehmer seit, braucht ihr ja vermutlich ohnehin einen Steuerberater, von daher wär es ja das sinnvollste, den die Steuergeschichten machen zu lassen, für den is das ja ein Klacks.

mfg
kuno


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Elektroautos und Elektromobilität

26.04.2022 um 10:14
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Da ihr Unternehmer seit, braucht ihr ja vermutlich ohnehin einen Steuerberater,
Ja, eine kleine GmbH ohne ist so eine Sache. Aber nein, so versiert sind wir schon selber, dass wir damit klarkommen.


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26.04.2022 um 18:41
Das nächste Bürokratie-Monster ist schon in Vorbereitung...

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/batteriepass-elektroautos-101.html


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27.04.2022 um 06:55
@Trailblazer
Bald kann man froh sein keine Strichliste über das Ausatmen führen zu müssen, damit reichert man die Umwelt ja mit CO2 an


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Elektroautos und Elektromobilität

28.04.2022 um 10:01
Ich gebe euch bei allem recht.

Aber ein Bürokratie Monster wurde aktuell quasi abgeschafft.

Anlagen bis 10 kW Peak können als Liebhaberei quasi ohne weitere Bürokratie betrieben werden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-woran-sie-beim-thema-steuern-denken-sollten-65532

Bei aller Unzufriedenheit über unsere Bürokratie ist das aus meiner Sicht ein guter Schritt in die richtige Richtung 👍


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Elektroautos und Elektromobilität

28.04.2022 um 10:38
Zitat von ForesterForester schrieb:10 kW Peak können als Liebhaberei
Leider wären die 10 kWp für uns zu wenig gewesen. Wir füttern den Amtsschimmel. ;-)


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Elektroautos und Elektromobilität

28.04.2022 um 11:20
Zitat von ForesterForester schrieb:Anlagen bis 10 kW Peak können als Liebhaberei quasi ohne weitere Bürokratie betrieben werden
Vielen Dank! Die Änderung ist an mir vorüber gegangen. Das ist ja doch tatsächlich immerhin eine Anlage mit einem Flächenbedarf von 50m².


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Elektroautos und Elektromobilität

28.04.2022 um 11:31
Zitat von Total_RecallTotal_Recall schrieb:Leider wären die 10 kWp für uns zu wenig gewesen. Wir füttern den Amtsschimmel. ;-
Einerseits gut 👍 das ihr eine größere Anlage habt (je größer desto besser 😉)

Andererseits schade, dass ihr nicht davon provitiert.
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Vielen Dank! Die Änderung ist an mir vorüber gegangen. Das ist ja doch tatsächlich immerhin eine Anlage mit einem Flächenbedarf von 50m².
Gerne. 👍

Wenn du/ihr Liebhaberei Photovoltaik googelt kommen unzählige Treffer.

Ich finde 10 kW Peak eigentlich ganz ordentlich und vor allem in der aktuellen Situation eine mehr als positive Neuigkeit.

Kein Wunder, dass aktuell fast alles ausverkauft ist🤓

Achso: Zum Laden eines Elektroautos sind 10 kW Peak völlig ausreichend 😉


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