Gildonus schrieb:Vor hundert Jahren waren E - Autos technologisch ausgereitzt und deshalb verschwanden
Was die grundsätzlichen Funktionsprinzipien für den Elektromotor betrifft, so stimme ich dir da zu. Das grundsätzliche Funktionsprinzip eines 4 Takt Hubkolbenmotors war es allerdings auch schon.
Also Gleichstand.
Der Energieinhalt der verschiedenen Akkutypen jedoch hat sich verändert, siehe
https://pts-trading.de/blog/batteries/akkuvergleich-die-energiedichte-verschiedener-akkutypen, die Lithium basierten Typen erreichen ca. die dreifache Energiedichte als der Bleiakku, den es damals gab.
Der Rest ist das drumherum, das aber nichts mit dem eigentlichen Antriebsprinzip zu tun hat und gleichermaßen vom Stromer als auch vom Verbrenner benutzt wird. Heutige Motorsteuerungen und Batteriemanagementsysteme gab es vor 100 Jahren auch schon?
Nashima schrieb:Man muss auch bedenken das E-Autos wesentlich Energie effizienter als Verbrenner sind, also müsste auch nicht die Energiemenge des kompletten Primärsektors ersetzt werden.
Dazu muss noch gesagt werden, dass ein Elektrofahrzeug mittels einer Windkraftanlage oder einer Photovoltaikanlage "betankt" werden kann. Weiterhin kostet die Aufbereitung von Kraftstoffen grob um die 0,5 bis 1,5 kWh Energie pro Liter (hat dazu jemand belastbarere Zahlen als ich?), wobei nicht alles per Strom erfolgt, sondern ein Anteil Prozessenergie ist, die so oder so anfallt. Aber nehmen wir mal an, es wären 0,5 kWh Strom pro Liter Diesel für seine Erzeugung nötig, dann ist das schon ein Batzen, mit dem ein Stromer fahren kann.
Nashima schrieb:Ich glaube es ist machbar, wird aber seine Zeit in Anspruch nehmen, auch die Entwicklung der Akkus hat noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.
Für den Individualverkehr: Das glaube ich nicht nur, ich bin sicher. Aber die eigenen Bequemlichkeiten stehen dem im Wege. Bei Nutzfahrzeugen sehe ich noch keinen so hochprozentigen Ersatz.
Bruderchorge schrieb:Ich bin noch kein emobil Besitzer aber wenn diese Sache nicht in einer Bundes oder Landesvorschrift geregelt ist, kann hier keiner einer allgemeine Aussage dazu treffen.
Das ist ein wunder Punkt, der nicht nur für den Denkmalschutz gilt/galt. Immerhin haben Eigentümer von Eigentumswohnungen jetzt ein Recht auf eine eigenen Ladeplatz, das musste vorher über die Eigentümerversammlung laufen.
Quelle:
https://www.autozeitung.de/e-auto-ladestation-mietwohung-eigentumswohnung-198183.htmlMieter und Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus haben das Recht auf eine Ladestation für ihr E-Auto. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung im September 2020 im Bundestag beschlossen.
In D stehen rund 1 Million Immobilien unter Denkmalschutz, siehe
https://www.pantera.de/wp-content/uploads/2018/06/Brosch%C3%BCre_Denkmalschutz_Studie_090118.pdf Seite 2. Das ist doch mehr, als ich dachte. Solange man also eine Wallbox unauffällig montieren kann, sehe ich das als geringes Problem an. Schließlich zwingt der Denkmalschutz ja auch niemanden, in der Kleidung von vor 100 Jahren und den Möbeln darin zu wohnen, ebenso wird man nicht verpflichtet, eine eigene Pferdekutsche zu besitzen.
Es sollte also ein lösbares Problem sein.