schrauber2 schrieb:Ein Arzt hat Therapiefreiheit. Er kann und darf deinen Schnupfen mit Homöopathie behandeln. Er darf auch dein akutes Nierenversagen mit Homöopathie behandeln, nur begeht er hier einen Kunstfehler, da das nicht die "State of Art"-Behandlung (Dialyse) bei Nierenversagen ist. Je nach schwere des Schadens wird er dann zur Verantwortung gezogen (wenn einer klagt -Patient und/oder Staat).
Ich bezog mich auf die Krankenkassaärzte und auf das, was sie verschreiben dürfen. Und da ist eben die Vorgabe, dass sie Homöopathika nur verschreiben dürfen, wenn alle anderen klassischen Therapien nicht greifen.
Dass es Ärzte gibt, die Behandlungsfehler machen, ist ja logisch, überall gibt es (Fach)idioten.
Nur daraus die Regel zu spinnen, ist falsch.
Folgendes Beispiel:
Ich habe eine schwere Krankheit, an der ich früher oder später sterben werde. Es gibt keine Therapie aus der klassischen Medizin, die mir noch helfen kann. Ich gehe zu einem Arzt und lass mir Zuckerkügelchen verschreiben.
Also quasi das letzte Mittel, an dem ich zumindest noch meine Hoffnung hängen kann, obwohl es pharmakologisch nicht wirken kann.
So, und laut interrobang macht sich dieser Arzt strafbar, weil er mein Leben gefährdet.
Und ich frag dann
@interrobang, warum das so ist. Diese Frage hat er mir noch immer nicht beantwortet.
Und warum? Weil es völliger Nonsens ist, das zu behaupten.
Der Staat wird sich schon was dabei gedacht haben, dass er solche Ärzte nicht ins Gefängnis wirft, und ziemlich sicher waren da kompetentere Leute als interrobang involviert, das zu evaluieren.
Und kommt mir jetzt nicht wieder mit irgendwelchen Ärzten, die verknackt wurden, das ist ein ganz anderes Thema, genauso wie das verwirrte Argument, die Homöo-Lobby ist ja so stark, da muss sich der Staat beugen.