@cassyfalsch, gesetzlich ist es so geregelt:
Als Identitätsfeststellung wird die Überprüfung bezeichnet, welche Personalien (Identität) einer natürlichen Person zuzuordnen sind, beispielsweise einem Bankkunden, der ein Konto eröffnen will. Ist die betreffende Person anwesend, lässt sich die Identität durch den Vergleich mit einem amtlich beglaubigten Lichtbild (Siegel), wie etwa durch einen vorgelegten Personalausweis, feststellen. So geht auch die Polizei bei einfachen Personenkontrollen vor.
Einer zuverlässigen Identitätsfeststellung kommt im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs in Internet eine wachsende Bedeutung zu, da er in der Regel bargeldlos und ohne persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer durchgeführt wird. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, kann durch Identitätsdiebstahl im Internet großer Schaden entstehen, wenn Benutzerkonten bei Geldgeschäften missbraucht werden.
Wenn eine Person einen Ausweis vorlegt, der durch Austausch des Lichtbilds verfälscht wurde, dann erhält die entgegennehmende Stelle zwar eine Zuordnung der Personalien zu der abgebildeten Person, diese Person ist jedoch nicht identisch mit jener, die rechtlich Träger der Identität ist und damit für alle unter dieser Identität getätigten Geschäfte verantwortlich gemacht wird. Wenn sich ein Betrüger anhand eines gefälschten Ausweises andere Urkunden oder Ausweise erschleicht (z. B. Meldebescheinigung, Kundenkarte u. ä.) vermeidet er in Zukunft die Gefahr, dass der Lichtbildertausch erkannt wird. Um amtliche Ausweise fälschungssicherer zu machen, haben die EU-Mitgliedstaaten kürzlich beschlossen, biometrische Kennzeichen in die EU-Reisepässe aufzunehmen.
und das stammt aus dem geldwäschegesetz, es sei denn du bist persönlich bereits bekannt bei deiner bank!!!
lg marko