Was geschah mit Flug MH370?
08.10.2024 um 21:01behind_eyes schrieb:Ich habe Fachliteratur verlinkt, nicht irgendeine Literatur.Das ist keine Fachliteratur, selbst der Autor selbst spricht lediglich von "Webseite": https://www.stangl.eu/
Ich beziehe mich auf diese Aufstellung, da sie am feingegliedertsten und aktuellsten ist:
https://www.springermedizin.de/suizid/suizid/die-abgrenzung-der-fremdtoetung-von-der-eigenverantwortlichen-se/19771882
Hatte ich ja auch schon mehrfach geschrieben / verlinkt.
behind_eyes schrieb:Umso unverständlicher für mich, warum du, oben nachzulesen, kategorisch ausschließt das man ein Mitnahmesuizid auch Nicht-nahe-Angehörige einschließt.Weil Mitnahmesuizid zuvor als Suizid mit Tötung naher Angehöriger definiert wurde.
Wie man oben nachlesen kann, hatte ich natürlich bestätigt, dass es auch Suizid mit Tötungen nicht-nahestehender Menschen gibt, nur ist die Motivlage dann eine ganz andere, da schwere psychische Störungen und oder starke Rachegefühle die Auslöser sind.
Bevor wir darüber diskutieren, müssten wir erstmal klären, ob es tatsächlich Fachliteratur gibt, die Mitnahmesuizid auch für eine Amoktat o.Ä. verwendet. Hast du denn Belege dafür?
behind_eyes schrieb:Wie gesagt, nicht das Tor verschieben.... Natürlich schließt ein Mitnahmesuizid nahe Angehörige mit ein, siehe Fachliteratur, aber eben auch nicht aus, siehe erneut Fachliteratur.Nochmals, es gibt natürlich Suizid in Gemeinschaft mit der Tötung von Nicht-Anghehörigen, allerdings sind dann die Auslöser i.d.R. eine schwere psychische Störung und / oder starke Rachegefühle.
Ich bin fein damit, wenn du den Begriff nicht verwenden möchtest, aber bei der eindeutigen Fachliteraturaussage kann man eben nicht so tun, als würde es Nicht-nahe-Angehörige ausschließen.
Ok?
Bei dem Suizid mit Tötung von Angehörigen können auch scheinbar altruistische Motive vorliegen und die Täter sind weit weniger auffällig oder auffällig gestört.
Ob es tatsächlich Fachliteratur gibt, die Mitnahmesuizid typologisch mit einer Amoktat verbindet, müssten wir ggf. erstmal klären.