Nemesis59 schrieb:Wenn z.b. der Notarzt keine klaren Hinweise hat was passiert ist,
Ein/e Notarzt/Notärztin, oft sind es heutzutage auch Frauen, verständigt fast immer die Kriminalpolizei, da er/sie die verstorbene Person in der Regel nicht gekannt hat und nichts über eine mögliche Krankenvorgeschichte weiß. Zudem muss er /sie meist schnell weiter, denn er/sie ist ja eigentlich für die Lebenden da.
Er/sie fertigt also eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Wenn da angekreuzt ist "Todesart ungeklärt" oder aber "nicht natürlicher Tod" müssen weitere Ermittlungen unternommen werden.
Nemesis59 schrieb:holt der die Kripo
Nemesis59 schrieb:der Beamte
Oft sind es auch Beamtinnen, der Frauenanteil bei der Polizei liegt inzwischen um die 30%.
Nemesis59 schrieb:es ist etwas faul
Es geht darum, ob ein
nicht natürlicher Tod vorliegen könnte und insbesondere, ob ein
Fremdverschulden erkennbar ist.
Das gilt es herauszufinden. Die Ermittlungsergebnisse werden alsbald der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die ggfs. eine Leichenöffnung beim zuständigen Amtsgericht beantragt.
Nemesis59 schrieb:dann geht es in die Gerichtsmedizin.
Wenn eine Obduktion angeordnet wird, wird die Leiche zu der entsprechenden RM überführt.
Der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin und manchmal ein Fotograf/eine Fotografin sind dabei. Von der StA ist meist keiner dabei. Sie lassen sich das alles anliefern.
Nach der Sektion gibt es ein vorläufiges Ergebnis.
Ein Rauschgifttod gilt als unnatürliche Todesursache.
In diesem Fall werden bei der Obduktion auch entsprechende Proben entnommen und toxikologisch untersucht. Diese Ergebnisse liegen aber auch schnell vor.
Nach der Obduktion verfügt die StA in der Regel alsbald die Leichenfreigabe.