Ufolandung in Österreich?
07.06.2014 um 15:43@stanmarsh
Solange das Fahrzeug auf privatem Grund (Hauseinfahrt, Wiese, Feldweg) sich befindet, darf auch - spaßeshalber - das Blaulicht eingeschaltet sein. Alles andere würde gegen die StVO verstossen und das hat bei dem Spektakel keiner.
stanmarsh schrieb:aber trotzdem ein blaulicht auf dem privaten pkw.Das einzige Blaulicht im Video dürfte von einem Feuerwehrfahrzeug stammen.
das wäre bei uns nicht möglich, da sieht die deutsche polizei direkt blau, äh rot.
Solange das Fahrzeug auf privatem Grund (Hauseinfahrt, Wiese, Feldweg) sich befindet, darf auch - spaßeshalber - das Blaulicht eingeschaltet sein. Alles andere würde gegen die StVO verstossen und das hat bei dem Spektakel keiner.