Warum schreibt man mit jemandem, für den der Zug schon lange abgefahren ist?
@Tommy57 hat hier wahrscheinlich schon mehr Menschen abgeschreckt als eine ganze Schwadron Klinkenputzer in einem Jahr akquirieren kann.
Und das Schöne ist, das Netz vergisst es nicht. Es wird auch noch in Jahren sichtbar sein wie hier teils gelogen und verbogen wurde.
Das , für sich alleine genommen, macht die Diskussion bereits sinnvoll
Es fehlt diversen, wahrscheinlich sogar sehr vielen, Mitgliedern der Täterschutzorganisation "Zeugen Jehovas" an der unbedingt notwendigen Empathie mit den Opfern der kinderschändenden Sektenmitglieder. Die Täter werden vor der Strafverfolgung geschützt und die Opfer
(Kinder!) werden stigmatisiert.
Von Menschen, die sich als wahre Christen sehen.
Glaubt man nicht?
Muss man aber.
Die Zeugen pampern
seit Jahrzehnten! die Kinderschänder in den eigenen Reihen und haben so erfolgreich dafür gesorgt, das sie weiterschänden konnten.
Dreckiger gehts wohl kaum.
Tommy57 schrieb:
Das ist eine Lüge, denn jeder Kriminelle muss sich zuerst vor dem Staat verantworten, bevor er überhaupt ein JZ werden kann. Ein Krimineller kann auch kein JZ bleiben, es sei denn er ändert sich völlig.
Wenn er dann aber JZ ist kann er Kinder rammeln ohne dafür angemessen bestraft zu werden? Es schaut so aus. Jehovas Schäfchen machen es möglich.
Tommy57 schrieb:
Ein behandeltes Fehlverhalten eines Mitgläubigen, der ehrlich bereut, haben Älteste einer Versammlung nie öffentlich bekanntgegeben, um die Würde einer Person zu wahren.
Scheiss auf die Opfer, die Würde der Täter geht über alles.
Was für ein Menschen verachtender Dreck.
Vor dem Hintergrund ist die gestrige Relativierung der Sklaverei und die der Züchtigung von Sklaven vielleicht sogar verständlich wenn auch nicht akzeptierbar. Da scheint auf breiterer Basis Ethik und Moral etwas aus dem Takt geraten zu sein.^^
Tommy57 schrieb:
Die JZ - Organisation wird allerdings kriminelle Delikte und Fehlverhalten von Verantwortlichen in ihren Reihen nicht dulden!
Lügen für Jehova(s Zeugen Klappe die Xste)
Die Täter werden gepampert und eine rechtliche Aufklärung der Vorfälle verhindert.
Mal als Appetizer ein kurzes etwa 7 minütiges Video zum Kindesmissbrauch der Zeugen und wie damit verfahren wird. Wem es dabei hochkommt, der befindet sich wahrscheinlich in bester Gesellschaft.
https://www.youtube.com/watch?v=1IUHWOKhFO4 (Video: Sexueller Missbrauch bei den Zeugen Jehovas | REPORT MAINZ)Kommen wir zum nächsten Punkt in dem hier mal wieder gelogen wird.
Tommy57 schrieb:
Es ist richtig, dass im Laufe der Jahre vereinzelt in Gemeinden der JZ, aber wirklich vereinzelt, leider Fälle von Kindesmissbrauch vorgekommen sind
Dazu
Letzte Woche veröffentlichte die Universität Utrecht eine Untersuchung, die sie im Auftrag der niederländischen Regierung durchgeführt hatte: 751 Personen hatten an einer Befragung teilgenommen und über Erfahrungen mit dem Thema Kindesmissbrauch innerhalb der Zeugen Jehovas berichtet. Zudem wurden zehn Tiefeninterviews durchgeführt. Die Untersuchung stellte fest, dass sexueller Missbrauch innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas "ein ernstes Problem" darstelle. Die Vorfälle sexuellen Missbrauchs innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas würden in ungenügender Weise behandelt, Verdachtsfälle würden nicht oder "nur widerwillig" bei der Polizei gemeldet.
Der Vorstand der Zeugen Jehovas in den Niederlanden hatte zunächst zur Teilnahme an der Studie aufgerufen, die Publikation des Berichtes dann aber gerichtlich zu verhindern versucht. Auch gegen den Bericht, der am 23. Januar veröffentlicht wurde, wollen die Jehovas Zeugen der Niederlande gerichtlich vorgehen.
https://hpd.de/artikel/sexueller-kindesmissbrauch-zeugen-jehovas-17667Mit dem Versuch die Berichterstattung über ihre Vergehen gerichtlich verbieten zu lassen sind sie gescheitert.
Gut so.
weiter
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Während es in Belgien 1996 noch 26.654 Zeugen Jehovas gab, waren es 1997 bereits 326 weniger. 1998 sackte die Zahl um weitere 321 ab und 1999 verließen sogar 612 Zeugen Jehovas die Religion, die sie einst als die „Wahrheit" bezeichnet hatten. Die Gründe dafür sind sicher vielfältig, doch einer davon ist jedem bekannt, der Zeitung liest. Er hat unter dem Strichwort Dutroux traurige Berühmtheit erlangt und steht für einen Kinderschänder-Skandal von geradezu erschreckendem Ausmaß.
Auch bei Gesprächen mit mehreren belgischen Aussteigern fällt immer wieder der Name Dutroux. 40 Fälle von Pädophilie soll es unter Zeugen Jehovas gegeben haben. Das berichteten zumindest die belgischen Medien und die Wachtturm-Gesellschaft (WTG) ließ eiligst eine Pressemitteilung verteilen, in der betont wurde, dass es sich dabei ausnahmslos um Ausgeschlossene handelt.
...
Ein ähnliches Bild zeichnen die Berichte von Frauen, die als Zeugen Jehovas aufgewachsen sind und in frühester Kindheit von einem Ältesten oder dem eigenen Vater missbraucht wurden. Teilweise sind die Täter noch heute in der Versammlung aktiv, während die Opfer ihr Leben lang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben
...
Dass das Problem auch der Wachtturm-Führung bekannt ist, zeigt schon ein vertrauliches Schreiben an alle Ältesten, in dem genaue Hinweise gegeben werden, wie in Fällen von Kindesmissbrauch vorzugehen ist. Auch hier offenbart sich die wahre Motivation der WTG. Zur Frage, ob ein Pädophiler, der seine Tat bereut, früher oder später wieder eine führende Rolle in der Versammlung einnehmen kann, heißt es unter anderem: „Dabei spielt es eine Rolle, wie bekannt der Fehltritt geworden ist"
Mehr Ekelerregendes unter
https://www.sektenausstieg.net/5136Weiter
„
Die Zeugen sind eine Organisation, die man als geschlossenes und autoritäres Regime bezeichnen könnte. Sie sind dafür bekannt, dass sie sich abschotten.“ Außeneinsichten bleiben daher kaum möglich. Hinzu kommt, dass viele Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs bestätigten, sie seien erheblichem Druck ausgesetzt gewesen, sich nicht gegenüber Behörden oder der Polizei zu outen. Zwar gibt es auch in Deutschland eine Anlaufstelle, den Verein JW Hilfe e.V. (http://jw.help/), der betroffenen Aussteigern psychologische Hilfe und rechtliche Unterstützung in Aussicht stellt. Dennoch spielt das Thema noch keine derart tragende Rolle wie in anderen Ländern.
In Großbritannien befasste sich die IICSA (Independent Inquiry Into Child Sex Abuse, Unabhängige Untersuchung über sexuellen Kindesmissbrauch) ebenfalls mit den Vorgängen hinter den Türen der Wachtturm-Gesellschaft und listete viele Fälle auf. Die Zeitung „Guardian“ richtete eine Seite im Internet ein, wo sich binnen kürzester Zeit mehr als 100 Personen meldeten. Ein Betroffener beschrieb die religiöse Gruppe als „Paradies für Pädophile“. Opfer hätten aber auch Angst, Vorwürfe zu erheben, dann aus der Gemeinde geworfen und von ihren Familien getrennt zu werden, sagen Experten.
...
Inzwischen berichten Zeitungen aus Finnland und Norwegen, den USA und Österreich von ähnlichen Vorfällen.
https://www.rundschau-online.de/news/aus-aller-welt/hunderte-faelle-zeugen-jehovas-wegen-verdachts-auf-sexuellen-missbra...
Die Studie aus Australien ist wohl jedem bekannt. Da ging es um mehr als 1000 Fälle und jahrzehntelangen Täterschutz
Offenbar wurden in den Reihen der Zeugen Jehovas Missbrauchsfälle über Jahrzehnte hinweg systematisch vertuscht, wie unter anderem mehrere australische Medien und Radio Vatikan berichten. Das hat eine Untersuchungskomission jetzt enthüllt, die für die Aufarbeitung von Vergewaltigungsfällen in kirchlichen und weltlichen Organisationen in Australien zuständig ist.
Max Horley, ein wichtiger Funktionär der Zeugen in Australien, hat vor der Kommission in Sydney eingeräumt, dass Dokumente, die den Missbrauch belegen hätten können, vernichtet wurden. Der Grund: Sie sollten "nicht in falsche Hände geraten".
Man vernichtete sogar mögliche Beweismittel um die Kinderschänder in den eigenen Reihen zu schonen und ermöglichte es ihnen weiter Kinder zu missbrauchen
https://www.sueddeutsche.de/panorama/australien-zeugen-jehovas-vertuschten-ueber-jahrzehnte-sexuellen-missbrauch-1.25878...
Mittlerweile gibt es in vielen Ländern Untersuchungen und auch schon Urteile gegen die "Täterschutzorganisation" Zeugen Jehovas. Das Alles jetzt hier explizit aufzuführen würde wohl den Rahmen sprengen. Deshalb hier ein PDF in dem das noch einmal zusammengefasst ist
https://www.infosekta.ch/media/pdf/JZ_Sexueller_Missbrauch_Zeugen_Jehovas_2017_.pdfInhaltsverzeichnis
1. Sexueller Kindesmissbrauch in geschlossenen Systemen ................................................................................. 1
1.1. Geschlossenes und autoritäres System..............................................................................................................2
1.2. Eigene Gerichtsbarkeit: Zwei-Zeugen-Regel und Ausschluss als Sanktion .......................................................3
1.3. Lloyd Evans: Fünf Gründe für Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas......................................................4
1.4. Sexuelle Gewalt innerhalb der Jehovas Zeugen – erste Berichte .....................................................................5
1.5. Systematische Vertuschung und systematisches Datensammeln ....................................................................6
2. USA – richtungsweisende Urteile ..................................................................................................................... 8
2.1. Aussergerichtliche Einigungen in Millionenhöhe...............................................................................................8
2.2. Fall Candace Conti – Schuldspruch gegen die Wachtturm-Organisation .........................................................8
2.3. Fall José Lopez – Kampf um Dateneinsicht.......................................................................................................10
2.4. Klerusprivileg als Argument gegen Anzeigepflicht...........................................................................................11
3. Grossbritannien – Gerichtsfälle und staatliche Untersuchungen .................................................................... 12
3.1. Schutz jener, die das System vertreten ............................................................................................................12
3.2. Wegweisendes Urteil.........................................................................................................................................13
3.3. Charity Commission und Independent Inquiry into Child Sexual Abuse ........................................................14
4. Sexueller Missbrauch innerhalb der Zeugen Jehovas in weiteren Ländern ..................................................... 16
4.1. Schweden, Norwegen, Dänemark ....................................................................................................................16
4.2. Deutschland .......................................................................................................................................................17
4.3. Schweiz...............................................................................................................................................................17
4.4. Portugal, Spanien, Italien ..................................................................................................................................18
4.5. Frankreich und Belgien......................................................................................................................................19
4.6. Kanada................................................................................................................................................................20
5. Australien – staatliche Untersuchungskommission ........................................................................................ 21
5.1. Australian Royal Commission into Child Abuse................................................................................................22
5.2. Wichtige Erkenntnisse aus der Untersuchung .................................................................................................23
5.3. Royal Commission benennt problematische Richtlinien und Praktiken .........................................................25
5.4. Fazit der Royal Commission ..............................................................................................................................26
6. Aktuelle Situation .......................................................................................................................................... 27
6.1. Jüngste Anweisungen an die Ältesten zum Thema Kindesmissbrauch...........................................................27
6.2. Einschätzung der aktuellen Situation durch eine Rechtsexpertin...................................................................32
6.3. Aktueller Umgang der Organisation der Zeugen Jehovas mit Kindesmissbrauch – Fazit..............................33
7. Schlussfolgerungen ....................................................................
Wer darüber hinaus Interesse hat wie man in der "Täterschutzorganisation" damit umging und umgeht und lesen will was in den einzelnen Machwerken der Zeugen dazu steht, der lese sich bitte auch noch das folgende PDF durch
http://datei.sektenausstieg.net/literatur/WTGmiss2.pdfTommy57 schrieb:
Wegen der biblischen Grundsatzregel, zwei Zeugen müssen einen Missetäter, der nicht selbst bekennt, überführen
( was auch zum Schutz wegen möglicher Falschanklagen dient)....konnten früher nicht alle Verdachtsfälle innerhalb der Christenversammlung eindeutig geklärt werden.
Diese Massnahme wurde aber grundlegend geändert und heute wird gewarnt und zur Anzeige gebracht.
Hier wird gezielt verschwiegen, dass es nur zur Anzeige gebracht wird, wenn die Gesetze des Landes kein Hintertürchen offenlassen. Es geht nach wie vor nicht um die Opfer, sondern um die Aussenwirkung der "Täterschutzorganisation ZJ".
@Tommy57Jahrzehntelang wurden Täter gedeckt und die Opfer stigmatisiert und du schaffst es noch nicht einmal das entsprechend zu verurteilen.
Ich hoffe, ich werde in meinem Leben nicht so tief sinken.
Wie siehst in Wirklichkeit aus?
Wichtiger Punkt der aktuellen Weisungen vom 1. August 2016 ist der Umstand, dass den Opfern von sexuellem Missbrauch bzw. ihren Eltern explizit das Recht eingeräumt wird, sich an Behörden zu wenden. Bisher wurde Eltern oder Opfern, die sich im Fall von Missbrauch an die Behörden wandten, immer wieder unterstellt, sie würden den mutmasslichen Täter verleumden – gerade wenn seine „Schuld“ durch das Rechtskomitee infolge der Zwei-Zeugen-Regel nicht festgestellt werden konnte. Das hatte nach Lloyd Evans zur Folge, dass das Anzeigen von Kindesmissbrauch stark stigmatisiert
war.
Allerdings weisen sowohl Redwood als auch Evans darauf hin, dass in diesen neusten Anweisungen die Ältesten nicht angehalten werden, den Missbrauch selbst anzuzeigen oder den Betroffenen dazu zu raten. Dies sei, so Evans, besonders deshalb von Bedeutung, weil bei den Zeugen Jehovas eine ausgeprägt hierarchische Kultur herrsche, wonach die Ältesten, denen die Leitung obliegt, die Vorgaben machten.
In einem jüngsten Artikel äussert sich Redwood zu dem von Wachtturm-Vertretern häufig benutzten Ausdruck „absolute right" der Opfer bzw. ihrer Familien, sich an die Behörden oder Polizei zu wenden.91 Es wird dem Opfer ein Recht gewährt, das ihm ohnehin zusteht. Das macht deutlich, wie stark die eigene interne Rechtsstruktur ausgebildet ist. Redwood weist ausserdem darauf hin, dass die Ältesten immer auch gehalten sind, auf keinen Fall den Ruf der Organisation zu gefährden (Übersetzung durch Will Cook und R.S.): Missbrauch der Zentrale melden und weiterhin Zwei-Zeugen-Regel. Im Brief wird unter Punkt 5 („rechtliche Überlegungen“) ausserdem darauf hingewiesen, dass in manchen Rechtsprechungen Kindesmissbrauch angezeigt werden müsse. In Abschnitt 7 heisst es, die
Rechtsabteilung gebe Auskunft unter dem Gesichtspunkt des „anzuwendenden Gesetzes“.
Mit anderen Worten: Missbrauch soll nur dann angezeigt werden, wenn die jeweilige Rechtsprechung das verlangt – und nicht in jedem Fall. Evans versteht das als weiteren Versuch der Wachtturm-Organisation, Schlupflöcher zu nutzen, um so eine Anzeige zu umgehen.
Im ganzen Brief wird die Nennung der Zwei-Zeugen-Regel vermieden, dennoch basieren die Anweisungen weiterhin auf dieser. So heisst es z.B. in Abschnitt 5, zwei Älteste sollten die Rechtsabteilung kontaktieren, um sicherzustellen, dass sie den lokalen Meldepflichten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch entsprächen. Das sollten sie auch machen, wenn es nur einen Zeugen gebe.
Es wird also, wie Evans und Redwood feststellen, weiterhin auf der Zwei-Zeugen-Regel bestanden.
Weiterhin soll zudem in allem immer zuerst die Rechtsabteilung der Zeugen Jehovas konsultiert werden – und nicht etwa als erstes die Behörden informiert.
Aus dem o. a. PDF unter Punkt 6.3
Da steht noch mehr, bitte lesen.
Wer Kinderschändern schützt indem er hilft sie der Strafverfolgung zu entziehen ist in meinen Augen Dreck.
Wer die missbrauchten Kinder stigmatisiert und die Aufarbeitung der Vorfälle behindert ist in meinen Augen Dreck.
Wer trotz allen bekannt gewordenen Leids (und das ist ja nur die Spitze des Eisbergs) die Praktiken verteidigt, die zu dem ganzen Leid geführt haben, der ist in meinen Augen der letzte Dreck.
Wer Mitglied in der "Täterschutzorganisation ZJ" werden will, aus welchen Gründen auch immer, weiss ja jetzt an wen er sich wenden kann.