@Optimist Optimist schrieb:Wenn es Abstoßungsreaktionen gibt, dann spätestens fällt der Schwindel auf, oder nicht?
Ich habe den Text den du darüber zitiert hast nicht geschrieben.
Im allgemeinen halten Ärtzte nicht vor den Patienten geheim welche Massnahmen sie durchgeführt haben.
Davon abgesehen. Wenn man Blutspenden sachgemäss durchführt kommt es praktisch nie zur Abstossungsreaktion.
Dass also jemand eine Blutspende gegen den Willen des Patienten durchführt
Es dann verheimlicht
Und es dann auch noch zur abstossungsreaktion kommt ist wirklich sehr sehr unwahrscheinlich...
Optimist schrieb:Sieht er das richtig?
Normalerweise sieht er das richtig
Optimist schrieb:Oder gibt es auch Fälle, wo gleich im Rettungswagen Blut gegeben wird?
In extremen situationen kann es sein dass ein Notartzt direkt zum patienten transportiert wird
Dann kann es wohl auch sein dass dort gleich eine Transfusion gemacht wird
der normale Krankenwagen hat aber nicht die Ausrüstung dafür und der normale
sanitäter nicht die ausbildung
Optimist schrieb:Und wenn ja, werden oder können denn alle Blutgruppen mitgeführt werden?
Wahrscheinlich nur Blutgruppe Null...
Optimist schrieb:Was passiert bei solch einer Rettungsmaßnahme, wenn es zu Abstoßungsreaktionen des Fremdblutes kommt?
Dann stirbt der Patient.
Eine Bluttransfusion im Feld macht man nur wenn es der Patient ohne Transfusion nicht mehr bis ins Krankenhaus schaffen würde.
Will sagen sowieso schon mit einem Bein im Grab steht.
Aber Absossungsreaktionen sind selten wenn man dagegen in der Situation eine Patientenverfügung findet dann ist sie mit an sicherheit grenzder wahscheinlichkeit ein Todesurteil.