Die Zeugen Jehovas
12.01.2014 um 18:16@Schwurbeloge
da biste aber auf dem Hozweg ;)
diese Bestätigung kam auch am 15.03.2000 aus Selters.
Anwortschreiben aus Selters:
JEHOVAS ZEUGEN
AM STEINFELS, 65618 SELTERS, OT NIEDERSELTERS
LC:LSC
Herrn Michael Bruder
Cäcilienweg 17
46537 Dinslaken
15. März 2000
Lieber Bruder Bruder,
vielen Dank für Dein Schreiben vom 03.03.2000 zu Seite 24 des Jahrbuches 2000.
Wie aus dem von Dir beigefügten Bericht der Kommission zu erkennen ist, wurde der Wortlaut dieses Textes von der Kommission „auf der Grundlage des von den Parteien erhaltenen Briefwechsels“ zusammengestellt. Die Mißverständlichkeit in den Formulierungen wird anhand folgender Ausführungen deutlich.
Unter Punkt 2.1 wird gesagt, daß Jehovas Zeugen als Patienten für sich selbst und ihre Kinder das medizinische System in Anspruch nehmen; jedes Mitglied hat das Recht, dieses [medizinische System] aus freiem Willen in Anspruch zu nehmen, und zwar ohne Kontrollen und Sanktionen von Seiten der Religionsgemeinschaft. Wie Dir bekannt ist, suchen wir als Zeugen Jehovas die bestmögliche medizinische Versorgung für uns und unsere Kinder. Weder wird die Wahl der medizinischen Behandlung seitens der Religionsgemeinschaft kontrolliert, noch mit irgendwelchen Sanktionen belegt. Dies wird ums so deutlicher, wenn man den Hintergrund dieser Vereinbarung kennt und weiß, daß in den Verhandlungen der Begriff "Sanktion" mit einem automatischen, willkürlichen Gemeinschaftsentzug gleichgesetzt wurde......
http://www.oocities.org/athens/ithaca/6236/bibleres.htm
da biste aber auf dem Hozweg ;)
diese Bestätigung kam auch am 15.03.2000 aus Selters.
Anwortschreiben aus Selters:
JEHOVAS ZEUGEN
AM STEINFELS, 65618 SELTERS, OT NIEDERSELTERS
LC:LSC
Herrn Michael Bruder
Cäcilienweg 17
46537 Dinslaken
15. März 2000
Lieber Bruder Bruder,
vielen Dank für Dein Schreiben vom 03.03.2000 zu Seite 24 des Jahrbuches 2000.
Wie aus dem von Dir beigefügten Bericht der Kommission zu erkennen ist, wurde der Wortlaut dieses Textes von der Kommission „auf der Grundlage des von den Parteien erhaltenen Briefwechsels“ zusammengestellt. Die Mißverständlichkeit in den Formulierungen wird anhand folgender Ausführungen deutlich.
Unter Punkt 2.1 wird gesagt, daß Jehovas Zeugen als Patienten für sich selbst und ihre Kinder das medizinische System in Anspruch nehmen; jedes Mitglied hat das Recht, dieses [medizinische System] aus freiem Willen in Anspruch zu nehmen, und zwar ohne Kontrollen und Sanktionen von Seiten der Religionsgemeinschaft. Wie Dir bekannt ist, suchen wir als Zeugen Jehovas die bestmögliche medizinische Versorgung für uns und unsere Kinder. Weder wird die Wahl der medizinischen Behandlung seitens der Religionsgemeinschaft kontrolliert, noch mit irgendwelchen Sanktionen belegt. Dies wird ums so deutlicher, wenn man den Hintergrund dieser Vereinbarung kennt und weiß, daß in den Verhandlungen der Begriff "Sanktion" mit einem automatischen, willkürlichen Gemeinschaftsentzug gleichgesetzt wurde......
http://www.oocities.org/athens/ithaca/6236/bibleres.htm