@perttivalkonen "Beweislastumkehr" ist ein juristischer Begriff und ist unter Strafe gelistet und deshalb in solchen Diskussionen wo es lediglich um Argumente geht (somit niemand zu Schaden kommen kann) mMn völlig fehl am Platz.
Im juristischen Kontext bedeutet "Beweislastumkehr" dass die Beweisleist immer beim Kläger liegt der etwas behauptet und diese Behauptung als Wahr ausgibt (z.B. mein Arzt hat mich schlecht behandelt und deshalb bin ich zu Schaden gekommen), die Rechtsnorm sieht vor das der Kläger diese Behauptung nachzuweisen hat, nur stehen wir hier aber doch nicht vor Gericht und deshalb sind doch solche Begriffe hier völlig Fehl am Platz.
Wenn man aber unbedingt diesen Begriff und die damit einhergehende Rosenbergsche Formel auch in solche Themen einbringen möchte, dann liegt die Beweislast immer bei jedem der behauptet es gäbe keinen Gott, und oder bei jemanden der behauptet es gäbe Gott. Aber wie schon oben angedeutet halte ich das für völligen Unfug, vorallem bei philosophischen Themen wie diesen kann man mMn wenn schon nur von Hinweisen sprechen und oder nur Hinweise verlangen, aber doch keine Beweise im Sinne der Wissenschaften.
Ich meine wie stellt man sich denn so einen Beweis vor? Wenn z.B. jemand behauptet er liebe seine Frau, wie soll er bitte einen Beweis im Sinne der Wissenschaften erbringen für diese Liebe die er gegenüber seiner Frau empfindet? Also ich weiß ja nicht.